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Geschrieben von mutti6 am 12.06.2012, 22:28 Uhr

Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen?

Ich frage hier für eine Freundin und versuche mal die Kurzfassung zur Erklärung: Familie lebt im außereuropäischen Ausland, Eltern trennen sich, nach langem Hin und Her und vielen Gerichtsbeschlüssen hat die Mutter nun das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder dürfen ihren Vater 2 x im Jahr sehen, müssen ihm zugeführt werden, oder wie das heißt.
Da meine Freundin dort für sich und ihre Kinder kein Geld vom Vater bekommt (er zahlt einfach nicht, Sozialleistungen gibt es in dem Land so gut wie keine) ist sie nun nach Deutschland zurück gekehrt. Der Vater besteht natürlich darauf, dass er die Kinder sieht, macht das aber nicht aus Interesse an den Kindern, sondern um seiner Ex-Frau Probleme zu machen.
Meine Freundin lebt zur Zeit noch von Hartz IV, Vater sagt, sie muss die Kosten für die Besuche der Kinder tragen, Amt sagt, sie hätte ja dort bleiben können, kommen nicht für die Zusatzkosten auf, sie sagt, sie können sich die Kosten teilen, kann sie sich nicht leisten. Reisekosten betragen locker 1000 €, da nur per Flugzeug zumutbar, sonst wäre es eine mehrtägige Busreise, sie muss die Kinder begleiten, weil sie ja noch nicht alleine fliegen können.
Gibt es irgendein Gesetz, was das regelt? Deutsches Gericht sagt, sie muss den Vorgaben folgen, und wenn sie es sich nicht leisten kann, dann muss sie halt wieder dorthin ziehen, dass sie dort kein Geld zum Leben hat, interessiert hier nicht, ,Hauptsache den Gerichtsbeschluss wird Folge geleistet.
Gibt es jemanden in einer ähnlichen Situation, wer kommt für die Kosten auf, wenn die Mutter kein Geld hat? Sie ist ja bereit, die Kosten z.T. zu übernehmen, aber sie hat einfach nicht genug Geld. Hat auch den Vorschlag gemacht, die Kinder einmal im Jahr für einen längeren Zeitraum, z.B: Sommerferien zu schicken, aber damit ist der Vater natürlich nicht einverstanden, will aber auch nicht für die Kosten aufkommen.. Schwierige Situation, ich brauche Tipps....

 
7 Antworten:

Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen?

Antwort von shinead am 12.06.2012, 23:30 Uhr

Sie hat die Entfernung verschuldet, also muss sie auch die Kosten tragen. Ist nach deutschem Recht auch so.

Und nein, die Allgemeinheit (also irgendein Amt von unseren Steuergeldern) zahlt das nicht.

Die Mutter hat sich entschieden in einem Land mit dem Vater zu wohnen, in dem es keine Sozialleistungen gibt. Nunja, es gibt Entscheidung die weit tragen. Diese gehört dazu.

Da hilft nur eins: Job suchen und die Besuche ermöglichen.

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Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen?

Antwort von Mogli18 am 13.06.2012, 7:15 Uhr

So ist es, und auch richtig so.
Sicherlich für Deine Freundin doof, verstehe ich auch, aber die Konsequenzen von "schwanger werden " sind eben nicht nur "schwanger sein "

Im Endeffekt muss der Vater halt klagen, dann entscheidet ein Gericht und vielleicht ist es dann mit den Sommerferien realistisch.

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Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen?

Antwort von Möhrchen am 13.06.2012, 9:03 Uhr

Klar sehe ich es auch so, daß sie die Entfernung verursacht hat und deshalb dafür geradestehen muß...

Allerdings finde ich auch, daß es nicht sein kann, daß der Vater 1. Keinen Unterhalt zahlt (auch, wenn dieser dann eh angerechnet wird) und 2. sich die Kinder noch frei Haus liefern lassen will.

Ist er denn zahlungsfähig? Also verdient er genug, um Unterhalt zahlen zu können?

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@Mörchen

Antwort von Aprilscherz2000 am 13.06.2012, 10:12 Uhr

Ich finde zwar das Du recht hast mit dem Unterhalt nicht zahlen, .........

aber es gabe letztens mal im Fernseher nen Bericht, das diese Kosten nicht gegenander aufgewogen werden darf.ist zwar doof, ist wohl aber leider so.

