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Geschrieben von taram am 16.09.2018, 10:13 Uhr

Auch gegen das Auto spricht an sich nichts...

... mich stört die Bewilligung als nicht zurückzuzahlende Beihilfe. Immerhin wird das Auto ja nicht unerheblich auch privat genutzt. Gegen ein Darlehen, rückzahlbar in sozial verträglichen Raten und im Einzelfall geprüft, ist nichts einzuwenden.

 
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