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Geschrieben von Sodapop am 15.01.2014, 12:00 Uhr

Weil ihr noch ein paar Punkte außer Acht lasst: z.B. Probeunterricht...

Sollte also der Gesamtnotendurchschnitt einesKindes schlechter als 2,33 sein, kann das Kind auf Antrag an einem Gymnasium am Probeunterricht teilnehmen.

Sofern das Kind im Probeunterricht am Gymnasium in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Prüfungsfach mindestens die Note 4 erreicht hat, hat das Kind den Probeunterricht am Gymnasium bestanden und kann im nächsten Schuljahr in die 5. Jahrgangstufe des Gymnasiums wechseln.

Und plötzlich ist eine 4 das was sie auch ist. Nämlich "ausreichend".

Also kann man doch nicht sagen, dass eine 3 einfach mal schlecht ist.

Grüße
Sodapop

 
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