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Geschrieben von sophiarina1990 am 11.11.2013, 21:25 Uhr

kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Hallo liebe leute. Ich habe ein problem. Meine tochter ist 2 jahre und wir sind soweit ziemlich glücklich! Ich bin wieder schwanger und der kindesvater meiner tochter und dem ungeboreren baby und ich wollen zusammenziehen. Ich wohne mot meiner tochter in einer 3 zimmer wohnung die vom amt finanziert wird. Da der kindesvater sprich mein freund erst 23 ist aber wir unser 2tes baby erwarten wollen wir ihn anmelden. Darf ich das denn bzw bekommt er auch unterstützung? Er hatte seine ausbildung abgebrochen aus privaten gründen und man sagt doch das man unter 25 nicht ausziehen darf bzw keinen cent vom amt sieht. Alleine kann ich uns 4 nicht durchbringen. Kann mir jemand einen tipp geben? (Er ist auf neuer arbeitssuche) seine eltern verdienen knapp 2.600euro netto zusammen.

 
11 Antworten:

Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von mf4 am 11.11.2013, 21:28 Uhr

Seine Eltern...sollen die euch nun geld geben oder was hat das mit ihnen zu tun?

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Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von sophiarina1990 am 11.11.2013, 21:29 Uhr

Man sagt doch glaube ich das die eltern für ihn aufkommen müssen aber das möchten sie bzw er nicht

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Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von Sternenschnuppe am 11.11.2013, 21:36 Uhr

Wieso zeugt man da zwei Kinder ?
Er soll sich schleunigst Arbeit suchen, zu Dir ziehen, seinen Verdienst amgeben und dann werdet ihr sehen was ihr als Bedarfsgemeinschaft noch bekommt.

Eine Frage noch : Bekommst Du Unterhaltsvorschuss für das erste Kind ?
Bitte sag nein.

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Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von sophiarina1990 am 11.11.2013, 21:39 Uhr

Nein das bekomme ich nicht da wir eine beziehung führen.
Oh man... wenn ihr richtig lesen könnt dann siehste das da oben steht das er ARBEIT sucht bzw einen neuen ausbildungsplatz.
Er wohnt bisher bei seinen eltern aber möchte zu uns...

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Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von Franke am 11.11.2013, 21:43 Uhr

Da sie ja wohl Hartz4 bekommt, hätte sie keinen Cent mehr, wenn sie Unterhaltsvorschuss bezieht - wenn nicht, kann das mal etliche Tausend Euro Plus in der Kasse ausmachen, wenn kein Hartz4, kein Unterhalt gezahlt wird - aber Unterhaltsvorschuss noch möglich ist.

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Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von Franke am 11.11.2013, 21:45 Uhr

Sorry, aber der Gedanke drängt sich auf, erst Ausbildung, dann dauerhafte Arbeit, dann alles andere.

Eilig wäre es auch noch nicht gewesen in dem Alter.

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Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von sophiarina1990 am 11.11.2013, 21:47 Uhr

Ich selbst habe meine ausbildung abgeschlossen u d wurde zeitgleich schwanger das ich nicht übernommen wurde was ne miese sache ist. Ich war sicher nicht stolz darauf mit ner abgeschlossenen ausbildung hartz 4 zu kriegen -.- ich schrieb 25 bewerbungen da mir mein beruf eine menge spass machte und arbeiten wollte! Das amt war späer der meinung das mich keiner einstellt wenn ich schon in einer fortgeschrittener ss bin.

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Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von Sternenschnuppe am 11.11.2013, 21:49 Uhr

Und Kind 2 war geplant ?
Meine Frage wegen UHV war weil das wegfallen würde.
Wenn er zahlt dann ist das doch gut, weil zumindest das stabil bleibt.

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Re: Das bezieht sich auf den Papa

Antwort von Franke am 11.11.2013, 21:51 Uhr

Wenn sich Mama erst mal einige Jahre um ihre Kinder kümmern kann und will, habe ich da gar nichts dagegen.

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Re:

Antwort von PatchworkByDoing am 11.11.2013, 22:31 Uhr

Wenn er bei euch einzieht, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und er gehört auf jeden Fall dazu und bekommt Alg2. Das ganze läuft unter dem Stichwort: Familienzusammenführung.

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Re: kindesvater u25 möchte zu uns ziehen. hartz4 unterstützung?

Antwort von shinead am 12.11.2013, 8:19 Uhr

Er darf selbstverständlich bei euch einziehen und wird dann auch H4 bekommen. Ihr seid schließlich eine Familie!
Die U25-Regelung trifft hier nicht zu.

Was Du dem jungen Vater allerdings mit auf den Weg geben solltest ist, dass man als Vater keinen Job aus "persönlichen Gründen" kündigt OHNE einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben. Er hat jetzt Verantwortung und das bedeutet, auch mal auszuhalten!

Schick ihn notfalls in den nächsten Supermarkt zum Dosen stapeln.

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