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Geschrieben von Johanna3 am 28.11.2014, 15:27 Uhr

Ich bin bei der ganzen Geschichte zurückhaltend...

Ist mir bekannt, danke. Die Aufsichtspflicht kann auch verletzt werden ohne das jemand zu Schaden gekommen ist erreichen. In diesem Fall hat sich ein Kleinkind eine schwerere Verletzung zugezogen ohne dass die Erzieherin es auch nur bemerkte.

Was man mit dem "Gewese" erreichen will? Das der Sachverhalt geklärt wird! Und das sich etwas derartiges nicht wiederholt.

 
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