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Geschrieben von traurig2005 am 09.06.2012, 23:21 Uhr

Wie komm ich aus dem Kredtitvertrag des gemeinsamen Hauses ??

Hallo, nach langer Zeit mal wieder ein Lebenszeichen von mir...seit Februar versuchen wir jetzt, innerhalb unseres eigenen 3-Familienhauses unter einem Dach in zwei verschiedenen Wohnungen zu wohnen...klappt aber definitiv NICHT!
GAR NICHT.
Deswegen möchte ich gerne ausziehen. Aaaaber ich stehe MIT im Kreditvertrag und naürlich auch mit 50% im Grundbuch...WIE soll ich also hier ausziehen ohne hinterher gleich ZWEI monatliche Belastungen inne zu haben?? Ich kann ja schlecht das halbe Haus UND noch ne Mietwohnung bezahlen...und "Göttergatte" kommt mir da so GAR NCHT entgegen, da er ja will, das ich mit den Kids hier bleibe...
WIE habt IHR das denn geregelt???? Es kann doch nicht sein, das man beieinander wohnen bleiben MUSS, "nur" weil man gemeinsam ein Haus besitzt. ODER???
Über viele Tipps wäre ich sehr dankbar!
LG, Ich

 
6 Antworten:

Warum geht er nicht...

Antwort von leonessa am 09.06.2012, 23:33 Uhr

... wenn Du mit den Kindern bleibst? Ich verstehe gerade nicht, warum Du Dich erpressen lässt - kenne aber Deine Umstände nicht. Im schlimmsten Fall muss das Haus verkauft werden und der Erlös (wenn es den noch gibt) aufgeteilt werden... Kommt aber auf Euren Ehevertrag an und wer was eingebracht hat.

Ich wünsche Euch alles Gute. Sicher kommst Du aus dem Haus raus - lass´ Dich vom Anwalt beraten.

LG, Leonessa

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Re: Wie komm ich aus dem Kredtitvertrag des gemeinsamen Hauses ??

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.06.2012, 23:46 Uhr

Das verstehe ich nicht.

Es sind drei Wohnungen in einem Haus. Wenn Ihr jeder eine Wohnung bewohnt, könnt Ihr nur eine vermieten. Wenn Du in eine andere Wohnung in einem anderen Haus ziehst, könnt Ihr zwei Wohnungen vermieten. Deine neue Wohnung darf nur nicht mehr kosten als Ihr an Miete für die dann frei werdende Wohnung einnehmt - dann stimmt es in Summe doch wieder mit dem Geld. Oder?

Du kannst den Verkauf des Hauses gegen den Willen des/der Miteigentümer quasi erzwingen. Meistens ist das aber ein Verlustgeschäft - was bedeutet, daß man dann zwar das Haus los ist, aber weiterhin zumindest einen Teil der Schulden abtragen muß. Laß Dich anwaltlich beraten.

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Re: Wie komm ich aus dem Kredtitvertrag des gemeinsamen Hauses ??

Antwort von traurig2005 am 10.06.2012, 8:00 Uhr

Es sit ein 3 fam- hasu mit einer riesenwohnung von 150qm, da wohne ich mit den kids. und unten snd zwei kleine whg von je 45qm.
und die idee mit dem vermieten meiner großen wohnung hatte ich auch schon, aber gnä herr möchte keinen fremden leute im haus (in der 3.whg wohnt schwiegermonster) und sagt ganz deutlich ich werde niemanden als mieter finden, mit dem ER einverstanden ist. und nu?

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Re: Wie komm ich aus dem Kredtitvertrag des gemeinsamen Hauses ??

Antwort von Nurit am 10.06.2012, 8:42 Uhr

Du kommst aus dem Kreditvertrag von Seiten der Banken nur raus, wenn er (sein Einverständnis vorausgesetzt) seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegt und in der Lage ist, die monatliche Belastung alleine zu tragen.
Was seine Alleinherrschaft bei der Vermietung angeht, kannst Du wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwalts weiterkommen.

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Kann mich noch gut erinnern

Antwort von Schräubchen am 10.06.2012, 9:06 Uhr

Schade, dass es nicht geklappt hat - wenn es mich auch nicht überrascht...

Den Versuch war es wert, den Kindern zuliebe.

Erpressen kann deine Familie dich trotzdem nicht. Wenn sie dich nicht rauslassen wollen aus den Belastungen, musst du halt auf dem Verkauf des Hauses bestehen. Dann werden sie ihre Meinung schon ändern
Du bist ja nicht ihre Leibeigene, die keine eigene Meinung haben darf, auch wenn sie natürlich versuchen, dir das so klar zu machen.

Nimm dir einen Anwalt, such dir eine Wohnung. Überlass die Streitereien deinem Anwalt. Deine Familie wird schnell sehen, was geht und was nicht.

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Re: Wie komm ich aus dem Kredtitvertrag des gemeinsamen Hauses ??

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.06.2012, 11:28 Uhr

Nun ja, da hat er dann unter Umständen nicht mehr viel zu husten. Wenn er die 150 qm leerstehen lassen möchte, kann er das ja gerne - aber sicher nicht auf Deine Kosten.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, der Dir die verschiedenen Möglichkeiten aufdröselt - Vermietung, Verkauf, evtl. noch was anderes. Die kannst Du dann Deinem Mann vorlegen - entweder er entscheidet sich dann für das, was ihm als "kleinstes Übel" erscheint, oder Du zwingst ihm die Option auf, die Du am liebsten hättest.

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