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von Pebbie  am 16.09.2018, 20:11 Uhr

Freuen verboten

Gut zu wissen.

Mic hat was geschafft, was manch andere Bezieher die ALG 2 bekommen, nicht mal in Erwägung ziehen würden.
Sie hat das Recht, sich über die Zuwendungen zu freuen, denn dadurch zahlt sie wieder in den Topf der SV ein. Und ermöglicht damit anderen den Weg zu begehen, den sie mit Bravour gemeistert hat.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, das die RV viel zur Teilhabe am Berufsleben fördert.
Ich habe auf Grund meiner Behinderung einen Arthrodesen-Bürostuhl mit einer Beinauflage voll finanziert bekommen. So kann ich wieder brav meine Abgaben entrichten.

 
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