Geschrieben von TomsMum2010 am 19.02.2012, 20:25 Uhr |
Jugendamt Beistandschaft
Hallo zusammen,
ich war 4 Jahre lang alleinerziehend mit meiner Tochter (8) und habe das alleinige Sorgerecht, da ich mit dem Kindsvater nicht verheiratet war. War auch hier im Forum unterwegs - Bianca78, vielleicht kennt mich noch jemand ;-)
Seit Nov. 2009 bin ich nun mit einem neuen Partner verheiratet und meine Tochter hat den Ehenamen angenommen - ist jedoch nicht adoptiert von meinem Mann.
Der Kindsvater zahlt meiner Tochter seit August 2010 keinen Unterhalt mehr :-( Bemühungen meines damaligen Anwalts führten zu nichts, so das ich damit aufgegeben habe und dem Anwalt das Mandat abgesagt habe. Auch aus Kostengründen.
Eine Freundin meinte jetzt, ich solle mich doch mal ans Jugendamt wegen einer Beistandschaft für meine Tochter erkundigen...
Kann ich das überhaupt?? Da ich verheiratet bin oder kann ich trotzdem eine Beistandschaft für den Unterhalt meiner Tochter beantragen???
Kennt sich jemand aus???
Vielen Dank für eure Antworten.
LG
TomsMum
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von LoveMum am 19.02.2012, 20:29 Uhr
Ich bin seit einem Jahr wieder verheiratet und habe auch eine Beistandschaft beim JA. Seit einigen Monaten pfänden sie endlich das Konto meines Ex-Mannes.
LG Heike
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von TomsMum2010 am 19.02.2012, 20:30 Uhr
Hattest Du die Beistandschaft vorher schon oder während der Ehe beantragt??
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von LoveMum am 19.02.2012, 20:33 Uhr
Sorry, das habe ich gar nicht gelesen. Vorher habe ich sie beantragt aber ich denke, das ist auch bei dir jetzt noch möglich. Ich wüsste nicht, dass ein neuer Partner ein Hinderungsgrund sein sollte.
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von shinead am 19.02.2012, 20:58 Uhr
Für die Beistandschaft ist nur wichtig, dass es ein Kind gibt, das Unterhaltsansprüche hat. Dein Familienstand spielt da keine Rolle. Auch nicht, wie Deine Tochter jetzt heißt, denn davon ist der Anspruch nicht betroffen.
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von shinead am 19.02.2012, 20:58 Uhr
Für die Beistandschaft ist nur wichtig, dass es ein Kind gibt, das Unterhaltsansprüche hat. Dein Familienstand spielt da keine Rolle. Auch nicht, wie Deine Tochter jetzt heißt, denn davon ist der Anspruch nicht betroffen.
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von Babybauch1993 am 19.02.2012, 23:48 Uhr
Meine Mama war auch mit meinem Papa "nicht mein Erzeuger" verheiratet und hat beistand für mich beantragt weil mein Erzeuger nicht zahlen wollte.
Bekommst du den Unterhsltsvorschus ? Weil des wird da auch alles gemacht, weil zahlen muss er ob du verheiratet bist oder nicht.
Meine Eltern haben am Schluss des ganz einfach gemacht und mein Papa hat mich Adoptiert und was besseres konnte mir net passieren.
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von Sonne1234 am 20.02.2012, 7:49 Uhr
Also soweit ich weiß, ist die Beistandsschaft beim Jugendamt für Deine Tochter, das hat so direkt nichts mit Dir zu tun.
Viel Glück!
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von seawest am 20.02.2012, 15:05 Uhr
Eine Beistandschaft kannst du auch wenn du neu verheiratet bist für deine Tochter einrichten. Sie setzen die Unterhaltsansprüche für deine Tochter durch und es kostet dich nichts.
LG Anika
Re: Jugendamt Beistandschaft
Antwort von Lotte08 am 20.02.2012, 20:41 Uhr
Mein Jugendamt wollte mir keine Beistandschaft für meine beiden Töchter einrichten. Begründung: Wir wären noch verheiratet....
Im Moment habe ich noch eine Anwältin, die einiges regelt. Aber wenn das momentane Thema durch ist, dann werde ich wohl die Beistandschaft einrichten.
Lg
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