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Geschrieben von ju-bi am 15.02.2017, 6:39 Uhr

vor die Tür gestellt

Hallo,
ich möchte auf den Zug aufspringen und würde mich über Meinungen freuen bezüglich:
Mein Junge in der 4. Klasse wurde vor die Tür verwiesen, da er in einer Gruppenarbeit nach einem Blatt aus dem Block eines mitwirkenden Kindes gefragt hatte, weil der Austeildienst ihm kein Arbeitsblatt ausgehändigt hatte.
Die Lehrerin fühlte sich belästigt und vermutete eine Störung durch ihn, hat ihn nicht erkären lassen, ihn abgewürgt Darauf hin bockte er gab keine Antwort und musste leider auch noch über einen Witz in dieser Situation eines Mitschülers lachen.
Problem....der Junge lief heulend nach Hause, Ich schickte ihn wieder in die Schule, was er tapfer durchgezogen hat. Jetzt droht ein Schulverweis.

 
29 Antworten:

Re: vor die Tür gestellt

Antwort von mama von joshua am tab am 15.02.2017, 7:11 Uhr

Ist er während des Unterrichts nach Hause gelaufen ?

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Anja+Calvin am 15.02.2017, 8:19 Uhr

Kennst du die "Geschichte" nur in seiner Version ? Ich habe öfter mal in der Klasse meines Sohnes bei Projekten geholfen und habe NIE erlebt dass ein Kind was zu Recht Ärger bekommen hat gesagt hat "sie haben Recht ich habe geredet" ALLE sagen durch die Bank weg "ich hab doch nur kurz" oder "ich wollte mal schnell" oder "der hat angefangen ich hab nur geantwortet".
Deshalb bin ich dafür nicht immer alles so unreflektiert zu glauben.
Manche werden jetzt wieder mit Paragraphen auffahren und Aufsichtspflicht und weiß der Himmel was, ich finde, das Leben ist kein Ponyhof und es wird auf der Weiterführenden Schule noch weiter davon entfernt sein als jetzt.
Ein Kind in der vierten Klasse weiß, dass es nicht nach Hause zu gehen hat. Da hast du ja -meiner Meinung nach - gut gehandelt und ihn zuruck geschickt.

Vor dem Schulverweis werdet ihr ja angehört werden denkt ich und da kann er dann ja Einsichtig sein und sagen, dass er weiß dass es falsch war nach Hause zu gehen. Er hat ja niemanden gefährdet und wird nicht von der Schule fliegen.

Mein Sohn ist auch ein sehr ruhiger Schüler und auch er ist mal vor die Tür gesetzt worden weil eben auch die Frage nach einem Blatt das Fass zum überlaufen bringen kann wenn die Lehrerin vorher schon seit 30 min versucht Ruhe in die Klasse zu bringen.

Ich setze jetzt man Vorraus, dass er sonst nicht auffàlig war bisher.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Mariechen2015 am 15.02.2017, 11:05 Uhr

Naja wenn die vrtsion deines Kindes wirklich stimmt,ist es natürlich wirklich überzogen deswegen ein Kind vor die Tür zu stellen. Aber es muss ja einen Hintergrund geben.
Kann mir kaum vorstellen,dass es wirklich genauso war.
Nichts desto trotz ändert es natürlich nichts daran, dass ein Schüler nicht einfach dann nach Hause laufen kann und finde es auch eine sehr merkwürdige Reaktion bei einem 4Klässler. Bei einem 1.Klässler,gerade eingeschult ok. Aber mit 9-10 finde ich diese Reaktion schon auch recht überzogen. Und dasda das nicht geht ist klar. Er darf nicht einfach während der Schulzeit stiften gehen.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von IngeA am 15.02.2017, 11:08 Uhr

Sie können ihn nicht von der Grundschule verweisen, wir haben Schulpflicht.

Abgesehen davon hört sich das auch für mich nach der Version des Kindes an. Ich würde mir die Seite der Schule auch noch anhören. Dass dein Kind die ganze Situation nicht so schildert dass er dabei zu schlecht weg kommt ist klar, das würde jeder so machen. Und dass dein Sohn die Situation ev. als ungerecht empfindet ist auch verständlich, muss aber deshalb noch lange nicht wirklich so sein.
Aber auch wenn es wirklich so war: Melden, um ein Arbeitsblatt bitten, fertig.

