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Geschrieben von milou am 14.06.2012, 11:44 Uhr

Unterhalt von Geizkragen einfordern

hallo,
ich hoffe auf einen ratschlag von menschen, die sich mit ähnlichem rumschlagen müssen;-)

mein kind ist im april 12 geworden und daher hat sich der unterhalt laut düsseldorfer tabelle geändert.

da der kindsvater anwalt ist, zwar nicht auf familienrecht spezialisiert, ging ich davon aus, dass er den unterhalt anpasst. als dies auch im mai nicht geschah, habe ich ihn in einer email darauf aufmerksam gemacht.

er ist und war immer schon sehr geizig, es gibt außerhalb des unterhalts keine zusätzlichen ausgaben für meine tochter (also mal schuhe oder so) größere weihnachtsgeschenke wälzt er auf seine eltern ab.

unseren bisherigen guten lebensstandard "verdanken" wir den weit großzügigeren unterhaltsbezügen meines sohnes von dessen vater. seit november bin ich arbeitslos und wir müssen etwas kürzer treten, was sich hoffentlich demnächst wieder ändern wird.

aufgrund dieser umstände bat ich im november den vater meiner tochter um eine beteiligung an den damals einsetzenden kosten für zahnspange bzw anstehende klassenfahrt. verblüffenderweise willigte er direkt ein, zwar wie erwartet eher mit einem sparsammen betrag, aber immerhin. ab dezember erhöhte er den dauerauftrag und deutete sogar eine weitere erhöhung ab januar an, da er dann partner in der anwaltskanzlei werden sollte.

zwar fuhr er dann ab märz in einem fetten firmenfahrzeug hier vor, der dauerauftrag blieb jedoch unverändert. daher wartete ich also den april bzw. mai ab, um ihn dann auf die anpassung des unterhalts aufgrund des alters des kindes anzusprechen.

da mich dieser geiz schnell aufbringt und ein ganz heißes thema für mich ist wie man ja auch unschwer in den zeilen erkennt, bevorzuge ich eine kommunikation per email.

wie erwartet, hatte er diese änderung "ganz übersehen", versprach aber den betrag zu ändern.

laut dem genannten betrag und der dazugehörigen gehaltsstufe, stellte ich auch fest, dass bereits seit januar -dem Zeitpunkt seiner "gehaltserhöhung"- die unterhaltszahlungen zu niedrig ausgefallen sind.

im juni "vergass" er erneut den dauerauftrag zu ändern.
woraufhin ich ihn deutlich dazu aufforderte, die fehlenden BETRÄGE auszugleichen. hat er aber nicht gemacht, sondern nur für juni die differenz überwiesen.

so, sorry lang ich weiss: meine eigentliche frage: seit april (dem geburtsmonat meiner tochter) ist er definitiv partner in der kanzlei. kann ich rückwirkend die beträge einfordern?

ich bin bisher nicht zum jugendamt gegangen, weil ich eine "kriegserklärung" vermeiden wollte, ebenso wollte ich seine familie mit diesem thema nicht behelligen, was ich im falle einer weiteren "verhärtung der fronten" aber gerne getan hätte, damit sie meinen gang begreifen, wir haben ein sehr gutes verhältnis.

ich weiss, dass ich das alles guten gewissens in die hände des jugendamtes legen könnte (worin ich für einen anwalt bereits ein absolutes armutszeugnis sehe), nur ist es ja bei einem selbstständigen auch nicht so einfach mit der berechnung und zieht sich in die länge, ich wollte mir das ersparen. andererseits ist es gut möglich, dass er zu wenig unterhalt zahlt, getan hat er das bereits.

entstehen mir kosten wenn ich den fall an das jugendamt gebe?

ich finde es zum k....an seinem kind zu sparen, ich habe nie um weitere unterstützung seinerseits gebeten, wir haben tolle reisen gemacht, meiner tochter fehlt es an nichts, klamotten und hobbies inklusive.

ich kann so ein verhalten einfach nicht nachvollziehen und muss mich immer wieder darüber ärgern- wozu ich, ich weiss es , nicht verpflichtet bin;-)
Bitte input!

 
5 Antworten:

Re: Unterhalt von Geizkragen einfordern

Antwort von carla72 am 14.06.2012, 12:03 Uhr

ich kenne mich leider mit Unterhaltsberechnung nicht aus, wollte aber ein Wort zur Verteidigung des Kindsvaters vorbringen: ich habe schon einige junge Partner gesehen, die sich darüber gewundert haben, dass sie nach der Partnerernennung erst einmal nicht wie erhofft mehr, sondern weniger Geld in der Tasche haben. Das liegt daran, dass dann auf einmal keine Arbeitgeberbeiträge mehr bezahlt werden zur KV, Versorgungswerk, etc.., etc. , sondern dass sie allein für alle Nebenkosten aufkommen müssen - und ggfs. ihre Gesellschaftsanteile bezahlen müssen (falls es eine echte Partnerschaft ist). Irgendwann gleicht das höhere Einkommen das alles aus, aber es dauert ein bisschen. Vielleicht hilft Dir das beim Weniger -Ärgern.

LG, carla

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Re: Unterhalt von Geizkragen einfordern

Antwort von Aprilscherz2000 am 14.06.2012, 15:27 Uhr

Es entstehen keine kosten wenn Du ne Beistandschaft beim JA machst.Die überprüfen dann (glaube alle 3 Jahre) das Einkommen vom Vater und passen den Satz an.

Gruss Chrissie

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Re: Unterhalt von Geizkragen einfordern

Antwort von Pondus2003 am 14.06.2012, 17:45 Uhr

Hallo, ich kann Dich sehr gut verstehen! Lg Pondus

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Re: Unterhalt von Geizkragen einfordern

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 14.06.2012, 18:04 Uhr

Warum lässt du dir das gefallen?

Ich würde als allererstes Mal einen Unterhaltstitel über das Jugendamt auf den Weg bringen!
Und dazu den Unterhalt berechnen lassen.

Zu deinen Bedanken wegen Selbständigkeit:
Als Unterhaltspflichtiger hat dein Ex eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit", d.h. er kann sich nicht einfach arm rechnen.
Letztlich könntest - wenn er das tut - vor Gericht gehen und dort wird dann als Grundlage für die Unterhaltsberechnung DAS angegeben, was er mit seiner Ausbildung so durchschnittlich verdienen kann.
Ob er das dann tut, ist schnurzpiepegal, aber zahlen müsste er dann nach dieser Maßgabe.

Ich würde dieses hin und her nicht mitmachen, sondern mal die Zähne zeigen und dein Recht durchfechen.
Im Zweifelsfall such dir einen Anwalt - wird sicher lustig für ihn, von einem Kollegen (man kennt sich ja meist, wenn man in der gleichen Gegend tätig ist) wegen sowas Post zu bekommen.

Also nicht aufregen, sondern ab zu Jugendamt und Anwalt!

LG

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Re: Unterhalt von Geizkragen einfordern

Antwort von fsw am 14.06.2012, 19:10 Uhr

Es kann passieren,dass du erst ab DEM Monat mehr Geld bekommst,in dem du beim Jugendamt die Erhöhung beantragst.Also gehe sobald wie möglich zum Jugendamt wegen der Neuberechnung.

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