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Geschrieben von Sodapop am 15.01.2014, 17:21 Uhr

zu Deiner Anfrage

Ja. Auch die Notenkombinationen 5-1-1 und 4-2-1 wären eine bayerische Gymnasialempfehlung. Es zählt rein der Notendurchschnitt. Nichts anders. Und auch nur dieses eine Übertrittszeugnis.
Wenn das Kind am Jahresende auf 6-6-6 stehen würde, dann hätte das absolut keinen Einfluss auf die Gymnasialempfehlung.

Es zählt nur die Leistung von ca. 5 Monaten und nicht die Leistung der gesamten Grundschulzeit.

Grüße
Sodapop

 
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