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von NoahFynn  am 09.11.2013, 12:22 Uhr

Unterhalt

Hallo,

jetzt steht es fest, ich werde mich von meinem Mann trennen! Wir haben zwei Kinder von 25 Monate!! Meine Frage ist, wie viel Unterhalt für die zwei stehen mir zu??
Bei der Düsseldorfer Tabelle hab ich leider überhaupt keinen Durchblick! :-(

Eine weitere Frage wo mich beschäftigt ist, wie viel Zimmer Wohnung steht uns zu wenn ich von der ARGE Leistungen beziehen sollte?

Ich hoffe es antwortet mir jemand und vielleicht kann mir auch jemand weiter helfen!
Ich bedanke mich schon mal bei euch!

A.

 
6 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Port am 09.11.2013, 13:21 Uhr

Hallo,

der Unterhalt für die Kinder errechnet sich aus dem Gehalt Deines Mannes und der anrechenbaren Abzüge. Das kann so pauschal nicht beantwortet werden.

Ebenso errechnet sich der Unterhalt für Dich aus dem Einkommen.

Die Zimmeranzahl dürfte zweitrangig sein, es geht meist um Quadratmeter. Da dies je nach Stadt unterschiedlich ist, solltest Du das beim Amt erfragen.

Spätestens wenn die Kinder 3 Jahre alt sind, wirst Du wieder arbeiten müssen. Möglicherweise ist das schon früher möglich?

Ich würde raten, zum Anwalt zu gehen und den Unterhalt ausrechnen zu lassen. Erst wenn der feststeht, macht es Sinn, weitere Schritte zu unternehmen.

Liebe Grüße

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Re: Unterhalt

Antwort von amadeus_hates_music am 09.11.2013, 14:19 Uhr

Sind es Zwillinge? Ich meine mich erinnern zu können, daß du dann erst arbeiten mußt wenn die Kids 6 sind.

LG ahm

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Re: Unterhalt

Antwort von Port am 09.11.2013, 15:04 Uhr

Das glaube ich jetzt mal nicht. Bitte Quelle nennen.

Dann müsste auch eine Mutter mit einem 2- plus einem 3-jährigen Kind erst später wieder arbeiten.

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Re: Unterhalt

Antwort von amadeus_hates_music am 09.11.2013, 15:16 Uhr

http://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html

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Re: Unterhalt

Antwort von shinead am 09.11.2013, 15:18 Uhr

Um den Unterhalt für die Kinder aus der Düsseldorfer Tabelle lesen zu können, musst Du das Nettogehalt Deines Mannes nehmen und schaust hier: http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle in der entsprechenden Zeile des Gehalts und in der Spalte "Nach Abzug erstes, zweites Kindergeld.

Vom Nettogehalt kann Dein Mann ggf. noch gemeinsame Kredite und Werbungskosten abziehen. Es kann also sein, dass der korrekte Unterhalt dann entsprechend der in der Zeile darüber ist.

Bleibt nach der Zahlung von Kindesunterhalt und eventueller gemeinsamer Kredite noch mehr als 1.100 Euro über, dann ist er Dir gegenüber zu Trennungsunterhalt verpflichtet. Dieser wird auf jeden Fall bis zur Scheidung gezahlt.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Steuerklasse Deines Mannes am 1.1. der auf den Trennungstermin folgt in die Lohnsteuerklasse 1 ändert, was das Netto verringert. Daher müssen dann die Unterhaltsansprüche neu berechnet werden.

Die örtlichen Richtlinien zur Unterkunft kannst Du hier für Deinen Wohnort heraussuchen:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

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Re: Unterhalt

Antwort von NoahFynn am 09.11.2013, 21:13 Uhr

Vielen Dank erst mal f&3;r eure Antworten.
Weiß gar nicht ob ich vorerst arbeiten gehen kann. Hab ja noch ne Augen OP vor mir!

Ja, es sind Zwillinge!!

Lg.

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