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Geschrieben von amaria am 29.07.2016, 21:34 Uhr

Beißen im Kiga ...

Verbindlich für beide Elternteile? Derartige Klauseln kenne ich von kommunalen und kirchlichen Trägern nicht. Ich gehe davon aus, dass private Träger aufgrund der Zuschüsse, die sie erhalten haben, auch diverse Bestimmungen einhalten müssen, die an die Vergabe der Mittel geknüpft sind und es ist immer noch so, dass Eltern nicht zu den Veranstaltungen von Kindergärten und Schulen gehen müssen.

Werden Gebühren nicht bezahlt, liegt ein "klassischer" Kündigungsgrund vor, aber wenn Eltern nicht zum Elternabend ercheinen, ist das ihre freie Entscheidung und es wäre inhuman dem Kind gegenüber, wenn ein Träger dies ausnutzen würde, um einen Vertrag zu kündigen - um beispielsweise mit einem neuen Elternpaar einen lukrativeren Betreuungsvertrag abzuschließen.

 
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