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Geschrieben von mutti6 am 20.06.2016, 22:25 Uhr

Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Die Schule hat einen Klassensatz Tablets angeschafft, über Sinn oder Unsinn möchte ich hier nicht diskutieren.
Nun wurde das Tablet von einem gleichaltrigen Kind beschädigt, die Schule fordert völlig zu Recht, dass das Tablet ersetzt wird.
Klarer Fall, dachten wir, die Eltern des Kindes melden es ihrer Haftpflichtversicherung und der Fall ist gegessen, solche Fälle wurden bei uns immer so gehandhabt und alles war in Butter.
Nun behauptet das Kind, das Tablet war schon kaputt (war es definitiv nicht) und die Eltern sagen, interessiert sie nicht, sie melden den Fall nicht (daher wissen wir genau, dass so eine Versicherung interessiert.)
Auf mehrmaliges Nachfragen des geschädigten Kindes bei der "Freundin" und auch bei den Eltern keine Reaktion, Funkstille.
So, wie es aussieht, bleiben die Geschädigten nun auf den Kosten sitzen, Anwalt einschalten kommt aus finanziellen Gründen nicht in Frage, der Sachwert liegt unter Zuzahlung der Rechtschutzversicherung.
Auf einen Brief kam nur die Reaktion:"Muss man immer gleich so übertreiben, wir kümmern uns ja schon." Das ist inzwischen 1 Monat her und das Tablet ist immer noch kaputt.
Wie vorgehen?

 
24 Antworten:

Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von AKAM am 21.06.2016, 7:04 Uhr

Hallo,

wenn das ein Klassensatz ist, ist es dann nicht Aufgabe der Schule, sich darum zu kümmern?

Es muss doch eine Regelung geben, wie das versicherungstechnisch läuft mit "Schuleigentum", wenn dieses beschädigt wird.

LG
AKAM

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von LaLeMe am 21.06.2016, 7:16 Uhr

Warum kümmerst du dich darum?
Woher weißt du das es nicht kaputt war ?
Lass das doch schule und Eltern klären

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von AKAM am 21.06.2016, 8:38 Uhr

Hallo noch mal,

wichtig in der Frage ist wohl auch, wo und wie der Schaden passiert ist. In der Schule, zu Hause? Wer war dabei und wer hat es gesehen?

Wenn es in der Schule passiert ist, dann sind die Eltern beider Kinder raus, da die Aufsichtspflicht ganz klar bei der Schule liegt.

LG
AKAM

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von mama von joshua am tab am 21.06.2016, 8:56 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einem Klassensatz Tablets keine Versicherung für diese seitens der Schule existiert.

Wie die Schule vorgehen soll? Wie wärs mit einfach wieder auf Altbewährtes wie Bücher umsteigen ?

Und was genau geht dich die Sache an ?

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von mutti6 am 21.06.2016, 9:48 Uhr

Weil es meine Geldbörse betrifft, wenn es die Eltern des Verursachers nicht der Haftpflichtversicherung melden.
Ich wollte von Anfang an keine Tablets, aber es wurde so beschlossen, und da kann ich mich nicht als einziges Elternteil ausklammern und sagen, mein Kind kommt in eine andere Klasse, weil wir lieber Bücher wollen (seit den Tablets hat das Gewicht der Schultaschen aber schon um viele, viele Kilo abgenommen).
Bei Übergabe der Tablets mussten alle Eltern unterschreiben, dass sie für Schäden aufkommen, wie gesagt, ich wollte es ja nicht, aber wir leben in einer Demokratie und wir mussten und dem Mehrheitsbeschluss beugen.
Das Tablet war vorher definitiv nicht kaputt, das habe ich selber gesehen und ich habe auch mitbekommen, wie es dem anderen Kind herunter gefallen ist.

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von Pamo am 21.06.2016, 9:50 Uhr

Dann wird das betreffende Kind dumm aus der Wäsche gucken. Aber dein Kind betrifft das doch nicht, du musst doch das Tablet nicht ersetzen und dein Kind nicht seins an das grobmotorische Kaputtmacherkind abgeben?

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von Ani_k am 21.06.2016, 10:02 Uhr

Ich verstehe es so, dass es das Tablet ihres Sohnes ist. Und die Eltern des "kaputtmachers" wollen den Schaden nicht zahlen.

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von MoneSi am 21.06.2016, 10:41 Uhr

Hallo,
ich denke, du musst den Schaden vorfinanzieren und dann Erstattung begehren. Bei den Eltern würde ich persönlich oder telefonisch den Namen und Versicherungsscheinnummer der Haftpflichtversicherung erfragen, den Schaden dort selbst melden und dort Schadensersatz fordern.
Wenn das nicht klappen sollte, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Gegenseite muss auch dessen Kosten zahlen.

