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Geschrieben von erdnusslove am 16.07.2012, 13:49 Uhr

meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

hallo ihr lieben,

mein altes dilemma, mit dem kv meines sohnes. trennung frisch.

problem: ich verdiene ab demnächst, er nicht - arbeitssuchend. prinzipiell wollen wir das wechselmodell - leben es gerade, das es geht, da er übergangsweise die alte whg einer freundin bewohnt. verhältnis als eltern ok. bin selber noch nicht ganz entliebt, sehe da die gefahr der rosaroten brille bei mir. prinzipiell ist er glaubwürdig un verlässlich, aber naja trennungen...

nun braucht er aber eine eigene whg, es gibt 2 varianten:

1) er bekommt einzimmer oder wenn alles gut läuft, zwei zimmer, sehr klein. bei einzimmer könnte er durch seine arbeitssituation nicht den kleinen bei sich schlafen lassen (glaubt mir geht echt nicht). ich ließe mich darauf ein, dass er während algII kein unterhalt zahlen muss, als deal, da ich alleine genug hätte.

2) er bekommt zwei zimmer (wechselmodell), dann müsste ich aber, da ich mehr verdiene, an ihn das kg geben und unterhalt. Problem: es fehlt geld und kind und ich müssten uns auch verkleinern, obwohl alte whg nun groß genug.

ich tendiere zu 1, sehe aber probleme für unseren sohn. andererseits denke ich, ist es ein stück weit problem des kv, denn jede arbeit will er auch nicht annehmen - weil er eine gewisse ausbildung genossen hat - da muss doch aber er durch oder? ich verstehs ja menschlich, aber ich habe die enstscheidung ja nicht getroffen. und hätte auch ein bisschen angst, dass er sich dann darauf ausruht. ich habe gesagt, er soll erstmal versuchen, was im rahmen für eine person zu finden, wo auch kind schlafen kann - am we muss es ja auch irgendwie gehen.
zweiter grund für 1) -> er fühlte sich abhängig, für unsere bez. wäre die fortfürhung der abhängigkeit besch... oder?

ich bin auch der variante nicht abgeneigt, dass unser kind mehr bei mir ist - denke aber schöner wär für kind wechselmodell.

hilfe. bitte!
danke :)

 
37 Antworten:

Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von mama.frosch am 16.07.2012, 14:12 Uhr

von welcher stelle hast du die info dass du ihm unterhalt zahlen müsstest weil mehr geld?

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Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 14:14 Uhr

gehts dir noch gut???

dann soll er arbeiten gehen oder h4 beantragen aber ich würde doch keinen unterhalt zahlen beim wechselmodell.

du hast die gleichen kosten wie er, kindergeld wird geteilt und fertig oder hast du es so im überfluss?

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Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von shinead am 16.07.2012, 14:18 Uhr

Warum siehst Du bei der ersten Variante Probleme für eueren Sohn?
Nur, weil ihr dann nicht das Wechselmodell macht, heißt das noch lange nicht, dass er seinen Vater nicht regelmäßig und häufig sieht.

So lange der KV ALG2 bezieht, kannst Du auch UVG beantragen. M.E. muss das bei ALG2 Bezug (und Nachweis der Bewerbungsbemühungen) nicht zurück gezahlt werden.

Beim Wechselmodell würde er, für die Zeit, in der er das Kind hat, das ALG2 auch für das Kind erhalten. (Der Bescheid ist dann ca. 4 cm dick...). Allerdings wird ihm natürlich auch der von Dir zu zahlende Unterhalt angerechnet. Das stimmt.
Wechselmodell heißt nicht automatisch, das kein Unterhalt gezahlt werden muss. Haben die Eltern sehr verschiedene Einkommensverhältnisse, dann muss der besserverdienende Zahlen. Das war schon immer so.

Er muss (u.a. durch seine Wohnungswahl) natürlich die Voraussetzungen für dieses Betreuungsmodell schaffen. Eine Ein-Zimmer-Wohnung geht dann nicht.
Wäre es denn möglich für ihn, wenn er dann wieder arbeitet das Wechselmodell weiter zu führen, oder wäre das nur in der Zeit der Arbeitslosigkeit möglich?

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Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 14:20 Uhr

leute, ruhig bleiben....


