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Geschrieben von amaria am 29.07.2016, 20:56 Uhr

Eben nicht

Wie genau lautet die Klausel des Vertrages, den man die Eltern hat unterschreiben lassen? Nehmen Eltern keinen Anstoß an einer Klausel, mit der sich der Träger von zahlreichen Schadenersatzforderungen befreien könnte? Angenommen, man lässt Kinder unter Personalmangel betreuen und ein Kind nutzt die mangelnde Aufsicht aus und verletzt mutwillig andere Kinder...

Sorry, so leicht können Kindergartenträger die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Kraft setzen. Manche Klauseln sind Blendwerk und unzulässig.

 
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