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von mutti6 am 21.06.2016, 10:57 Uhr

Genau, die Familie des kaputtmachenden Kindes will nicht zahlen, sie melden es der Versicherung nicht, Telefongespräche, Nachrichten und auch ein Brief mit Bitte um Mitteilung der Versicherungsdaten blieben ohne Erfolg.
Rechtsanwalt haben wir schon überlegt, wenn wir aber verlieren, bleiben wir auch noch auf den Rechtsanwaltskosten sitzen, und die Eigenbeteiligung der Rechtsschutzversicherung liegt über dem Sachwert des Gegenstandes.

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von Brummelmama am 21.06.2016, 11:38 Uhr

Hallo,

also ich sehe es wie folgt. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde Deinem Sohn das Tablet ausgehändigt. Damit ist er bzw. ihr zunächst verantwortlich für den Zustand des Gerätes. D.h., er bzw. ihr müsst für Ersatz sorgen es sei denn, die Schule hat vertraglich etwas anderes mit Euch vereinbart.
Der Verursacher bzw. dessen Eltern können jedoch haftbar gemacht werden. D.h. der Schaden der Euch entstanden ist, Schadensregulierung kann eingefordert werden. Soweit ich es verstanden habe, wurde ja mehr oder weniger die Schuld zugegeben.
Dieses könnte man nun auch zunächst ohne Rechtsanwalt veranlassen. Zunächst einmal schriftlich die Eltern anschreiben mit entsprechender Fristsetzung, und zwar kalendermäßig bestimmt und anzeigen, dass ansonsten Weiterungen erfolgen. Mündlich bringt gar nichts! Wer schreibt, der bleibt! Dann nach Fristablauf einen Mahnbescheidsantrag ausfüllen - kann jeder ohne Anwalt. Bekommt man im Schreibwarenladen. Forderungsbetrag/Rechnungsbetrag eingeben. Dann Gerichtskosten und Zustellungskosten bei Gericht bezahlen. Dann wird der MB zugestellt und ihr bekommt eine Nachricht darüber. Dann haben die gegnerischen Eltern Zeit Widerspruch zu erheben, zu zahlen etc. Tun sie dies nicht, könnt ihr den Vollstreckungsbescheid beantragen und müsst wieder Zustellungskosten zahlen. Dann wird VB zugestellt und wird dann wiederum kein Einspruch eingelegt, habt ihr einen Vollstreckungstitel aus dem man die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Man benötigt dazu keinen Anwalt. Ein Mahnbescheidsantrag ist zunächst ein behaupteter Anspruch. Geprüft wird dieser erst bei Widerspruch mit Anspruchsbegründung ist dann so wie eine Klagebegründung. Mahnbescheide werden wegen kleiner Beträge schon beantragt. Das wäre eine Möglichkeit ....klar, ihr seit dann natürlich die "Knaller" in der Schule - muss man sich überlegen. Prinzipiensachen sind übrigens immer die teuersten....nur mal so. Ich finde es eigentlich unverschämt, dass die Schule hier nicht tätig wird und ein Gespräch mit beiden Seiten sucht. Wie sollen das Kleinverdiener auffangen ? Ihr seht ja, vermutlich sind die anderen Eltern gar nicht versichert bzw. haben zur Zeit das Geld nicht.....man kann sich natürlich auch immer einigen, Ratenzahlung etc.
Leider ist es immer so, wer Geld will, muss tätig werden und der andere kann erst einmal abwarten und kann nur hoffen, dass genug Bonität vorhanden ist.....denn sie tun immer alle so, als ob sie es hätten.....
LG

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Re: Sachbeschädigung durch ein anderes Kind

Antwort von Brummelmama am 21.06.2016, 11:41 Uhr

Es gebe auch noch die Möglichkeit, der Schlichtungsstellen......da fragt man einfach mal bei der Stadt an wer das macht etc.

oder ihr lasst es ruhen....wie auch immer -

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Hier stimmt die Rechtslage nicht.......

Antwort von Caot am 21.06.2016, 11:56 Uhr

.....ich muss nachfragen um genau darauf antworten zu können.

Wem gehört das Tablet? Wer hat es dem Kind ausgehändigt? Warum musst Du für ein Tablet "haften" was der Schule gehört?

Ich würde Dir ja geren helfen, aber mit so unklaren Informationen geht das nicht.

Fakt ist. Wenn das Tablet der Schule gehört, dann muss sich die Schule mit den E§ltern des betroffenen Kindes auseinander setzen, nicht du! Habt Ihr das als Elterngemeinschaft angeschafft, dann unterliegt diese Form wiederrum der Schule, denn das Tablet wird von der Schule verordnet, egal ob nun alle zugestimmt haben oder nicht.
Leider blicke ich den genauen Sachverhalt nicht, deine Schilderuneg reichen hier nicht aus um das eindeutig zu erklären. Schreib einfach mal noch mehr.

