Für alleinerziehende Eltern

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von Nurit  am 20.10.2014, 15:31 Uhr

Zweite Rückmeldung...

Ich verstehe das nicht:

Der KV hat keinerlei Aufwendungen in Bezug auf die Kinder (das wäre ja wesentlich anders, wenn er alle zwei Wochen die Kinder bei sich hätte) und dazu behält er den hälftigen Betrag vom Kindergeld ein, welcher ihm nicht zusteht, da das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird. Wieso ist es so unverständlich, dass die KM den ihren Kindern zustehenden vollen Unterhaltsbetrag einfordert? Selbst moralisch kann man daran nicht rütteln; er war damit einverstanden, dass sie mit den Kindern geht; dabei hat er sicher auch den einen oder anderen Vorteil für sich gesehen.
Selbst einen Teil der einmal im Jahr anfallenden Flugkosten (die bei rechtzeitiger Buchung auch nicht sooooo hoch sind), würde sie übernehmen; was ist ihr also bitte vorzuwerfen?

 
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