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Geschrieben von estelle77 am 11.07.2007, 7:32 Uhr

Ab wann geschäftsfähig?

Ab wann ist ein Teen Geschäftsfähig? Die fast 15-jährige Tochter einer Bekannten hat im Netz ein Abo abgeschlossen zum runterladen von Songs. Satte 84 Euro Rechnung hat die Mutter bekommen, die Oma der der Anschluß gehörte ebenso. Muss sie die nun zahlen oder hätte die Mutter der Tochter die Erlaubnis geben müssen???
Zu Hilfe ;-)

 
7 Antworten:

Re: Ab wann geschäftsfähig?

Antwort von Bianca22 am 11.07.2007, 7:57 Uhr

geb bei google geschäftsfähig ein oder geh gleich zu wikipedeia da wird es genau erklärt.

LG Bianca

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Hi Estelle:) lang nichts mehr von dir gelesen:)

Antwort von Babsi am 11.07.2007, 8:03 Uhr

Hoffe Euch gehts gut;)!
Ich hatte mit meinem Burschen mal eine ähnliche Situation.
1. Hat er bei seinen Angaben gelogen... denn hat sich der Lümmel älter gemacht...
Ich hab dann dort angerufen, und bin auf viel Verständniss gestossen..
Aber im Grunde genommen, ist es in der Verantwortung der Eltern, Kinder und Jugendliche nicht " unbeausichtigt " an der Pc zu lassen...
Ich glaube nicht, das sie aus dieser Nummer rauskommen... Der Anbieter hat seine Dienste geleistet, und somit sollten diese auch bezahlt werden...
Ausserdem finde ich es richtig und wichtig, das das Mädel einen Denkzettel verpasst bekommt... Eltern sollten diese Summe vorschrecken, und vom Taschengeld immer wieder einbehalten:) Ist gemein, aber nur so lernen sie es!
Meiner ist übrigens auch nicht ohne davongekommen... Er musste die Korrospondenz bezahlen, und sich meinen Ärger antun:)
Wobei es bei ihm um ein Jahresabo handelete, monatlich 89 Euro... bei einer einmaligen Summe hätte ich ihn auflasses laufen:) lg Babsi

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Hi Estelle:) lang nichts mehr von dir gelesen:)

Antwort von Babsi am 11.07.2007, 8:06 Uhr

Hoffe Euch gehts gut;)!
Ich hatte mit meinem Burschen mal eine ähnliche Situation.
1. Hat er bei seinen Angaben gelogen... denn hat sich der Lümmel älter gemacht...
Ich hab dann dort angerufen, und bin auf viel Verständniss gestossen..
Aber im Grunde genommen, ist es in der Verantwortung der Eltern, Kinder und Jugendliche nicht " unbeausichtigt " an der Pc zu lassen...
Ich glaube nicht, das sie aus dieser Nummer rauskommen... Der Anbieter hat seine Dienste geleistet, und somit sollten diese auch bezahlt werden...
Ausserdem finde ich es richtig und wichtig, das das Mädel einen Denkzettel verpasst bekommt... Eltern sollten diese Summe vorschrecken, und vom Taschengeld immer wieder einbehalten:) Ist gemein, aber nur so lernen sie es!
Meiner ist übrigens auch nicht ohne davongekommen... Er musste die Korrospondenz bezahlen, und sich meinen Ärger antun:)
Wobei es bei ihm um ein Jahresabo handelete, monatlich 89 Euro... bei einer einmaligen Summe hätte ich ihn auflasses laufen:) lg Babsi

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Re: Hi Estelle:) lang nichts mehr von dir gelesen:)

Antwort von naine am 11.07.2007, 9:20 Uhr

Ist der oder die Betroffene unter 18 Jahren muss Deine Bekannte nicht zahlen. Meine Eltern hatten das kürzlich mit meiner Schwester.

LG

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Re: Hi Estelle:) lang nichts mehr von dir gelesen:)

Antwort von Babsi am 11.07.2007, 9:27 Uhr

Kommt drauf an, denn wenn der / die Jugendliche absichtlich lügt, und ein falsches Geburtsdatum angiebt, ist der Jugendliche schon vermindert geschäftstüchtig...Taschengeldparagraph... lg Babsi
Liegt am Anbieter...

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Re: Hi Estelle:) lang nichts mehr von dir gelesen:)

Antwort von schneckchen19 am 11.07.2007, 9:59 Uhr

Huhu,

also, meine Eltern hatten das mit meinem Neffen vor ca 3 Monaten und sie mussten nicht zahlen. Er hat sich einfach älter gemacht mit seinen 15 Jahren und das haben sie so erklärt und haben gar nix gezahlt. Der Anbieter muss sich ja auch vergewissern, das da kein Kind vorsitzt.

LG

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Re: Ab wann geschäftsfähig?

Antwort von Benedikte am 11.07.2007, 15:30 Uhr

Also, ab 7 ist man beschraenkt geschaefstfaehig und darrf gewisse geschaefte ohne Zustimmung der Eltern erledigen. Im Rahmen des Taschengeldparagraphen bspw. Dazu gehoeren das hier aber definitiv nicht, Ratenzahlungen sind davon ausgenommen, waere auch zu viel geld.

also brauchte sie Einwilligung bzw. genehmigung der Eltern. Haben die hier nicht erteilt, damit ist kein gueltiger vertrag zustande gekommen. Und niemand muss zahlen.

aber- das gilt so fuer den geschilderten Sachverhalt. Wenn dasMaedchen beispielsweise die " Sperre" ausgeschaltet gat, sprich einfach expressis verbis angekreuzt hat, dass sie aelter ist,koennte das anders aussehen. Und das ist meuist der Fall- dass man im Internet sein alter ansgeben muss. Da solltet Ihr mal nachfragen. aber ansonsten- unter 18 jaehrige brauchen fuer alles, was ueber Taschengeld hinausgeht, Zustimmung? genehmigung der Eltern.

Benedikte

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