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Re: Hier stimmt die Rechtslage nicht.......

Antwort von mutti6 am 21.06.2016, 18:51 Uhr

Das Tablet wurde von der Schule "aufgezwängt", alle Eltern mussten unterschreiben, wie bei den Büchern auch, dass es sorgsam behandelt wird, bei Beschädigungen ist der derzeitige "Inhaber" der Gegenstände oder Bücher, also in der Regel der Schüler dafür aufzukommen.
Nun wurde das Tablet aber durch ein anderes Kind beschädigt, wäre es uns passiert, würde ich es der Haftpflichtversicherung melden und fertig, dafür gibt es solche Versicherungen.
Da aber nicht wir, sondern ein anderes Kind das Tablet beschädigt hat, kann ich es nicht meiner Versicherung melden, wäre ja sonst Versicherungsbetrug.
Die Verursacherseite weigert sich, trotz vorhandener Versicherung, den Schaden an ihre Versicherung zu melden, Briefe und schriftliche Fristsetzungen blieben unbeantwortet, seitdem herrscht auch Funkstille zwischen den Kindern, wahrscheinlich wurde dem Kind untersagt, mit dem geschädigten Kind zu reden (nur Vermutung.)
Da wir momentan für das Tablet verantwortlich sind, sehe ich auch ein, dass wir es ersetzen müssen, aber wir haben den Schaden ja nicht verursacht.
Der Rechtsweg würde sicherlich teurer als der Sachwert, auch wenn fomell der Verursacher für diese Kosten aufkommen müsste. Wenn er es aber nicht tut, dann bleiben wir auf allen Kosten sitzen, leider haben wir auch keine Gelddruckmaschine im Keller... Daher die Frage, wie man das Problem am geschicktesten angehen könnte.

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Re: Hier stimmt die Rechtslage nicht.......

Antwort von AKAM am 21.06.2016, 20:27 Uhr

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass das Tablet der Schule gehört und nicht euch? Also, ihr habt es nicht kaufen müssen, sondern die Schule hat die Tablets bezahlt? Und ihr gebt es irgendwann wieder zurück? Dann würde ich versuchen, diesen Fall auch über die Schule zu klären.

LG
AKAM

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Re: Hier stimmt die Rechtslage nicht.......

Antwort von mutti6 am 21.06.2016, 22:47 Uhr

Die Schule hat ja schon ganz klar gesagt, solange das Gerät in unserem Besitz ist, sind wir dafür verantwortlich, halt genauso wie bei Schulbüchern auch. Der Schaden muss ersetzt werden, wenn ich ein Schulbuch beschädige, muss ich es der Schule auch ersetzen, denen ist egal, wer es bezahlt, die kümmern sich nicht noch darum, wenn weitere Personen im Spiel sind.
Wir werden eine Rechnung von der Schule bekommen, und die muss bezahlt werden. Da wir die Sache nicht beschädigt haben, sehe ich mich nicht dafür in der Pflicht, aber moralisch sehe ich mich schon in der Pflicht, aber nicht rechtlich.

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Ok - jetzt habe ich es verstanden......

Antwort von Caot am 22.06.2016, 8:08 Uhr

.....Ihr haftet gegenüber der Schule. Die Schule hat euch das Tablet ausgehändigt (dabei ist egal ob ihr das wolltet oder genötigt wurdet) also macht die Schule Euch gegenüber den Schaden geltend.

Ihr könntet jetzt zum eigentlichen Schadensversursacher gehen und dort eure Ansprüche geltend machen. Aber erst nachdem Ihr wisst was die Schule von euch will.

Es gibt mehrere Wege. ihr könntet der Schule die Schadensleistung verweigern. Dann könnte die Schule gegen euch klagen und ihr klagt gleichzeitig auf diesem Wege gegen den Schadensversursacher. Ist ein Abwasch. Das zum Rechtsweg.

Stellt sich die menschliche Frage ob ihr das so wollt. Denn ihr seit erst einmal die Deppen gegenüber der Schule und streitet euch mit dem Rektor, es ist euer Gerät mit Haftung gegenüber der Schule. Wollt ihr das? Erst einmal ist es dann euer Kind uns Ihr welches einen schlechten Ruf weg hat, denn die Schule wird sich nicht mit Euch in letzter Instanz streiten. Das glaube ich nicht.

Mein Rat. Ich würde die Schadensbezifferung abwarten. Und dann entscheiden was Ihr machen wollt. Eure Karten liegen schlecht. Die Schule kan euch nachweisen dass das Gerät neu war, Ihr aber nicht den Schaden dem gegenüber der ihn versacht hat. Hier steht Aussage gegen Aussage. Es wird also einen Vergleich geben.