LG Inge

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von pauline-maus am 15.02.2017, 11:19 Uhr

also ich muss sagen, ich möchte kein lehrer sein. man kann eigentlich nur alles falsch machen.
jeder hat eine andere befindlichkeit.
sei es der toilettengang während der stunde, weil der lehrer sich traut das kind zu schimpfen, weil die individualität des eigenen kindes nicht gewürdigt wird ect ...
ich finde die kinder müssen lernen sich in gruppen einzufügen und anzupasse, denn nur so kann eine gesellschaft gut zusammen leben.
wir hatten mal eine praktikantin, die hatte das nie gelernt, dauernd rief die mutter an ob das kind schon pause, gegessen und auch ausgeruht hatte...das kam richtig gut an
ich selbst hatte noch nie das bedürniss mich zu beschweren, auch wenn mal etwas lief, was ich anders gemacht hätte. ich vertraue den lehrern und weiß, das mein kind nicht gequält wird.und wenn das kind aus der schule rennt , ist das schon eine krasse situation, vom versicherungstechnischen mal nicht zu sprechen.
ich finde den verweis gerechtfertigt

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Emmi67 am 15.02.2017, 11:29 Uhr

Ein Verweis bedeutet nicht, dass er von der Schule fliegt, sondern es ist ein schriftlicher Verweis, manchmal noch gekoppelt mit irgendeiner anderen Strafe oder kurzfristigem Unterrichtsausschluss. Vorher erfolgt im Normalfall eine Konferenz, bei der ihr auch angehört werdet. Es geht halt einfach nicht, dass er aus der Schule abhaut, egal, was vorher war. Wenn er Einsicht zeigt, wird vermutlich nichts dramatisches passieren.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von clarence am 15.02.2017, 12:25 Uhr

Bei meinen beiden Großen war das noch Gang und Gebe, dass man die Kinder mal in die Garderobe setzte, wenn sie nicht folgsam waren. Meine sind allerdings nie nach hause gelaufen - denke das müsste dein Sohn in der 4. Klasse schon wissen.
Ob es nun gerechtfertigt ist oder nicht ihn vor die Türe zu stellen, weiß ich nicht. Mir kommt oft nur vor, dass die Lehrerinnen heutzutage kaum noch eine Möglichkeit haben Störenfriede zu bändigen. Es sind ja auch keine Strafaufgaben (Ich musste damals beispielsweise einen Extra-Aufsatz schreiben oder ein Extra-Rechenblatt machen). mehr erlaubt.

Noch dazu kommt, dass Kinder zuhause oft was anderes erzählen als in der Schule wirklich vorgefallen ist. Das kenn ich von meinen, der absolut nicht zu den Braven gehört.
Würde in diesem Fall ein Gespräch mit der Lehrerin suchen.
Einen Rausschmiss aus der Schule finde ich aber krass und verstehe das nicht ganz warum.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von niccolleen am 15.02.2017, 12:44 Uhr

Ein Schulverweis wegen sowas?

Die ganze Geschichte klingt fuer mich von A bis Z danach, dass er in dieser einen Situation unschuldig war aber in 99 anderen negativ aufgefallen ist. Hierzu braeuchte es mehr Information.

lg
niki

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von stjerne am 15.02.2017, 12:59 Uhr

Das Schulgelände zu verlassen, stellt einen heftigen Regelverstoß dar, den Verweis finde ich nicht überraschend.

Ich hoffe für den Jungen, dass es die Möglichkeit für ein klärendes Gespräch gibt. Klingt für mich nach Sensibelchen, das mit dem Rauswurf überfordert war. Das muss er natürlich lernen, dass er so etwas verkraften muss. Aber das kann ja auch friedlich ablaufen. Es wäre schön, wenn er die Gelegenheit hätte, sich zu entschuldigen und seinen Fehler einzugestehen.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von kati1976 am 15.02.2017, 13:03 Uhr

Rede mit der Lehrerin was genau vorgefallen ist, immer beide Seiten anhören.

Egal was vorgefallen ist, einfach abhauen geht nicht.

