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Geschrieben von amaria am 29.07.2016, 21:13 Uhr

Eben nicht

Gerichte bestätigen keine Klauseln. Es wird über Rechtsstreitigkeiten entschieden. (Wurde der Träger schon mal verklagt?)
Ein privater Träger mag mitteilen, dass seine Klauseln alle rechtmäßig seien. Das Gegenteil kann er schließlich nicht vertreten.

Jetzt werde ich allmählich neugierig auf die Formulierungen des Betreuungsvertrages.

 
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