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Geschrieben von mutti6 am 21.06.2016, 22:47 Uhr

Hier stimmt die Rechtslage nicht.......

Die Schule hat ja schon ganz klar gesagt, solange das Gerät in unserem Besitz ist, sind wir dafür verantwortlich, halt genauso wie bei Schulbüchern auch. Der Schaden muss ersetzt werden, wenn ich ein Schulbuch beschädige, muss ich es der Schule auch ersetzen, denen ist egal, wer es bezahlt, die kümmern sich nicht noch darum, wenn weitere Personen im Spiel sind.
Wir werden eine Rechnung von der Schule bekommen, und die muss bezahlt werden. Da wir die Sache nicht beschädigt haben, sehe ich mich nicht dafür in der Pflicht, aber moralisch sehe ich mich schon in der Pflicht, aber nicht rechtlich.

 
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