....wir waren bei einer anwältin.

amt sagt: zweizimmer nur, wenn er 50% der zeit betreut. Wir müssen auch eine Vereinbarung über den Unterhalt abgeben - eben alleinerziehend ich oder eben 50/50.

anwältin sagt, dass vorläufig, solange er nichts findet aber aktiv sucht (nachweise beim amt), ich ja mehr habe und dann nach düsseldorfer tabelle und abgabe des kg an kv, ein geringer restunterhalt zu zahlen sei... oder er würde die wohnung nicht bekommen. da das amt ja auch zusieht, woher es sein geld bekommt - so sagte es auch mal eine mutter hier im forum, die die gleichen erfahrungen hatte, ich weiß, dass du frosch, das anders erlebst, aber das scheint nicht alltäglich zu sein

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Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 14:23 Uhr

nein, er würde das langfristig wollen und eben organisieren müssen. zumindest eine art modell, bei der nicht nur der wochenendpapa ist. aber es ist auch nciht abzusehen, wann er eine stelle bekommt. uhv müsste er zurückzahlen sagte anwältin.

wie ist das eigentlich mit kita kosten? mein gehalt wäre höchstsatz, bei alleinerziehend müsste ich das tragen? auch wenn ich auf uh verzichte? kann ich das durchboxen, dass er sich finanziell einbringt, auch wenn ich zuvor etwas anderes fürs arbeitsamt unterschrieben habe (angedacht ist "in der zeit der arbeitslosigkeit verzichte ich vorerst auf uh").

lg

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 14:25 Uhr

ich gehe davon aus dass du dann lange zeit zahlst denn mit 50% betreuung dürfte es schwieriger sein einen neuen job zu finden.

kannst du es dir denn "leisten"?

heißt dass vom´mindestunterhalt wird das kg abgezogen und dann musst du noch etwa 40 zusätzlich zahlen?

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 14:28 Uhr

naja leisten nur, wenn ich selber eine kleinere wohnung beziehe... und diese hier ist zu zweit, wenn man ein arbeitszimmer braucht, perfekt.

ich müsste ihm das kg geben und dann dürfte ich hälftig mein kg abziehen von meinem unterhaltsteil. blieben dann noch 100 euro oder so.

könnte ich voraussichtlich, aber dann bin ich wieder nah an der armutsgrenze.
kind ist im kiGa, er könnte also auch bei betreuung an drei tagen arbeiten.

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 14:31 Uhr

du verzichtest damit auf ganz schön viel dafür dass nicht absehbar ist für wie lange.

ich bin aber davon ausgegangen dass wm heißt keiner zahlt unterhalt

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 14:44 Uhr

naja. ich verzichte auf 160 euro oder so...

und es geht für mich. er könnte ja auch durchboxen, dass er die zweizimmer bekommt - wir haben geteiltes sorgerecht und dann müsste ich erstmal zahlen und evtl. "gewaltsam" gerichtlich durchsetzen, dass er alles annimmt. ist halt ein deal

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Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von Möhrchen am 16.07.2012, 14:44 Uhr

Wäre zu klären, wie das beim WM aussieht mit der Bemessungsgrundlage für die Betreuungskosten. Ich kenn mich da nicht aus, allerdings stellt sich für mich folgende Frage: wenn ihr eh WM machen wollt...was wäre denn, wenn euer Sohn offiziell beim Papa leben würde...dann müßte er ihn zur Kita anmelden...wie hoch wäre der Satz denn dann bzw. wer würde das übernehmen?

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 14:45 Uhr

und tjaaaa. keine ahnung, ich möchte gericht umgehen, kann es mir derzeit halbwegs leisten und wenn er dann ätzend wird, dann zahle ich lehrgeld. aber ist ja eine wertvolle erfahrung und drum drücken kann man sich ja anscheinend eh immer, wenn man hier die gescihchten liest...

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Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 14:46 Uhr

dann überstiegen die unterhaltskosten von mir den betreuungssatz und geld wäre futsch.

aber auch so - never!
geht garnicht.

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Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von Möhrchen am 16.07.2012, 14:48 Uhr

Was geht gar nicht?

