Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NeonLam am 13.11.2013, 16:35 Uhr

Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Folgende Situation...

Ich bin Vater einer 13 Monate alten Tochter, die bei ihrer Kindesmutter lebt.

Ich zahle Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Sie hat mir gesagt, was sie monatlich braucht und das überweise ich seitdem. Wir haben den Unterhalt aber nie richtig berechnen lassen.

Nun, jetzt habe ich mich nochmal durch Zufall näher mit der Unterhaltsberechnung beschäftigt und habe herausgefunden, dass ich mit ziemlicher Sicherheit mehr zahlen müsste, als ich es mache, was mir ein verdammt schlechtes Gewissen bereitet.

Deswegen würde ich gerne den Unterhalt einmal richtig berechnen lassen und das dann auch zahlen.

Meine Frage ist, kann man den Unterhalt beim Jugendamt berechnen lassen, obwohl kein Streitfall bei uns vorliegt? Ich weiß, dass sowas im Streitfall möglich ist, aber ist es auch so möglich?

Außerdem gibt's ja dann auch die Möglichkeit, das gleich in einem Unterhaltstitel festzulegen. Was wären die Vorteile? Ist sowas zu empfehlen?

Danke schonmal.

 
21 Antworten:

Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 16:45 Uhr

Klar kannst du und die werden sicher schauen wie ich grad jemand der zahlt und dann noch mehr als verlangt bist du solo? So einen könnte ich brauchen kleiner Scherz.

Ein Titel ist von Vorteil für den der ggf. ausstehenden Unterhalt eintreiben muss. Ich kenne auch keinen Vater der sich drum gerissen hätte... hier ist was faul... heute ist nicht 1.April oder?

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Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von Sternenschnuppe am 13.11.2013, 16:48 Uhr

Du bist der Traum aller getrennten Mütter.
Ohne Streitfall braucht es auch kein Amt.
An Deiner Stelle würde ich 2 Dinge überlegen.
Ex ansprechen und entsprechend mehr zahlen.
Oder
Differenz auf ein Sparbuch fürs Kind einzahlen für den Fall der Fälle.

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht ?

Es ist die Pflicht der Mutter den Unterhalt zu fordern.
Du zahlst das was sie haben wollte, also brauchst Du auch kein schlechtes Gewissen haben. Alles gut. Kindesunterhalt ist dann ja voll.
Betreuungsunterhalt ist immer Verhandlungssache.
Und von Deinem Netto kannst Du auch noch ein paar Sachen in Abzug bringen. Werbungskosten , Kredite, Auto, Versicherungen.

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Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von Sternenschnuppe am 13.11.2013, 16:51 Uhr

Also die zwei Wege wenn Du das Geld loswerden willst.
Unterhalt ist ab Forderung.
Du zahlst das was sie forderte.
Rechtlich alles ok.

Über welche Summe reden wir eigentlich dir Du meinst mehr zahlen zu müssen ?

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Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 16:56 Uhr

ich würde auch das Geld nehmen

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Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 16:57 Uhr

Die Idee mit einem Sparbuch finde ich gut.
Ich würde sie nicht extra darauf hinweisen, dass ich ein paar Scheine mehr übrig habe und es aufs Sparbuch legen.

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Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von Franke am 13.11.2013, 17:42 Uhr

Na also beim Amt ist man bestimmt nicht böse, mal einen Fall auf den Tisch zu bekommen, in dem nicht verbissen um jeden Euro gekämpft wird. Ihr müsst nicht behaupten, zerstritten zu sein, damit jemand eine Berechnung durchführt.

Hast Du die Vaterschaft beim Standesamt anerkannt (beim Jugendamt wäre man wohl auch auf Unterhalt zu sprechen gekommen)?

Die Mutter hat auf das Beratungsangebot des Jugendamts nicht reagiert? Bezieht sie kein Arbeitslosengeld 2?

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Das geht ...

Antwort von Mucki+Ninchen am 13.11.2013, 17:59 Uhr

Geh einfach zum Jugendamt und bitte um ein Gespräch. Wir haben es auch so gemacht, ohne Streit.