An die AP : ich weiß ja nicht wie alt die Kinder sind.Die deutsche Bahn oder auch Fluglinien haben Begleitservice.Ich denke mit dem Argument das sie mitfliegen muß, wird sie nicht durchkommen.

Was will das deutsche Gericht den machen, wenn sie dem nicht folge leistet?Würde mich echt mal intressiern!Einspeerren?sorgerechtentzug?Ich denke das sind alles langfristige Sachen, die nicht sofort greifen können.
Durfte sie den Wegziehen?Haben sie gemeinsames sorgerecht?Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Hab mal gelesen, das wenn der Vater nichts zahlt, seine Eltern für den Unterhalt aufkommen müßten (hab aber noch nie gehört das es jemand in Deutschland macht)

gruss CHrissie

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Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen?

Antwort von Mamamia72 am 13.06.2012, 15:47 Uhr

Daß gerichtlich angeordent wird, daß sie wieder zurück ins Ausland ziehen muß, wenn sie sich die Reisen der Kinder nicht leisten kann, daß kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen - klingt aburd. Ist sie denn Deutsche?
Mein Sohn wurde ebenso im außereuropäischen Ausland geboren.
Ich bin schließlich nach Deutschland zurück, weil mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, damaliger Patner gleichzeit seinen Arbeitsplatz verloren hat, Sozialleistungen gab es in jenem Land ebenso keine.
Er blieb dort, war gleichzeitig unsere Trennung.
Ich habe schließlich in D recht schnell eine Teilzeitbeschäftigung gefunden, nichtdestotrotz hätte ich es mir nicht leisten können, regelmäßige Flüge für Sohn und mich (er war damals noch recht klein, Flugzeit 23 Stunden mit Zwischenstopp) zu finanzieren. Vater hätte es auch nie und nimmer leiten könne, das Lohnniveau in seinem Heimatland ist ganz einfach viel niederiger als hier.
So kam es eben dazu, daß er Sohn zweieinhalb Jahre nicht gesehen hat.
Schließlich kam es so, daß Vater nach Deutschland gezogen ist, seitdem besteht der klassische zweiwöchige Kontakt zum Sohn. Aber wie es weitergegangen wäre, wenn er das nicht getan hätte kann ich nicht sagen...

Bei Fragen kannst mir gern PN schreiben, mit gerichtlichen Verfahren diesbezüglich kenne ich mich allerdings nicht aus.

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Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen?

Antwort von ursel66 am 13.06.2012, 21:19 Uhr

Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und wohnt in Deutschland. Ist sie Deutsche?
Ich glaube nicht, dass bei einer deutschen Gerichtsverhandlung ihr die Ausweisung droht und ob die Regelung in Deutschland gültig ist? Keine Ahnung.
Für die Kinder ist es traurig.
Ich würde dem Vater anbieten, eine Hilfe zu SEINEN Kosten zu geben, damit er nach Deutschland kommen kann. Würde dann notfalls auch ein Gästebett anbieten.

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Re: Wer zahlt, wenn die Kinder den Vater besuchen?

Antwort von mutti6 am 15.06.2012, 17:17 Uhr

Danke für eure Antworten, ich sehe das eigentlich auch so. Mutter und Kinder sind Deutsche, Kinder haben aber beide Staatsangehörigkeiten. Arbeiten würde meine Freundin sehr gerne, wohnt leider in einer Gegend, wo die Kinderbetreuung sehr kleiner Kinder nicht gewährleistet ist, und sie so keinen hat, der die Kinder betreut, wenn sie arbeitet.
Die Kinder sind noch unter 5 Jahre alt, da nimmt sie definitiv keine Fluglinie ohne erwachsene Begleitung mit. Sie hat dem Vater ja angeboten, dass er nach D kommen kann, um die Kinder zu besuchen, aber angeblich bekommt er für die Einreise kein Visum, außerdem muss er im Sommer arbeiten, weil er damit das Geld für das ganze Jahr verdient (seine Argumentation...) Könnte dann ja im Winter kommen, aber kann er aus irgendwelchen Gründen dann auch nicht. Er verdient ja auch so wenig, dass er nicht zahlen kann, vor Gericht hat er aber damit geprotzt, dass er ja soooo viel verdienen würde, er wollte ja die Kinder haben, aber das hat ihm der Richter dann auch nicht abgenommen. Nun ja, Rosenkrieg eben..
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Urteil wurde von den Gerichten in beiden Ländern anerkannt.
Nun ja, ich werde ihr mal mitteilen, was ihr so geschrieben habt (ich sehe das auch so),

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