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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 28.05.2015, 16:29 Uhr

Wann bezahlt jemand die Gesetzliche Krankenkasse ?

Was gedenkt das Kind denn nach der Ausbildung zu tun?

Es gibt eine viermonatige "Karenzzeit" für das Kindergeld zwischen zwei Ausbildungen. Wenn das Kind also danach die Ausbildung fortsetzen will, bekommt Ihr weiter Kindergeld und das Kind ist beihilfeberechtigt - auch dann, wenn der Beginn der "neuen" Ausbildung erst nach den Sommerferien ist.

Wenn das Kind danach fertig ist - also einen "vollständigen" Beruf erlernt hat, den es auch ausüben möchte - dann hat das Kind Anspruch auf ALG1 und somit auch auf eine Versicherung über die Arbeitsagentur.

 
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