Die Reaktionen hier irritieren mich: Wäre hier nur eine einzige Frau, deren Ex weiß, dass er mehr zahlen muss, was er nicht tut, und sie bekäme es raus, wäre die Hölle los á la wie kann der doofe Kerl nur verschweigen, dass er mehr zahlen müsste und könnte

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Re: Das geht ...

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 18:33 Uhr

Ach das war doch nur Ironie... ist doch toll, dass er UH zahlt und auch noch mehr möchte. Verwundert darf man ja sein.

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@ Mucki : es geht ja nicht um Kindesunterhalt

Antwort von Sternenschnuppe am 13.11.2013, 20:29 Uhr

Sondern Betreuungsunterhalt.
Der Kindesunterhalt wird voll bedient.
Den Betreuungsunterhalt müsste sie eh über einen Anwalt regeln.
Das Jugendamt macht das nicht.

Sie hat gesagt was sie braucht, er zahlt.
Will sie mehr muss sie das fordern.

Ich frage mich aber gerade wirklich wie er drauf konmt.
Kennt er ihr altes Netto und den Elterngeldbescheid ?
Wie hat sie sich ausgerechnet was sie braucht ?
Und nach wie vor : Hat er auch Rechte am Kind ?

Hat mit Geld nix zu tun, weiss ich, aber bei einem nein auf diese Frage würde ich erst Recht den Mund halten.

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Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von NeonLam am 13.11.2013, 20:42 Uhr

Haha... danke für die heiteren Kommentare.

Erstmal, nein es ist nicht 1. April und ja ich meine das ernst.

Ich finde Ehrlichkeit ist wichtig und schliesslich kommt das Geld doch unserer Tochter zugute. Es geht mir an aller erster Stelle um den Kindesunterhalt, aber der Betreuungsunterhalt sollte einem Internetrechner zufolge auch höher sein.

Ich schwimme nicht gerade in Geld, aber ich finde nicht, dass man aus allem egoistisch einen Vorteil für sich ziehen sollte. Ich weiß, dass es genug Väter gibt, die das versuchen und sich darum drücken auch nur einen Cent zu zahlen. Meiner Tochter gegenüber möchte ich das nicht verantworten und gegenüber meiner Ex, naja, auch wenn alles was sie sich geleistet hat nicht gerade lupenrein war, wir sind trotzdem Freunde geblieben und ich habe keine Lust sie um Geld zu betrügen was ihr zusteht.

Die Kindesmutter ernährt und versorgt ja unser Kind damit und kauft sich damit ja nicht eine neue Schuhkollektion (hoffe ich zumindest ).

Nein, sie hat alleiniges Sorgerecht, hat das Auswirkungen auf die Berechnung des Unterhalts?

Mit dem Sorgerecht habe ich kein Problem, wir entscheiden trotzdem alles wichtige zusammen.

Die Vaterschaft habe ich bereits damals anerkannt. Die Mutter bezieht keine staatliche Hilfe, nein.

Die Idee mit dem Sparbuch fürs Kind ist keine schlechte Idee, aber der Betreuungsunterhalt ist ja sicher auch höher, soll ich dann für meine Ex auch heimlich ein Sparbuch einrichten und die Klappe halten?

Aber wenn ich sowieso vorhabe, das Geld meiner Tochter zukommen zu lassen (über das Sparbuch), wieso nicht gleich so direkt Unterhalt zahlen wie ich eigentlich sollte? Mir erschließt sich die Logik nicht ganz, außer ich will mir später das Geld doch unter den Nagel reissen (was ja nicht korrekt wäre).

Wegen Unterhaltstitel... ich dachte es wäre eine gute Idee das ganze so offiziell werden zu lassen, also offiziell berechnet, offiziell eingetragen. Dann kann es hinterher keinen Streitfall geben, wir hätten das falsch berechnet und dann darf ich nach 10 Jahren ordentlich nachzahlen oder so. Umgekehrt ist sie abgesichert.

