Geschrieben von Reni+Lena am 26.09.2013, 8:19 Uhr |
Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt
meine Arbeitskollegin erzählte mir gestern, dass sie demnächst keinen unterhaltsvorschuss für ihren 6 jährigen Sohn mehr bekommt. Die 72 Monate sind wohl abgelaufen.
Warum der Vater nicht zahlt weiß ich nicht..geht mich auch nichts an.
Sie ist nun etwas vor den Kopf geschlagen weil sie dachte, dass ihr Unterhaltsvorschuss bis 12 zusteht und kennt sich überhaupt nicht aus.
Sie arbeitet 30 Stunden die Woche..Kind wurde gerade eingeschult.
Was muss sie denn nun rechtlich machen damit sie an den unterhalt kommt falls der Mann dann doch noch zahlungsfähig sein sollte????
Achja nochwas..wenn der Mann dann doch mal zahlen will/kann etc..was zählt denn dann mehr..der Anspruch des Kindes auf Unterhalt oder der Anspruch des Amtes das den Unterhalt vorgestreckt hat. Oder wird das irgendwie verrechnet etc?
Vielen dank und LG von reni
Re: Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt
Antwort von Aprilscherz2000 am 26.09.2013, 8:25 Uhr
Vorschuss wird max 72 Monate gezahlt, aber nur bis höchstens 12 Jahre alt.
Wenn sie arbeitet kann sie Kinderzuschlag (max.140€)beantragen.
LG Chrissie
Re: Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt
Antwort von Pamo am 26.09.2013, 8:30 Uhr
Sie sollte eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Die werden dann eine Überprüfung der Zahlungsfähigkeit vornehmen.
Wenn sie ein bisschen klug ist, wird sie vor der Einrichtung der Beistandschaft, also SOFORT den KV schriftlich zur Zahlung von Kindesunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle auffordern. Ab dem Forderungszeitpunkt kann sie es in Zukunft rückwirkend eintreiben.
Re: Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt
Antwort von mirico11 am 26.09.2013, 9:29 Uhr
Hi, bei mir leider auch so. Bekomme seit 2 Jahren keinen Unterhaltsvorschuß mehr, Vater der Kinder (12 und 10 ) hat noch nie bezahlt. Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bildungspacket wurde bei uns alles abgelehnt, weil mein Partner zu viel verdient :( An erster Stelle steht der Mutter des Kindes vor dem Jugendamt der in Zukunft gepfändete oder gezahlte Unterhalt zu, wenn sie kein Alg2 bezieht, den dann würde es an die Arge gehen ! Das kann man über eine Beistandschaft übers Jugendamt oder über einen Rechtsanwalt laufen lassen. ABER bei mir lief alles schief, läuft deswegen jetzt über den RA. Mein Ex hat ein 3/4 Jahr gearbeitet, in dieser Zeit wurden von ihm mtl. 1000 €, in einem Monat sogar 1500 € gepfändet und ich hab nichts von dem Geld gesehen, weil es das Amt einbehalten hat, da wird immer noch gestritten. Das haben die ganz geschickt gemacht, lass ich mir aber nicht gefallen. Da gings um Sachbearbeiterin krank, Wechsel, Urlaub, die neue musste sich erst einarbeiten, für das jüngere Kind musste erst der Unterhaltstitel erwirkt werden, die Kostenübernahme ´für Pfändungs- und Gerichtskosten dauerte Monate, weil die alles vor sich her geschoben haben, Verdienstauskünfte dann nicht mehr aktuell genug fürs Gericht waren....... ! ICH lass das nicht mehr übers Jugendamt laufen !
Re: Frage wegen Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt
Antwort von Lena_1977 am 26.09.2013, 10:20 Uhr
Unterhaltsvorschuss geht bis zum 12 Geburtstag - allerdings max 72 Monate.
Schnell eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten.
Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
Laufender Unterhalt geht vor Rückzhalung von Unterhaltsschulden. Wenn der Ex allerdings die letzten 72 Monate nicht leistungsfähig war, dann sind in der Regel auch keine Schulden aufgelaufen.
@Lena_1977
Antwort von mirico11 am 26.09.2013, 16:15 Uhr
"Wenn der Ex allerdings die letzten 72 Monate nicht leistungsfähig war, dann sind in der Regel auch keine Schulden aufgelaufen."
Doch, das Jugendamt fordert den Unterhaltsvorschuß zurück, der über die ganzen Jahre gezahlt wurde.
Re: @mirico11 - Unterhaltsschulden UVG
Antwort von Lena_1977 am 27.09.2013, 12:26 Uhr
Nein, nur wenn der Vater leistungsfähig war - wenn er nicht leistungsfähig war und das belegt wurde, muss er nicht zurückzahlen - außer er macht es freiwillig.
versteh ich nicht....
Antwort von Reni+Lena am 27.09.2013, 14:05 Uhr
wenn ein Vater leistungsfähig ist dann braucht man ja gar keinen Unterhaltsvorschuss.
....
Re: versteh ich nicht....
Antwort von Lena_1977 am 27.09.2013, 15:11 Uhr
Naja, es soll auch welche geben, die nicht zahlen, obwohl sie könnten.
Ist aber nachgewiesen das der Vater unverschuldet keinen Unterhalt leisten kann - oder nicht für alle Kinder im vollen Umfang ( Mangelfall) - so ist er nicht leistungsfähig - das muss berechnet werden.
Macht der Vater z.B. einfach keine Angaben - dann müßte er zurückzahlen.
Re: versteh ich nicht....
Antwort von mf4 am 27.09.2013, 17:06 Uhr
doch... wenn er nicht zahlungswillig ist steht man ohne da auch wenn er genug hat
Re: versteh ich nicht....
Antwort von mirico11 am 27.09.2013, 17:15 Uhr
Auch wenn er nicht zahlungsfähig war, laufen die Schulden auf und er muss sie zurück zahlen !!! Solange ein Unterhaltstitel besteht, dieser ist 30 Jahre gültig.
Re: versteh ich nicht.... Nein, es kann kein Titel erstellt werden/keine Schulden
Antwort von Lena_1977 am 29.09.2013, 12:13 Uhr
Es kann kein Titel erstellt werden, ohne Urteil/Einkommen, außer der Richter verdonnert zu einem fiktiven Einkommen.
Ist der Ex nicht leistungsfähig weil Netto 1200 Euro und 3 Kinder - er zahlt 100 Euro KU / 3 Kinder = 33 Euro pro Kind, kann die Mutter aufstockend UVG beziehen bis 133/180 Euro und es entstehen keine Forderungen.
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