Ihr könntet auch noch einmal mit eurer Versicherung reden. Schildere den Fall. Es kann sein, das diese sich dann mit dem eigentlichen Schadensverursacher auseinandersetzt. Das würde ich probieren.

Welche Lehre zieht man daraus. Ich würde die erneute Nutzung des Gerätes ablehnen. Ich würde nichts mehr verleihen, etwas hüten wie meinen Augapfel und ich würde es auf der nächsten Klassenversammlung/Elternabend thematisieren. Die meisten Eltren sind sich schadenshaftlichen Dingen nicht bewusst.

Viel Erfolg.

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könntet Ihr nicht "einfach" Tablets tauschen?

Antwort von u_hoernchen am 22.06.2016, 8:49 Uhr

können die Kinder nicht so lange die Tablets tauschen, bis der Fall geklärt ist? Dann hat zumindest das schadenverursachende Kind das beschädigte Teil und damit selbst ein Interesse daran, dass repariert wird...

vielleicht zu pragmatisch gedacht....

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Re: Hier stimmt die Rechtslage nicht.......

Antwort von mama von joshua am tab am 22.06.2016, 9:17 Uhr

Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass für die Geräte keine Versicherung besteht, die solche Fälle abdeckt.

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Re: könntet Ihr nicht "einfach" Tablets tauschen?

Antwort von mutti6 am 22.06.2016, 9:39 Uhr

Danke für eure Rückmeldungen, nein tauschen geht nicht, verursachendes Kind nicht aus der Klasse ist und kein Tablet hat.
Für mich persönlich ist die Sache klar, der Streitwert ist nicht so hoch, als dass es sich lohnen würde, den Rechtsweg einzuschlagen, da die Kosten höher liegen.
Natürlich werde ich der Schule den Schaden ersetzen, da es für mich Ehrensache ist, wenn etwas höherwertiges beschädigt wird, wir als Versursacher dafür aufkommen. (Bei einfachen Dingen wie einfaches Spielzeug und Dinge mit geringem Wert, Schwamm drüber, wo gehobelt wird, da fallen Späne.) Mich ärgert halt die Engstirnigkeit des verursachenden Kindes / Familie und daher fände es ich gut, wenn sie dafür einstehen würde.
Ich werde das Thema in der Tat auf dem nächsten Elternabend nochmals thematisieren, dann muss mein Kind halt wieder mit 12 kg schweren Ranzen mit Büchern zur Schule gehen..

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Re: könntet Ihr nicht "einfach" Tablets tauschen?

Antwort von mama von joshua am tab am 22.06.2016, 9:42 Uhr

Nicht unbedingt. Günstiger Ebookreader tuts auch. Die sind nicht ganz so empfindlich wie Tablets.

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Re: könntet Ihr nicht "einfach" Tablets tauschen?

Antwort von Carmar am 22.06.2016, 12:30 Uhr

Dann beantrage einen doppelten Büchersatz.

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dann könnt ihr doch die eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen..

Antwort von MoneSi am 22.06.2016, 12:52 Uhr

Hallo,
ich dachte, das Tablet gefört euch und der Schaden wäre euch entstanden. Wenn das Tablet der Schule gehört und deinem Kind geliehen wurde, ist dein Kind der Schule gegenüber aufgrund des Leihvvertrages schadensersatzzahlungsverpflichtet (auch wenn die Freundin es fallen lies) und die eigene Haftpflichtversicherung tritt ein.

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dann könnt ihr doch die eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen..

Antwort von MoneSi am 22.06.2016, 12:52 Uhr

Hallo,
ich dachte, das Tablet gefört euch und der Schaden wäre euch entstanden. Wenn das Tablet der Schule gehört und deinem Kind geliehen wurde, ist dein Kind der Schule gegenüber aufgrund des Leihvvertrages schadensersatzzahlungsverpflichtet (auch wenn die Freundin es fallen lies) und die eigene Haftpflichtversicherung tritt ein.

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Re: könntet Ihr nicht "einfach" Tablets tauschen?

Antwort von AKAM am 22.06.2016, 13:07 Uhr

Hallo,

bei dem, was du schreibst, kannst du die "Verursacher"-Familie wohl vergessen, ich finde die Haltung der anderen Eltern aber mehr als merkwürdig ...

Wenn das Tablet von der Schule wie Leihbücher nur zur Verfügung gestellt wird, dann würde ich auch die eigene Haftpflichtversicherung fragen (dann müsste aber dein Kind als Verursacher des Schadens auftreten), deine Aufsichtspflicht hast du ja nicht verletzt, weil du bei dem Vorfall dabei warst und nur nicht mehr verhindern konntest.

LG
AKAM

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