Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von kravallie am 08.01.2014, 12:22 Uhr

Es ist rund

*Die Leistungen abzumelden, die einem rechtlich gar nicht zustehen.
Und das ist beim UHV nun einmal so.*

der vater verdient laut ihren angaben unter dem Selbstbehalt, also ist er nicht zahlungsfähig, natürlich steht dem Kind dann unterhaltsvorschuss zu, wenn die Eltern nicht zusammen leben und wenn sie ihn nicht beantragen würde, dann bekäme sie das Geld aus dem hartzpott.

sie könnte, ja, können kann man vieles. es ist aber vieles nicht immer erfolgreich.

du arbeitest ja auch nicht Vollzeit, weil du ein kleines Kind hast oder?
könntest ja auch?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.