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Geschrieben von Moehre700 am 25.11.2014, 21:56 Uhr

Ich bin bei der ganzen Geschichte zurückhaltend...

...ach so. es geht also darum, hier die Verletzung von Dokumentationspflichten zu rügen. Verstehe. Das ist wirklich eine schlimme Sache. Das musste das Jugendamt natürlich unbedingt eingeschaltet werden, klar.

Ernsthaft:
Bevor ihr hier mit solchen Wörtern wie "Aufsichtspflichtverletzung" um Euch werft solltet ihr Euch erstmal schlau machen, was das überhaupt bedeutet.
Kleiner Tipp: das ist kein Straftatbestand. Schaut mal ins BGB. Da ein wenig nach hinten blättern....bis § 832. Und dann mal lesen. Und nachdenken.
Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist gar nicht strafbar.
Okay...und was soll dann das Gewese? was wollt ihr denn erreichen? Schadenersatz? Wofür genau, in welcher Höhe, gegen wen?

Was auch immer passiert ist - und das werden wir hier garantiert nicht klären. Und auch ansonsten wird sich das jetzt ganz sicher nicht mehr aufklären - es leidet einzig und alleine das Kind.

 
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