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 14:54 Uhr

wenn es für dich ok ist...

ich könnte es mir nicht leisten.
es wären 184 kindergeld die fehlen + das was du zu zahlen hast + evtl. unterhaltsvorschuss da ja kein wm gelebt wird.

aber vielleicht sehe ich das auch nur so weil wm hier nie eine frage war und ich ziemlich wenig verdiene

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von mama.frosch am 16.07.2012, 14:57 Uhr

emotional sehe ich es auch so.
nur - wie würden hier die reaktionen ausfallen, schrieben ein vater, er wolle das kind ganz bei sich haben weil die ex faul ist und hartz4 bezieht und ihm sonst das geld fehlt und er ja die kinder auch bei sich haben möchte?
bzw. schriebe eben diese frau?

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 15:02 Uhr

ob es für das kind gut ist dann auch ncoh 2xumziehen zu müssen weil die mutter sich dadurch die wohnung nicht mehr leisten kann??

ich finde es komisch weil ich es eben nur so kenne dass keiner unterhalt zahlt bei wm oder es war eine abmachung untereiander, das weiß ich jetzt nicht.

aber die mutter rutscht dadurch an die armutsgrenze + muss arbeiten + betreuung zahlen und ja auch das kind betreuen und hälftig unterhalten.

ich gebe nur zu bedenken dass wenn man sich einmal dafür entschieden hat schlecht wieder rauskommt

und ich würde jetzt nicht so entscheiden weil vielleicht noch gefühle da sind... sondern wenn nur weil ich 100% davon überzeugt bin ob mann oder frau ist nunmal egal.

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 15:03 Uhr

ja darüber habe ich auch nachgedacht.... aber es ist ja nicht so, dass er nicht einwilligt und: lebt der kleine dann tatsächlich bei ihm ein paar tage die woche, würde ich trotzdem kitakosten zahlen, auch kleidung etc. und könnte ihm mindestens die hälfte kg geben....

...darum gehts mir. nicht, nichts zu zahlen....

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Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 15:05 Uhr

@mörchen: nee, nix gegen dich, ich meinte damit, es ginge für mich garnicht, auch inoffiziell dass er bei papi voll lebt....könnte er mir jan strick draus drehen, wenn er wollte. ich weiß ja, dass ich als mama das nicht tun werde ihm gegenüber ;) (ehrlich nicht)

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von mama.frosch am 16.07.2012, 15:07 Uhr

"ich bekomme derzeit hartz4, weil ich mich mit meiner arbeit nicht komplett allein ernähren kann (mein ex meint, ich wäre faul). mein partner und ich haben uns getrennt. wir würden für unser kind gern das wechselmodell leben (naja, eigentlich hätte ich es rein gefühlsmäßig natürlich gern immer bei mir, aber ich finde es auch unfair, ihm den vater im alltag zu nehmen), das problem ist, dass er mir dann unterhalt zahlen muss und selbst an die armutsgrenze rutscht. deshalb möchte mein ex dass das kind ganz bei ihm bleibt; er könnte auch die wohnung halten.
was mach ich jetzt nur?? ich will doch mein kind nicht verlieren!"

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genau das ist der knackpunkt

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 15:07 Uhr

der mich stören würde

er bekommt vom amt den anteil wenns kind da ist, du bekommst kein kindergeld + musst unterhalt zahlen, und dann auch ncoh komplette kleidung+betreuung?

das geht gar nicht, er könne sich dann wenigstens am kleidergeld hälftig beteiligen

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Re: Ruhig!! ;) Hier die Infos, die ich bekommen habe...

Antwort von mama.frosch am 16.07.2012, 15:08 Uhr

wird in eurem bundesland normalerweise die kindergartengebühr vom jugendamt übernommen bei alg2-bezug?
dann könnte es sein dass die hälfte davon übernommen wird; incl. essengeld auch die hälfte.

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Re: genau das ist der knackpunkt

Antwort von mama.frosch am 16.07.2012, 15:09 Uhr

wer sagt denn dass sie die kleidung bezahlen muss?
das ist ja hanebüchen...

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der kv will aber nicht jede arbeit annehmen!!!

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 15:10 Uhr

so wie ich das verstehe könnte er arbeit haben er ist sich aber zu fein da er meint etwas besseres zu sein !!

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Re: der kv will aber nicht jede arbeit annehmen!!!

Antwort von mama.frosch am 16.07.2012, 15:11 Uhr

wundert mich, dass die arge da so mitspielt?
möglicherweise ändert sich das, wenn es nicth mehr um ergänzendes hartz4 für die komplette bedarfsgemeinschaft geht sondern er der antragsteller ist.

