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Geschrieben von 123imsauseschritt am 29.07.2016, 19:24 Uhr

Eben nicht

Hallo,

nein, der Anspruch geht über das SGB und geht an die Eltern - der Träger ist hier vertraglich raus.

Bei Verletzungen durch mutwilliges Verhalten der Kinder - hier durch die Bisse - ist in unserem Kindergartenvertrag die Einrichtung von jeder Haftung freigestellt.


Aber schön, dass Johanna3 wieder mal alles besser wissen will ....

Sag mal - hasst Du eigentlich Erzieherinnen und siehst Sie als natürlichen Feind der Eltern an???

 
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