Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 15.08.2012, 19:53 Uhr

Weil er mutwillig Unterhalt unterschlagen würde...

Nennt sich das nicht "Unterhaltspflichtverletzung"?

Die Vorschrift des § 170 StGB lautet wörtlich:
(1) Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 
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