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Geschrieben von Gold-Locke am 15.02.2017, 16:40 Uhr

vor die Tür gestellt

Das mit der Aufsichtspflicht ist so eine Sache. Wenn die Klassentür offen ist, wird die Aufsichtspflicht z.B. nicht verletzt. Bei mir (ich bin Grundschullehrerin) arbeiten z.B. durchaus auch mal einzelne Schüler oder Kinder in Partnerarbeit an einem Flurtisch, direkt vor dem Klassenraum, natürlich bei geöffneter Tür. Viele tun dies sogar sehr gerne und fragen, ob sie sich mit xy raussetzen dürfen.
Und es gibt auch durchaus Kinder, die aus dem Klassenraum rausrennen, das Schulgelände verlassen und abhauen. Wenn ich dann hinterher renne, verletzte ich meine Aufsichtspflicht den anderen 25 Kindern gegenüber, da kann ich dem Kind nicht einfach folgen. Und gewaltsam festhalten darf ich auch niemanden ...... Das ist also keine einfache Sache.
Wenn ein Viertklässler kurzzeitig rausgeschickt wird, hat das sicher einen trifftigen Grund. Anstatt mich bei der Schulleitung über verletzte Aufsichtspflicht zu beschweren, würde ich eher das Verhalten meines Kindes hinterfragen und mich darüber beschweren ....

Liebe Grüße, Gold-Locke

 
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