Hier werden die Kinder auch vor die Tür gestellt. Das ist manchmal leider die beste Lösung. Manche Kinder stören nur die anderen Kinder.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von DK-Ursel am 15.02.2017, 13:41 Uhr

Ähnliches ist mir selber im Chemieunterricht widerfahren - ich hatte zum Glück einen Konrektor auf meiner Seite, der mich kannte und in Schutz nahm.

Als Eltern würde ich jetzt versuchen, die Situation mit der Lehrerin im Beisein von deren Vorgesetzten und dem Jungen sachlich zu klären.
Ein Schulverweis ist lächerlich.

Jeder fühlt sich mal überfordert, reagiert über - hier haben es Lehrerin und Kind getan. Zu dieser Einsicht müssen beide gelangen - und dann muß man vorwärts schauen!

Viel Glück - Ursel, DK

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Pia-Lotta am 15.02.2017, 15:37 Uhr

Dann gebe ich auch noch mal meinen Senf dazu. Ich wette, dein Sohn hat eine völlig andere Wahrnehmung der Situation als die Lehrerin. Ich verstehe z.B. schon mal nicht, wieso er ein "Blatt aus dem Block" eine anderen Kindes wollte, weil ihm "kein Arbeitsblatt ausgehändigt" wurde. Was will er denn mit einem leeren Blatt? Ich vermute, der Austeildienst hat keine leeren Blätter ausgeteilt, sondern die Aufgabenblätter...Dann wird er, wenn die Lehrerin sich gestört fühlte, wohl nicht gerade geflüstert haben oder mitten in ihre Erklärungen hineingeredet haben. In der 4. Klasse sollte man auch wissen, wie man auf Ansprache der Lehrerin zu reagieren hat und nicht "bocken". Wenn man dann auch noch loslachen muss, tja, dann ist es kein Wunder, dass man vor die Tür gesetzt wird. Er hätte allerdings mit einem Arbeitsauftrag rausgeschickt werden müssen, ohne den verletzt die Lehrerin ihre Aufsichtspflicht. Dadurch, dass er weggelaufen ist und unerlaubt das Schulgelände verlassen hat, hat er die Situation natürlich verschlimmert. Er sollte auch wissen, dass er nicht weglaufen darf, und sich im Griff haben. Ich hätte ihn auch nicht einfach zurück in die Schule geschickt, sondern selbst gebracht, um die Situation direkt vor Ort zu klären. Ein Verweis bedeutet nicht, dass er die Schule verlassen muss, sondern ist "nur" eine Ordnungsmaßname, vergleichbar mit dem "Tadel", den man früher bekam. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Kind, das noch nie auffällig in der Schule geworden ist, sofort einen Verweis erhält, das ist hier jedenfalls nicht so. Da muss schon Einiges vorgefallen sein, damit ein Verweis erteilt wird. Wie auch immer, ich würde sofort das Gespräch mit der Lehrerin suchen und mir aus ihrer Sicht schildern lassen, was vorgefallen ist. Stimmt ihre mit der deines Sohnes überein, dann hat die Lehrerin sicher überreagiert. LG, Pia-Lotta

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von anouschka78 am 15.02.2017, 16:09 Uhr

Wenn ein Schüler rausgeschickt wird, verletzt der Lehrer die Aufsichtspflicht. Und wenn das Kind sogar bis nach Hause kommt, würde ich da aber sofort bei der Schulleitung stehen. Egal welche Geschichte vorher war.

A.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Gold-Locke am 15.02.2017, 16:33 Uhr

Hier unterschreibe ich (als Grundschullehrerin) voll und ganz !

