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Geschrieben von rala_25 am 07.11.2013, 12:05 Uhr

Beistandschaft

Hallo,

ich habe im Frühjahr eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt.
Mein Sohn ist jetzt fast 7, haben den UVS seit der Geburt bekommen, lief mit dem sechsten Geburtstag aus.
Beistandschaft hat (wie vermutet) nichts ergeben.
Wie gehe ich weiter vor?
In regelmäßigen Abständen beim JA melden, neue Beistandschaft beantragen?

Danke und LG

 
5 Antworten:

Re: Beistandschaft

Antwort von rala_25 am 07.11.2013, 12:14 Uhr

Hat sich geklärt.
Habe den Brief wieder in die Hände bekommen (ich dachte ich hätte ihn verlegt) und da steht, dass sie die Leistungsfähigkeit Zeitnah überprüfen.
Also erübrigt sich ja das nachfragen...?

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Re: Beistandschaft

Antwort von shinead am 07.11.2013, 12:21 Uhr

Hat die Beistandschaft den Unterhaltsschuldner auf die erhöhte Erwerbsobliegenheit aufmerksam gemacht? Rein theoretisch kann das JA Nachweise über Bewerbungen (ggf. für Zweitjobs) verlangen.

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Re: Das hat sich nun zwar erledigt, aber trotzdem die Frage:

Antwort von Franke am 07.11.2013, 18:14 Uhr

War es nie Thema, schon viel früher die Beistandschaft einzurichten und ständig überprüfen zu lassen, was beim Vater los ist, um gegebenenfalls die UVG-Leistungen einstellen und den möglichen Bezugszeitraum für später aufsparen zu können?

Wenn da Zeiten dabei waren, in denen er mindestens in Höhe der UVG-Leistungen gezahlt hat oder hätte zahlen können und in den nächsten Jahren sind Zeiten dabei, in denen von ihm nichts zu holen ist, dann verlierst Du dadurch Geld (wenn Du arbeitest und nicht ALG 2 beziehst).

Die Abt. UVG ist vielleicht nicht sooo wild drauf, Leistungen schnell einzustellen, wenn Zahlungen durch Vater erfolgen (es macht Arbeit, es ist selbstverständlich auch für Dich ärgerlich, wenn dann doch sehr schnell Zahlungen wieder ausbleiben UND es verbessert die Rückholquote, wenn sechs Jahre am Stück gezahlt und ein großer Teil davon zeitnah erstattet wird).

Natürlich alles nur graue Theorie, wenn er die ganze Zeit arbeitslos war oder es maximal zeitweise zum randstad-Zeitarbeiter mit 950 Euro Nettolohn gebracht hat.

Was ist er denn für einer? Keine Hoffnung, dass was geht? Ging was in der Vergangenheit?

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Re: Das hat sich nun zwar erledigt, aber trotzdem die Frage:

Antwort von rala_25 am 07.11.2013, 20:54 Uhr

Er hatte meines Wissens nach zwischenzeitlich immer mal wieder Arbeit, jedoch nichts sonderlich gutes (Lage helfer, zeitarbeit).
Allerdings haben wir nur spärlichen Kontakt, seit zwei Jahren gar keinen mehr.
Die Infos über die Arbeit habe ich von seinen Eltern.
Gezahlt hat er noch nie, ebenso wenig für seinen anderen Sohn, drei Jahre älter als meiner.
Ich denke nicht das er es jemals können wird, jedoch will ich auch nicht nichts tun in der Hinsicht.

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Re: Kaum Einkommen - und zwei Kinder.

Antwort von Franke am 07.11.2013, 21:28 Uhr

Auweia.

Beistandschaft hast Du beantragt, die läuft bis zur Volljährigkeit des Kindes, wenn Du sie nicht vorher beendest.

Das Jugendamt wird hoffentlich regelmäßig überprüfen, was los ist. Sag dort Bescheid, wenn Du hörst, dass der Vater arbeitet oder frag gelegentlich mal nach, damit der Fall nicht ganz in Vergessenheit gerät.

Damit brauchst Du Dir wohl keine Gedanken machen, irgendwas zu versäumen. Mehr Aufwand zu betreiben wird die Mühe nicht wert sein, wenn die Aussichten so schlecht sind. Die Energie investierst Du besser in Kind und Karriere.

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