Dass dann gepfändet werden kann, habe ich bereits gelesen, aber das könnte doch auch wenn man auf Unterhalt verklagt wird. Außerdem bin ich so oder so verpflichtet zu zahlen und habe so oder so vor das auch zu tun, also würde es nicht zu einer Pfändung kommen.

Lass mich aber gerne eines Besseren belehren.

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Re: @ Mucki : es geht ja nicht um Kindesunterhalt

Antwort von NoahFynn am 13.11.2013, 20:51 Uhr

Also so ein Papa für meine Kinder hätte ich auch gerne! :-) Mein noch Mann würde mir jeden Stein in den Weg legen was den Unterhalt und die Betreuung etc. angeht!
Super dass es noch solche Männer gibt!!
Ehrlichkeit wägt eben doch am längsten. Schade dass mein Mann dass nicht auch einsieht.

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Nachtrag

Antwort von NoahFynn am 13.11.2013, 20:53 Uhr

Sorry, der Betreff hab ich vergessen zu ändern.

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Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von mf4 am 13.11.2013, 20:53 Uhr

ich denke immer noch es ist 1.April

sorry aber ich bin ca. 20 Jahre Alleinerziehend und hätten die 2 Väter von 4 Kindern mal normalen Unterhalt gezahlt würde mich das vielleicht nicht so schocken. Rechte hatten sie immer... mit den Pflichten nehmen es aber viele nicht so genau.

Ich denke du hast die Ironie verstanden, finde ich natürlich toll die Einstellung und ja du hast das schon richtig erfasst... du hast die Pflicht UH zu zahlen und das tust du und wenn du es offiziell möchtest dann lass alles offiziell nachrechnen und sie wird sicher die Kohle nicht ablehnen.

Da sie aber offenbar mit der Kohle gut auskommt fände ich die Idee mit dem Sparbuch besser. Es geht ja nicht verloren und dein Kind hat später was davon.

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@sternenschnuppe

Antwort von Mucki+Ninchen am 14.11.2013, 11:57 Uhr

Nun ja, ich lese nur, was da steht. Und da steht nicht, dass es nur um den Betreuungsunterhalt geht. Er sagt, er muss den Unterhalt neu berechnen lassen. Ob nur Kindes- und/oder Betreuungsunterhalt, lese ich nicht. Und was das Kind angeht, hilft das Jugendamt nunmal, auch ohne Streitfall.

Das kann man reininterpretieren, dass es nur um den Unterhalt für die Frau geht, ja. Muss man aber nicht.

Und irgendwie finde ich die Antworten dennoch etwas "gehässig". Ich weiß nicht, mag ja auch täuschen ... war auch nicht bös gemeint, nur manchmal kommt (wie ich finde) hier sowas wie Futterneid auf. Ist aber wie gesagt nur meine Wahrnehmung ...

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Re: @sternenschnuppe

Antwort von mf4 am 14.11.2013, 12:43 Uhr

Ja irgendwo hast du ja recht...
logisch ist man da neidisch, wenn man selbst leider keinen so netten Ex abbekommen hat.
Das richtet sich doch aber nicht gegen den Mann der hier fragt. Eher im Gegenteil.

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Ne. Ich finde den Mann in seinen Überlegungen super

Antwort von Sternenschnuppe am 14.11.2013, 13:02 Uhr

Aber aufgrund dessen was man hier alles liest bat ich ihn es eben genau zu prüfen.
Sie haben es ja unter sich ausgemacht.
Nehmen wir an er zahlt 600€.
Dann ist der Kindesunterhalt auf jeden Fall gedeckt.
Der ist immer vorrangig zum Betreuungsunterhalt.
Und den macht das Jugendamt nicht.

Wenn er nicht mal weiss was er zahlen muss bisher, dann bezweifel ich dass er weiss welchen Verdienstausfall die Mutter hat. Wie hoch ihr Elterngeld ist etc.

Und ob er überhaupt Rechte am Kind hat, denn ohne diese würde ich an seiner stelle nicht den edlen Ritter miemen der zuviel Geld hat, sondern mich kleinlich an die Vorgaben richten.

