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Geschrieben von Johanna3 am 25.11.2014, 18:49 Uhr

Ich bin bei der ganzen Geschichte zurückhaltend...

Es geht ja nicht nur um, mutmaßliche, Misshandlung sondern auch um Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Verletzung war nicht von geringfügigen Ausmaß. Auch anderenfalls hätte der Vorfall gesehen und in Verbandsbuch eingetragen werden müssen.

 
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