LG, Gold-Locke

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Gold-Locke am 15.02.2017, 16:40 Uhr

Das mit der Aufsichtspflicht ist so eine Sache. Wenn die Klassentür offen ist, wird die Aufsichtspflicht z.B. nicht verletzt. Bei mir (ich bin Grundschullehrerin) arbeiten z.B. durchaus auch mal einzelne Schüler oder Kinder in Partnerarbeit an einem Flurtisch, direkt vor dem Klassenraum, natürlich bei geöffneter Tür. Viele tun dies sogar sehr gerne und fragen, ob sie sich mit xy raussetzen dürfen.
Und es gibt auch durchaus Kinder, die aus dem Klassenraum rausrennen, das Schulgelände verlassen und abhauen. Wenn ich dann hinterher renne, verletzte ich meine Aufsichtspflicht den anderen 25 Kindern gegenüber, da kann ich dem Kind nicht einfach folgen. Und gewaltsam festhalten darf ich auch niemanden ...... Das ist also keine einfache Sache.
Wenn ein Viertklässler kurzzeitig rausgeschickt wird, hat das sicher einen trifftigen Grund. Anstatt mich bei der Schulleitung über verletzte Aufsichtspflicht zu beschweren, würde ich eher das Verhalten meines Kindes hinterfragen und mich darüber beschweren ....

Liebe Grüße, Gold-Locke

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von AKAM am 15.02.2017, 16:47 Uhr

Hallo,

ich gehe auch davon aus, dass kein Schulverweis, sondern ein schriftlicher Verweis ausgestellt wird, d.h. du bekommst Post, da wird das "Vergehen" noch mal erläutert.

Wenn du Gesprächsbedarf mit der Lehrerin hast (ich wäre auch gleich mit meinem Sohn zur Schule gegangen, um das zu klären), dann geh unvoreingenommen in das Gespräch, du kennst bisher nur die Sicht deines Sohnes, vielleicht hat die Lehrerin die Situation anders wahrgenommen - und vielleicht haben beide auf ihre Weise "Recht". Sie hat sich gestört gefühlt, er hat sich zu Unrecht bestraft gefühlt.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von emmisya am 15.02.2017, 17:01 Uhr

"hat ihn nicht erkären lassen, ihn abgewürgt Darauf hin bockte er gab keine Antwort"

Was für eine Antwort hat er denn, als die Lehrerin offensichtlich nicht mehr mit ihm diskutieren wollte "verbockt" ?

"auch noch über einen Witz in dieser Situation eines Mitschülers lachen."
"der Junge lief heulend nach Hause,"
Halt einfach kein angemessenes Verhalten eines Viertklässlers. Da scheint mehr im argen zu liegen. Daran solltet ihr arbeiten, auch im Hinblick auf den baldigen Schulwechsel.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von IngeA am 15.02.2017, 17:43 Uhr

Aber ein "Verweis" ist was anderes als ein "Schulverweis".
Ersteres ist eine Ordnungsmaßnahme (die in diesem Fall sicher gerechtfertigt ist, ob das Kind sie allerdings versteht ist die andere Sache), letzteres ist der Rauswurf. Und das kann ich mir dann doch nicht vorstellen, v. a. weil es gar nicht möglich ist wg. Schulpflicht.

LG Inge

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von lilly1211 am 15.02.2017, 17:59 Uhr

Also wir mussten früher die klinke runter drücken. Dann hat der Lehrer sicher gestellt dass man nicht weg rennt.

Warum das heute nicht mehr geht verstehe ich nicht.

Dass man nicht einfach nach hause gehen darf weiß ein viertklässler. Der Verweis ist denke ich berechtigt.

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Öhm ja

Antwort von stjerne am 15.02.2017, 18:11 Uhr

Stimmt, davon bin ich ausgegangen, dass es ein Verweis ist und kein Rauswurf.
Vielleicht klärt die AP das noch auf?

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Muts am 15.02.2017, 21:28 Uhr

Ja, ich würde auch erst mal den Vorfall von Seiten der Lehrerin anhören und auch von Mitschülern. Manchmal verdrehen die eigenen Kinder die Wahrheit etwas.
Bei einem 4 Klässler ist es schon außergewöhnlich, dass er dann die Schule verlässt ohne Erlaubnis! Ein Schulverweis wäre für mich jetzt zu streng, aber es muss ihm schon klar werden, dass man die Schule nicht einfach verlassen kann. während der Unterrichtszeit.

Lg Muts

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von niccolleen am 15.02.2017, 22:14 Uhr

Achso, ok, ja ich hatte einen drohenden Rauswurf dabei verstanden.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Mutti69 am 16.02.2017, 11:45 Uhr

Ich mag knappe Schilderungen, aber diese ist ZU knapp gehalten. Das Kind hat sich fehlverhalten...warum ein Schulverweis droht, kann ich nicht erkennen, da bedarf es wohl der Schilderung der Gegenseite.

