Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von dr.snuggles am 11.06.2012, 10:51 Uhr

huhu

eine kleine frage:
muss sich der vater an bildungsbedingten mehrkosten fernab vom unterhalt beteiligen, wenn beide eltern beschlossen haben, dass das kind auf eine dezent dekadente schule geht?

fragt
snuggles
(wir zoffen uns irgendwie nur ums geld....)

 
17 Antworten:

Re: huhu

Antwort von kikipt am 11.06.2012, 10:55 Uhr

hast du das schriftlich dass ihr es beide beschlossen habt? wenn nicht denke ich wird es verdammt schwer werden

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Re: huhu

Antwort von dr.snuggles am 11.06.2012, 10:56 Uhr

nö, türlich nicht...

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seufz

Antwort von kikipt am 11.06.2012, 10:58 Uhr

hoffe es hat jemand eine positivere antwort fuer dich...
daumendrueckt ich muss jetzt weg lese dann aber nach. umarmung

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Re: huhu

Antwort von Schildkroete12 am 11.06.2012, 11:20 Uhr

Dein Sohn (bzw. du in Vertretung) kann seinen Vater auf Beteiligung an den Kosten verklagen. Eine Freundin hat das für ihren Sohn durchgeboxt. Solange der KV in der Lage ist, seinen Beitrag zu leisten, dürfte das machbar sein.

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Re: huhu

Antwort von Sunny76 am 11.06.2012, 11:32 Uhr

Nein das denke ich nicht. Es gibt ja die Möglichkeit ihn auf eine normale (und somit kostenlose) Schule zu schicken. Also ist das wohl Euer Privatvergnügen.
Und da Du ja auch gut verdienst, glaube ich nicht, dass er was zahlen muss.

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Re: huhu

Antwort von Einstein-Mama am 11.06.2012, 11:44 Uhr

nö, glaub ich auch nicht.
der kv kann aber bei nachhilfestunden zur kasse gebeten werden, wenn das kind schulisch gerade am absacken ist.
meistens lässt man es aber erst gar nicht drauf ankommen und bezahlt schon im vorfeld für nachhilfe in fächern in denen eine schwäche zu erkennen ist.

aber wollte er nicht dass er diese schule besucht?

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Re: huhu

Antwort von Mogli18 am 11.06.2012, 12:04 Uhr

Wenn er leistungsfähig ist, dann kann ein Gericht ihn dazu verdonnern.
Hat er das Kind mit angemeldet ?
Dann muss er schon belegen warum das dem Kindeswohl nicht mehr dienlich ist.

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ähnliche frage bei nicola bader

Antwort von kravallie am 11.06.2012, 12:34 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/recht/OGS-Beitrag-zahlen-geschiedene-Eltern-zur-Haelfte_88565.htm

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Re: nein denke ich nicht

Antwort von HellsinkiLove am 11.06.2012, 12:36 Uhr

meine sollte auf eine spezielle schule gehen um sie zu fördern unf den berufsweg einzuschlagen und etlichenachfragen bei einigen stellen haben bestätigt das er keinen zuschuss leisten muss.
oton der ja mitarbeiterin:
dann schicken sie sie eben auf eine normale schule.es muss ja schliesslich nicht jeder gefördert werden und ein einstein werden (zumal diese schule null mit einstein-wissen zu tun gehabt hätte)

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noch gefunden

Antwort von kravallie am 11.06.2012, 12:44 Uhr

http://www.famrb.de/informativ_abc_tabelle_internet.rtf


ich würde mich an deiner stelle immer auf nichts einstellen und erst mal planen, daß du für alles alleine aufkommst.
jeder cent mehr ist ein gewinn.

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Re: huhu

Antwort von Linda761 am 11.06.2012, 12:44 Uhr

Wir haben einen Vertrag mit der Schule, den beide Eltern unterschrieben haben und in dem sich beide zur Zahlung des Schulgeldes verpflichten. Ich gehe davon aus, dass man damit eine gute Chance hätte, das Schulgeld (hälftig oder nach Verdienst) vom Vater einzuklagen. Wenn Du allein den Schulvertrag unterschrieben hast, ist es vermutlich schwierig.

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Re: huhu

Antwort von yellow_sky am 11.06.2012, 14:40 Uhr

was kostet so eine schule eigentlich?

lg

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Re: huhu

Antwort von Pamo am 11.06.2012, 14:48 Uhr

Das ist von Schule zu Schule extrem unterschiedlich. Bei manchen Schulen ist es auch einkommensabhaengig.

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Re: huhu

Antwort von HellsinkiLove am 11.06.2012, 15:03 Uhr

bei uns hätt die schule 1.100€ im monat gekostet.
300€ stipendium dann wären bei mir noch 800€ übrig geblieben...war nicht zu wuppen.
damit wars dann aus auch mit der karriere...kann ich mir immer wieder vorwürfe machen

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Re: huhu

Antwort von dr.snuggles am 11.06.2012, 15:30 Uhr

wir haben beide den vertrag unterschrieben, schulgeld ist einkommenabhängig.

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Re: huhu

Antwort von kravallie am 11.06.2012, 17:10 Uhr

na dann ist doch alles klar.
würde die hälfte überweisen und fertig.

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Re: gesamtschuldnerische Haftung

Antwort von Benedikte am 11.06.2012, 19:40 Uhr

ich kenne den Vertrag ja nicht- aber bei uns ist das so, dass alle haften, die unterschreiben haben- wie beim Mietvertrag. Und es ist ja ziemlich bloede, einen solchen Streit vor der Schule auszutragen- wenn man Pech hat, kuendigen die noch den Schulvertrag.

Snuggles, hast Du mal die frontale Ansprache versucht? Nach dem Motto, dass Dein Ex ja auch wollte, dass Oskar auf Schule xy geht- und dass er dann auch eine morlaische Verpflichtung hat, sich zu beteiligen?

Oder- hilfsweise- kannst Du noch die Notbremse ziehen? Ich meine, er geht ja noch nicht auf diese Schule- kannst Du ihn noch auf einer guten oeffentlichen anmelden?

Benedikte

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