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hat sie im post geschrieben

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 15:11 Uhr

daher meine reaktion darauf

ich habe eher das gefühl sie liebt ihn noch und er weiß das auch. niemand käme sonst auf solche ideen, sie geht mehr arbeiten und unterhält ihn mit, dann kann sie weniger arbeiten und hat im endefekt das gleiche

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Re: hat sie im post geschrieben

Antwort von mama.frosch am 16.07.2012, 15:13 Uhr

hm, sagt das die anwältin?
also sowas hab ich ja noch nie gehört.

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Re: meinungen bitte! : kv arbeitslos - kleine wohnung oder unterhalt zahlen?

Antwort von Möhrchen am 16.07.2012, 15:13 Uhr

Wieso voll? Beim WM lebt das Kind doch faktisch bei beiden!? Da hast weder Du mehr zu "melden" noch er...wenn ich das WM richtig verstehe ist das Sinn der Sache... Oder sprichst Du von einem ausgeweiteten Umgangsrecht? ;-)

Also einen Strick könnte er Dir auch so ganz schnell drehen...

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mama.frosch

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 15:14 Uhr

antwort: dann such dir arbeit dass du dich unabhängig vom amt ernähren kannst und lebe das wechselmodell

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Erhöhte Obliegenheitspflicht

Antwort von Möhrchen am 16.07.2012, 15:19 Uhr

Der KV hat als Unterhaltspflichtiger eine erhöhte Obliegenheitspflicht. Ich vermute mal, daß er aktuell erst mal ALG1 erhält und da sind die Auflagen etwas niedriger...wobei er sich dann auch aussuchen könnte, welchle Wohnung er hat, wenn er die durch das ALG1 alleine finanzieren könnte...aber davon würde ich mal ausgehen, wenn er es sich leisten kann, die Nase oben zu tragen, weil er eine bestimmte Ausbildung genossen hat...sobald er ins ALG2 rutscht, sieht das noch anders aus...wie gesagt, das ist meine Vermutung.

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Re: Erhöhte Obliegenheitspflicht

Antwort von Milia80 am 16.07.2012, 15:23 Uhr

gute frage ob er alg 1 bekommt.

aber alleine die aussage dass er ja im prinzip arbeit verweigert würde bei mir schon eine gewisse abwehrhaltung hervorrufen, er macht sich ja dann absichtlich abhängig und es ist keine wirkliche notlage und ich käme mir als zahlmeister ganz schön vera... vor (egal ob jetzt mann oder frau).

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Re: Warum ist dem KV keine 1-Zimmerwohnung zumutbar?

Antwort von bleibcoolMama am 16.07.2012, 17:29 Uhr

Solange er arbeitslos ist, beeinträchtigt das doch seine Arbeit gar nicht. Und wenn er dann Arbeit hat, sucht er sich halt schnellstmöglich etwas Neues.

Der Plan, dass Du umziehen musst, damit du ihm eine größere Wohnung finanzieren kannst, zeigt doch schon, dass das Ganze keine kurzfristige Sache wird. Ich finde es durchaus zumutbar, dass er die Folgen selbst tragen kann, die dadurch entstehen, dass er bezüglich seines Arbeitsplatzes etwas wählerischer ist. Ich habe selbst für ein paar Monate mit meinem damals Dreijährigen in einem 1-Zimmer-Apartment gewohnt und eine Bekannte lebt mit ihrem jetzt 8-jährigen seit zwei Jahren so. Das ist nicht toll, aber letztendlich erhöht es für den Arbeitssuchenden auch die Motivation, schnellstmöglich wieder etwas zu finden.

Und der Gedanke, dass er dir einen Umzug und eine Verschlechterung deiner Wohnsituation zumuten würde, um es selbst bequemer zu haben, gibt mir noch zusätzlich zu denken.

Also, es gibt sicher noch eine bessere Möglichkeit.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: Warum ist dem KV keine 1-Zimmerwohnung zumutbar?

Antwort von erdnusslove am 16.07.2012, 23:58 Uhr

danke für eure meinungen...viele sehen es ja ähnlich wie ich.

