Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 08.01.2014, 9:55 Uhr

@li1894

"Also ich bin Sachbearbeiterin im Hartz 4..." Diese Formulierung wählt kein gestandener Sachbearbeiter. Das einmal vorweg.

"Er darf nur einfach nicht bei dir wohnen..." "aber solange ihr nicht zusammen wohnt bist du alleinerziehend"
Definitiv falsche rechtliche Aussagen, siehe z.B. Wechselmodell, da entfällt auch der AE-MB und die Eltern leben nicht zusammen. Lebt der Vater mit in der Wohnung oder übernachtet dort häufig, ist das in der Sachverhaltsaufklärung und Beweisführung in der Regel ein "goldenes Goodie", aber es ist kein zwingendes Merkmal, keine "condicio-"sine-qua-non", ob der Elternteil, bei dem die Kinder gemeldet sind, alleinerziehend ist oder nicht.

Ist Deine Sachverhaltsprüfung immer so "gründlich"? Na dann gute Nacht.

Ralph

 
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