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Geschrieben von krümel und murmel am 08.06.2012, 19:49 Uhr

alg ıı bescheide wie lange aufheben

Hallo zusammen
Sagt mal wie lange sollte/muss man alg bescheide aufheben. Ich bekomme kein alg mehr, bedeutet ich habe einen festvertrag. Diese bescheiden stapeln sich in meinem Ordner, wann kann ich diese entsorgen?
Danke und viele grüße

 
2 Antworten:

Re: alg ıı bescheide wie lange aufheben

Antwort von kikipt am 08.06.2012, 19:52 Uhr

Wie lange muss ich ALG II-Bescheide aufheben?
Es gibt keine Aufbewahrungsfrist für ALG2-Bescheide, allerdings kann das Amt rückwirkend bis zu 4 Jahren Bescheide überprüfen und auch Rückforderungen stellen (SGB 10 §§ 44 bis 50). Deshalb sollte man den Aufwand nicht scheuen und alle Bescheide für die Dauer von 4 Jahren, gerechnet ab Beginn des Folgejahres in dem die Bescheide ausgestellt wurden, aufbewahren. Einen Bescheid aus 2004 sollte man also erst am 01.01.2009 vernichten.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arbeitslosengeld.php

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Re: alg ıı bescheide wie lange aufheben

Antwort von spiky73 am 09.06.2012, 14:58 Uhr

also, ich würde die bescheide keineswegs entsorgen.

früher, als es noch arbeitslosengeld und arbeitslosenhilfe gab, stand auf jedem bescheid drauf, dass der auch als nachweis zur rentenversicherung gilt und daher unbedingt aufzubewahren ist...

das ist jetzt, mit ALG II sicher völlig anders, aber trotzdem könntest du durch die bescheide belegen, dass du in dieser zeit eben nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt warst. falls du diese zeiten mal nachweisen müsstest...

lg, martina.

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