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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 28.05.2015, 19:29 Uhr

nicht falsch verstehen, sie sucht ja was, bisher aber nichts gefunden

Dann hat sie Anspruch auf ALG1 und damit auf GKV.

Um eine Lücke zwischen letztem KG und erster ALG1-Zahlung und evtl. Probleme mit dem Übergang zwischen den Versicherungen zu vermeiden, sollte sie wirklich zügig SELBER einen Termin bei der Arbeitsagentur machen.

 
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