Eine Frage hast du nicht gestellt, du bittest um Meinungen. Meiner Meinung nach ist da was schief gelaufen...von welcher Seite auch immer und nun ist Schadensbegrenzung und Deeskalation gefragt.

Nicht blocken, nicht die Schuld einseitig (bei welcher Seite auch immer) sehen und mit der Schule ein weiteres Vorgehen besprechen, bzw. das Vorgefallene so aufarbeiten.

Magst du nochmal erklären, wieso ein Schulverweis im Raum steht?

Zum Schulverweisen generell:
Damit eine Ordnungsmaßnahme rechtmäßig ist, müssen einige formelle Anforderungen erfüllt sein.
Die Ordnungsmaßnahme muss schriftlich angeordnet und ausreichend begründet werden.

Die Ordnungsmaßnahme darf nur von dem Gremium angeordnet werden, das für ihre Verhängung zuständig ist. Dies kann – je nach landesrechtlicher Regelung und Ordnungsmaßnahme – die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters, die Lehrerkonferenz oder die Schulbehörde sein. In jedem Fall unzulässig ist es, wenn eine einzelne Lehrkraft eine Ordnungsmaßnahme verhängt.

Vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme müssen die Schülerin oder der Schüler und bei noch nicht Volljährigen auch die Eltern angehört werden. In manchen Fällen besteht auch die Pflicht, eine schulpsychologische Stellungnahme einzuholen.

Im Rahmen der Anhörung hast du die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme sollte mit Bedacht erfolgen. Sie wird zur Akte genommen und prägt den Eindruck davon, wie du/ihr als Eltern mit dem Vorwurf umgehen – bis in ein eventuelles gerichtliches Verfahren hinein.

Damit du sachbezogen Stellung nehmen kannst, musst du wissen, was genau die Schule dem Kind vorwirft, von welchem Geschehensablauf sie ausgeht und wie sie diesen ermittelt hat. Häufig ergeben sich erst daraus Ansatzpunkte für eine angemessene Verteidigung gegen den vorgeworfenen Pflichtverstoß. Deshalb solltest du vor Abgabe einer Stellungnahme Einsicht in die Schulakte deines Kindes beantragen.

LG

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von kati1976 am 16.02.2017, 12:40 Uhr

Ich kann mir deswegen auch keinen Schulverweis vorstellen.

Ich denke da wurde was falsch verstanden oder es ist schon sehr viel mehr vorgefallen und das hat das Fass zum überlaufen gebracht.

Hier müssten die Eltern zur Schule kommen und es gäbe ein Gespräch mit der Lehrerin,Kind,Eltern,Schulleitung und Schulsozialarbeiterin

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von Anja+Calvin am 16.02.2017, 13:23 Uhr

Es geht doch vermutlich garnicht um einen Schulverweis sondern um einen "Verweis" so wie ein Tadel. Scheinbar nennt man laut einigen Schreibern oben das in einigen Regionen so.

Von der Schule fliegen kann sicher niemand weil nur eine Lehrerin das sagt.

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Ich würde mich freuen, die AP würde dazu nochmal ein wenig ausführlicher schreiben

Antwort von Mutti69 am 16.02.2017, 13:51 Uhr

Ich denke auch, da stimmt was nicht. Schilderung des “Fehlverhaltens“ korrespondiert nicht mit der Ordnugsmaßnahme

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von maiju am 20.02.2017, 14:00 Uhr

....nicht dauerhaft. Aber es kann in einer speziellen Konferenz beschlossen werden, dass ein Kind auf bestimmte Zeit ausgeschlossen wird. Das ist aber schon eine der drastischeren Maßnahmen und bedarf eines Vorlaufes. Das droht nicht einfach so.

