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Geschrieben von MoneSi am 22.06.2016, 12:52 Uhr

dann könnt ihr doch die eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen..

Hallo,
ich dachte, das Tablet gefört euch und der Schaden wäre euch entstanden. Wenn das Tablet der Schule gehört und deinem Kind geliehen wurde, ist dein Kind der Schule gegenüber aufgrund des Leihvvertrages schadensersatzzahlungsverpflichtet (auch wenn die Freundin es fallen lies) und die eigene Haftpflichtversicherung tritt ein.

 
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