Und die sind nun einmal : Unterhalt ab Forderung.
Und fordern muss sie , was sie tat und er wie gewünscht erfüllt.

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"nehmen wir mal an"

Antwort von Mucki+Ninchen am 14.11.2013, 13:41 Uhr

Naja, davon halte ich im Forum nichts ... das bringt immer nur Missverständnisse.

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@mf4

Antwort von Mucki+Ninchen am 14.11.2013, 13:42 Uhr

"Das richtet sich doch aber nicht gegen den Mann der hier fragt. Eher im Gegenteil." ... eher gegen die Frau ;-)

Ich versteh die Gedanken auch irgendwie, auch den "Neid", ich finde es nur eben nicht schön :-) Aber es gibt natürlich auch weitaus Schlimmeres! Alles gut ...

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Re: Zu wenig Unterhalt gezahlt...

Antwort von mariahees am 14.11.2013, 14:14 Uhr

Erstmal ist es gut, dass du dir Gedanken darum machst,
ob der Unterhalt richtig berechnet wurde.

Du solltest es auf jeden Fall wie du sagtest "offiziell" machen,
um weitere Fehler zu vermeiden.
Das kannst du natürlich auch wenn es kein Streitfall ist.

Also geh zum Jugendamt, lass den Unterhalt berechnen und
titulieren. Dafür brauchst du die letzten 12 Gehaltsabrechnungen,
einen gültigen Personalausweis und die Geburtsurkunde. Deine Ex
muss dafür nicht anwesend sein.

Einen Unterhaltstitel musst und solltest du unbedingt
unterschreiben. Das ist beim Jugendamt kostenfrei.
Den bekommt dann deine Ex. Sie hat ein Anrecht
darauf, im Übrigen auch für den Betreuungsunterhalt (welchen
du allerdings beim Notar titulieren lassen musst).

Achte darauf, dass der Titel unbefristet und dynamisch ist.

Kosten für KiTa oder Schule sind übrigens Mehrbedarf und
zählen nicht zum Unterhalt und sind von dir zur Hälfte zu tragen.
Wenn das soweit ist, kannst du das ebenfalls titulieren lassen.

Das ist auch vollkommen unabhängig davon, ob sie das alleinige
Sorgerecht hat oder nicht.

Viel Erfolg!

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Das JA macht das nur bei einer Beistandschaft

Antwort von Sternenschnuppe am 14.11.2013, 15:18 Uhr

Und die kann nur die Mutter einrichten.
Zumindest ist das hier so.

Er hat auch keinen Fehler gemacht.
Er zahlt das was gefordert wurde.

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Re: Das JA macht das nur bei einer Beistandschaft

Antwort von mariahees am 14.11.2013, 15:35 Uhr

Bei unserem Jugendamt geht das auch ohne Beistandschaft.
Ich habe auch noch nie von einem Jugendamt gehört, welches
das nicht ohne Beistandschaft macht.

Im Übrigen spricht auch im Falle des Threaderstellers nichts dagegen, dass die Mutter eine Beistandschaft einrichtet.
Sie ist kostenfrei, die Mutter muss sich nicht
mehr um Unterhaltssachen kümmern, der Unterhalt wird
automatisch berechnet und tituliert und alle 2 Jahre überprüft.
Und der Threadersteller muss sich keine Gedanken mehr darum machen, dass der Unterhalt nicht richtig berechnet wurde.

Den Unterhaltstitel werden sie auch verlangen, notfalls per Gerichtsverfahren, aber da sich der Threadersteller ja bereits dazu bereit erklärt hat ihn freilwillig zu unterschreiben, wäre das ja kein Problem.

Für eine Beistandschaft muss auch kein Streitfall vorliegen.
Ich kenne 2 Fälle, in denen sich beide Eltern einvernehmlich dafür
entschieden haben, eine Beistandschaft einzurichten, eben damit es
keine Konflikte oder Streit um Unterhalt gibt.

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