@mama frosch: du hast mir ja auch schon früher pn geschrieben. um es mal richtig zu stellen: ja, die anwältin sagte das so und auch eine beratungsstelle der arge. kitakosten sind momentan frei, da ich ja noch arbeitslos bin, bis ich bald die feste stelle habe. dann höchstsatz.
und: ich würde ihm nie das kind nehmen wollen, er dürfte es immer sehen (angestrebt wechselmodell), im moment ist es halt erweitertes umgangsrecht o.s.ä.
noch mal sage ich, dass natürlich arbeitslose ihr kind genauso betreuen sollten...ganzklar und das gibt ja auch das recht im zweifelsfall der bezugsperson und nicht dem hauptverdiener recht - zu recht.

jedoch finde ich es nicht okay, wenn ich gezwungen werde für seine whg - wünsche aufzukommen (indirekt) und dann aber nicht die garantie von amtswegen habe, dass die ihn im zweifelsfall "zwingen", arbeit anzunehmen, denn wenn sie das nicht täten, müsste ich bei varinate zwei zur not vor gericht - was ich zu kindes gunsten - vermeiden will.


@möhrchen: wieso? (strick)

generell bin ich ganz froh, dass es höchstwahrscheinlich auf die einzimmer rausläuft, weil ich a) denke, dass er dann mehr ansporn hat, bzw, vielleicht auch eher was annimmt

und b) zieht er sich eh gerade ein bisschen aus dem wm zurück, weil er gerade so viel zu erledigen hat - das sei ihm gegönnt, aber ich hab nicht minder zu tun - evtl. kleinere wohg suchen, neuen job einarbeiten etc. und tja, vll. mal abwarten wie wechselig es dann tatsächlich wird....

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Re: Warum ist dem KV keine 1-Zimmerwohnung zumutbar?

Antwort von Möhrchen am 17.07.2012, 8:16 Uhr

"es ginge für mich garnicht, auch inoffiziell dass er bei papi voll lebt....könnte er mir jan strick draus drehen, wenn er wollte. ich weiß ja, dass ich als mama das nicht tun werde ihm gegenüber ;) (ehrlich nicht)"

Bei einem Wechselmodell lebt das Kind doch m.E. eben bei keinem der beiden voll, sondern bei beiden - WECHSEL eben. Ihr übt dann beide das ABR aus...Wo ist da der große Unterschied, bei wem er auf dem Papier gemeldet ist? Wenn er für euer Kind beim Amt was beantragt, muß der Kleine doch sicher auch irgendwie nachgewiesenermaßen bei ihm leben...sprich gemeldet sein.

Sorry, so richtig nach Wechselmodell klingt das nicht, wenn Du (insgeheim) am längeren Hebel sitzen möchtest, indem das Kind bei Dir gemeldet bleiben "muss". Aber das sind nur meine Gedanken dazu.

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in wie fern zieht er sich aus dem wm zurück?

Antwort von Milia80 am 17.07.2012, 11:52 Uhr

wm heißt doch kind lebt bei beiden gleich viel, da kann man sich doch nicht wirklich zurück ziehen?
ansonsten ist es kein wm, man muss dann eben den alltag mit kind regeln können

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Re: in wie fern zieht er sich aus dem wm zurück?

Antwort von erdnusslove am 18.07.2012, 0:03 Uhr

achso nein, er kann beim papa gemeldet sein - aber auch bei mir, wenn das überhaupt geht und papa ne große wohnung hat. aber nur bei papa und ich bin auf dem papier nur umgangsrechtlerin - ist ein gefühl und zwar ein schreckliches. mit macht hat das nix zu tun - bin ich auch noch zu naiv für wegen noch liebe....

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Re: in wie fern zieht er sich aus dem wm zurück?

Antwort von erdnusslove am 18.07.2012, 0:06 Uhr

hat gerade zu viel zu klären.... kann aber auch mal sein, nach so ner trennung... bin aber auch bisschen traurig. deswg. etwas weniger zeit.

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Re: in wie fern zieht er sich aus dem wm zurück?

Antwort von Möhrchen am 18.07.2012, 8:41 Uhr

"etwas weniger Zeit"...ist natürlich die Frage, was das konkret heißt und was abgesprochen war/ist. Ich denke, da müßt ihr schon noch konkreter absprechen und ihm muß klar sein, daß Wechselmodell auch Zuverlässigkeit heißt - es muß klar sein, wann das Kind bei wem ist...auf Zuruf / spontan funktioniert das meiner Meinung nach nicht von Anfang an...nach einer Weile, wenn alles eingespielt ist, vielleicht...Wahrscheinlich denkt er, alles ist ok und Du bist enttäuscht...da müßt ihr drüber reden. Wenn er WM will, dann auch richtig.

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