In jedem Fall: Das Gespräch mit der Lehrerin suchen, wenn sie es nicht tut. Die Aussagen des Kindes hinterfragen. Mein Kind zB hat mal Ärger bekommen, als es sich wehrte. Er hat ziemlich einen auf Unschuldslamm gemacht und ich glaube ihm auch, dass er sich gewehrt hat. ABER: Irgendwann kam dann in seiner Schilderung folgendes, da wusste ich dann Bescheid, dass es auch noch eine andere Version gibt: ".... er schlug mich, ich nahm ihn dann gaaaanz vorsichtig an seinem Arm, drückte ihn so (er zeigt es) mit meinem Körper weg und LEGTE ihn auf den Boden...." AHA. Heißt im KLartext, ich zog an seinem Arm, schubste ihn und er fiel hin. Natürlich kriegt er da, auch wenn er sich wehrt, Ärger, wenn es das ist, was der Lehrer oder Erzieher sieht.

Deine Schilderung klingt tatsächlich danach, dass du vor allem die Version deines Kindes siehst....

Als Lehrerin reagiert man sicher auch mal zu heftig (in diesem Fall die Nachfrage deines Sohnes wegen des Blattes), aber danach "bockte" er und dann musste er lachen, weil ein anderer...usw.

Könnte auch heißen, nur mal so interpretiert, dass sich zB alle Kinder ohne Blatt melden sollten, er es vielleicht vergessen hat, dann später den Unterricht störte durch seine Nachfrage, die Lehrerin ihn deshalb vielleicht kurz vor die Tür schicken wollte, damit er sich, was weiß ich, sammelt, und das verweigerte er (Ansage der Lehrerin), um dann noch unkontrolliert über irgendeinen Witz des Nachbarn zu lachen - was die Lehrerin dann als zusätzliche Respektlosigkeit sieht. Als sie ihn dann tatsächlich rausschickt, geht er nach hause (ist schon ungewöhnlich für einen Viertklässler, die wissen ja Bescheid) und weint dann vor dir....

Die Wahrheit liegt meist irgendwo in der Mitte.
Sprich mit den Lehrerin, findet langfristige Maßnahmen und unterstütze dein Kind, falls es nicht der erste Vorfall war.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von maiju am 20.02.2017, 14:12 Uhr

FALSCH:
Kinder müssen sich beaufsichtigt "fühlen/wissen", was immer das genau heißen mag. In unserem Seminar wurden wir dahingehend unterrichtet, dass das zB bedeutet, dass ein Kind, das vor der Tür steht, nicht hinter geschlossener Tür stehen soll und es muss wissen, wo sich der Lehrer befindet. Und der Lehrer kann es natürlich nicht endlos lange da stehen lassen, vor allem nicht, ohne mal zu gucken.
Wenn das so wäre, wie du oben schreibst, wäre es unmöglich, Grundschulkinder unbegleitet zur Toilette schicken zu können oder in der Pause nur zwei Aufsichten zu haben oder die Kinder an GT-Schulen nachmittags durch die Gänge laufen zu lassen. Natürlich ist es für Kinder möglich, die Schule zu verlassen.....denn dort steht bisher keine Wache. Oder möchtest du das gerne für deine Kinder?! (Dazu kann man sich zB auch mal den Vorwurf der Freiheitsberaubung im Falle dieses Musklehrers zu Gemüte führen).
Man möge auch bitte mal nicht vergessen, dass wir hier von einem 9jährigen (?) sprechen, der schon seit drei Jahren die Schulregeln kennt. Wäre es mein Sohn, würde ich ihn zunächst trösten (da er weint), dann ganz schnell in der Schule anrufen (damit die arme Lehrerin sich keine Sorgen macht, die sich ZU RECHT auf den 9jährigen verlassen hat) und ihn dann zurückbringen/schicken. Nachmittags würde ich dann alles in Ruhe besprechen und wenn ich seine Version nicht stimmig finde, die Lehrerin um ein Gespräch bitten - mit Sohn zusammen, damit er merkt: Wir arbeiten zusammen. Und wie oben geschrieben, Ausschluss vom Unterricht (falls es darum ging) passiert nicht einfach so. Hat die Lehrerin wirklich gemotzt und er war nicht schuld, würde ich ihn dann auffordern, seine Gefühle dazu im Gepräch mitzuteilen! Ich wäre dann ja als moralische Unterstützung dabei.

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Re: vor die Tür gestellt

Antwort von maiju am 20.02.2017, 14:16 Uhr

Mein Beitrag bezieht sich auf den von Anouschka

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