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Geschrieben von 123imsauseschritt am 29.07.2016, 20:45 Uhr

Eben nicht

Tja - die Klausel ist aber bereits gerichtlich bestätigt worden ... sorry, sie ist wirksam.

Und wenn ihr Euch auf § 828 BGB stützt - es geht hier um Regressansprüche von Krankenkassen - die gehen nicht nach BGB, sondern nach den Durchgriffsvorschriften des SGB - und da gibt es keine Befreiung für Eltern.

 
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