1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ayurvedaka am 28.12.2006, 13:00 Uhr

@sonnenschein110..dein Posting

Hallo,
ich geh jetzt mal davon aus, daß du den Ablauf, wie´s soweit kam nicht vollständig gelesen hast?!
Ich bin mir sicher, daß wir in diesem Fall richtig handeln! Es kam nicht eine Entschuldigung von diesem Mann! Er hat versucht seine Position auszunutzen und uns ein zu schüchtern! Wie fest man ein Kind schlagen muß, um eine Prellung hervorzurufen, kann sich jeder normal denkende Mensch vorstellen! Ich weiß allerdings nicht, was geschehen muß, damit ein sonnenschein sich schützend vor sein Kind stellt?

 
3 Antworten:

Re: @sonnenschein110..dein Posting

Antwort von sonnenschein 110 am 28.12.2006, 15:19 Uhr

Aufgrund seiner Position gehe ich davon aus, das er sich mit sowas auskennt und hast mal dran gedacht, das dein Kind in dem Chaos richtig kräftig mitgemischt haben könnte???????

Es wäre nämlich gar nicht selten, das ein Kind sich zu Hause ganz anders gibt als in der Gemeinschaft.

Weiß jetzt nicht mehr, wieviele es waren 16 glaub ich, na ist ja auch egal. Bei einer Herde 16 aggressiver Kinder, muss man die erstmal zur Ruhe bringen und ein paar besonders schlimme Störenfriede beiseite nehmen. Ich kann mir vorstellen, das er das gemacht hat, vielleicht etwas zu derb, aber das kann passieren.

Eine Prellung diagnostiziert ein Arzt immer bei unerklärlichen Verletzungen- ob du dein Bein am Bett stößt und einen blauen Fleck hast oder beim Sport dich verletzt oder was auch immer.
Natürlich schütze ich mein Kind auch, aber ich versuch das so zu klären und renn nicht gleich zum Anwalt.
Ich kann solch amerikanische Verhältnisse eh nicht ab. Demnächst werd ich als Kellnerin noch verklagt, weil der Gast sich an meinem Kaffee die Zunge verbrannt hat...
Ich behaupte ja nicht, das du unrecht hast, aber man kann es halt auch anders klären. Geht es dir besser, wenn der Mann seine Arbeit verliert und nichtmal Arbeistlosengeld bekommt, weil er Beamter war??????? Ich weiß ja nicht. Natürlich bin ich auch für Gerechtigkeit, aber dein Kind hat einen Hieb bekommen und er wird schlimmer bestraft dafür, als manch anderer.

Für den seine Familie eine Katastrophe wegen eines kleinen Fehlers. Dein Kind hat vielleicht einen blauen Fleck, der geht wieder weg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @sonnenschein110..dein Posting

Antwort von dhana am 28.12.2006, 16:53 Uhr

Hallo Sonnenschein,

ich finde es nicht für einen kleinen Fehler wenn ein Erwachsener ein Kind so schlägt, das man Prellmarken sieht - sorry, da muß man schon ganz schön ausholen.

Und wenn es ein einmaliger "Ausrutscher" (sorry, das Wort gefällt mich auch nicht) gewesen sein sollte verliert er deswegen auch nicht seinen Job.
Er bekommt dann eine Abmahnung.

Nur sollte schön öfters eine Gewaltanzeige gegen ihn gelaufen sein - dann wird das natürlich auch dienstliche Konsequenzen haben - aber dann hätte der gute Mann vielleicht auch vorher an seine Familie denken können.

Steffi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @sonnenschein110..dein Posting

Antwort von ayurvedaka am 28.12.2006, 18:00 Uhr

Du bist Mutter?
Es war kein kleiner blauer Fleck und es war auch kein kleiner Fehler von diesem Mann! Und wenn er bei der Müllabfuhr oder sonst wo arbeiten würde, hätte es nichts an der Tatsach geändert, daß es ihm nicht zusteht mein Kind zu schlagen! Wenn das bei Euch so üblich ist, versteh ich deine Postings. Ansonsten ist es mir ein Rätsel, weshalb Du jemanden verteitigst, der sich das ganz allein zu zuschreiben hat! Oder willst Du mir erzählen, daß sich ein erwachsener Mann von einem 6 jährigen Provozieren läßt? Sorry, aber da komm ich nicht mit! Und nur, damit Du mir das nicht auch noch unterstellst: Wir haben ihn nicht auf Schmerzensgeld o.ä. verklagt!
*kopfschüttel*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.