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Geschrieben von littlediamond am 23.01.2013, 20:31 Uhr

Unterhalt,was tun?

Hallo!
Brauch mal bitte Rat.
Mein Sohn kriegt Unterhalt, bisher hat der Vater immer ordentlich überwiesen.
Nun ist er 12 geworden und der KV hätte mehr zahlen sollen, was er aber nicht tat.
Jetzt schon den 3. Monat in Folge.
KV vom Jugendamt angeschrieben und erinnert, das sonst die Pfändung käme....
Sooo. Nun teilt der KV mit, das er den höheren Satz nicht zahlen könne und überhaupt....er wäre ab April in einer schlechteren Steuerklasse.....(ein Schelm, der Böses dabei denkt....)
Jugendamt schreibt mir, ich solle bis April auf die Erhöhung verzichten, dann würde der Vater nochmal zwecks Lohn überprüft und neu berechnet.

Tja, das wären dann gut 350 Euro, die fehlen.

Muss dazu sagen, das mein Wohngeldbezug durch den "höheren" Unterhalt gestrichen wurde.
Heisst, letztendlich muss ich gewisse Dinge mehr zahlen, weil ich ja "eigentlich" mehr Geld "hätte".

Für mich sieht es nach Berechnung vom KV aus, aber ich hab mit ihm auch immer Streß gehabt, somit kann ich das gar nicht mehr nüchtern betrachten.

Würdet ihr bzw ihr für das Kind auf den Unterhalt verzichten, einfach um Ruhe zu haben?
Oder würdet ihr darauf bestehen?

Bitte um ein paar ehrliche Antworten

LG und danke, littlediamond

 
16 Antworten:

Re: Unterhalt,was tun?

Antwort von susafi am 23.01.2013, 20:41 Uhr

Ich würde das Schreiben vom Jugendamt das er nicht zahlen kann und zu verzichten sollst der Wohngeldstelle vorlegen damit die weiter zahlen und gleichzeitig würde ich beim Jugendamt das Problem schildern und weiterhin auf Zahlung bestehen

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Re: Unterhalt,was tun?

Antwort von mf4 am 23.01.2013, 20:43 Uhr

Belege mitbringen zur Wohngeldstelle, was du tatsächlich bekommst.

Von "Hätte" kann man sich nichts kaufen und "Hätte" zählt meines Wissens auch nicht als Einkommen.

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Re: Unterhalt,was tun?

Antwort von Pamo am 23.01.2013, 21:06 Uhr

Nein, ich würde nicht verzichten. Lass ihn neu prüfen und vor allem ob der Steuerklassenwechsel zu deinen Ungunsten überhaupt rechtens ist.

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von littlediamond am 23.01.2013, 21:21 Uhr

Hallo!
Erst mal Danke an euch für die Antworten!

Pamo, Das ist es ja was mich ärgert...

Seine Gattin arbeitet halbe bzw dreiviertel Stelle und er hat einen Vollzeit-Job...
Warum wechselt man da??
Sie arbeitet im Kiga, also hat jetzt nicht das mega Manager-Gehalt, so das man den Wechsel verstehen könnte...


Ich geh mal googlen, danke dir!

LG littlediamond

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von Pamo am 23.01.2013, 21:24 Uhr

Oha, er hat die Steuerklasse also freiwillig gewechselt? Er darf deswegen den Unterhalt nicht reduzieren, Pech gehabt.

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von littlediamond am 23.01.2013, 21:28 Uhr

Ja!
"Sein Einkommen reiche nicht aus, wenn man berücksichtige, das er künftig in eine schlechtere Steuerklasse komme", seine worte ans Jugendamt.....

Ich raff es nicht, du ??


LG

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von susafi am 23.01.2013, 21:32 Uhr

das ist nicht rechtens und da würde ich ihn auch Anzeigen... gibt doch so nen Gesetz das man bestraft werden kann wenn man absichtlich versucht der Unterhaltspflicht zu umgehen... man, wie hieß das denn?

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von Pamo am 23.01.2013, 21:32 Uhr

Du musst den Quatsch nicht raffen, aber er wird einen informativen Brief vom Anwalt sicher verstehen.

Oder hast du eine Beistandschaft bei dem Verein, der dir zum "Verzicht" rät? Dann kündigen und einen Anwalt mit Eiern in der Hose beauftragen.

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von Pamo am 23.01.2013, 21:33 Uhr

Das nennt man eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von littlediamond am 23.01.2013, 21:35 Uhr

Hi.
ich hab eine Beistandschaft, ja.
Mit dem Verzicht schrieb der Herr, das er hofft in meinem Sinne gehandelt zu haben.

Rechtsanwaltsbriefe haben meinen Ex noch nie gejuckt, die vom Jugendamt schon eher.

Erst als das JA die Pfändung in Sicht brachte, zuckte mein Ex und antwortete....

LG

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von susafi am 23.01.2013, 21:37 Uhr

ach so einfach war das *g* Danke

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von susafi am 23.01.2013, 21:39 Uhr

dann soll das Jugendamt ihn darauf hinweisen das die Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar ist und von dir angezeigt wird... dieser Wechsel der Steuerklassen kann somit rückgängig gemacht werden

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von Pamo am 23.01.2013, 21:41 Uhr

Richtig. Aber wenn die bereits zum Verzicht rieten statt tätig zu werden, dann glaube ich kaum, dass sie den Unterhalt ernsthaft eintreiben wollen. Eher so Akten verwalten und die Wohngeldstelle zahlen lassen.

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Re: Unterhalt,was tun? Pamo

Antwort von littlediamond am 23.01.2013, 21:43 Uhr

Mann mann mann....

Ich hab ja lang überlegt schreib ich hin oder nicht...
Aber ich mach es. Ich wusste nicht, das er die Steuerklasse nicht einfach so ändern darf, dachte ich kann halt nur zu sehen.

Suche grad den Passenden Paragraphen, dann schreib ich dem den Herrn vom Amt direkt mit in den Brief....

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Re: Unterhalt,was tun?

Antwort von Sternenschnuppe am 24.01.2013, 8:36 Uhr

Ne, das ist nicht rechtens was er da versucht.

Wir hatten es noch netter. Mein Mann hat noch 2 Kinder, als wir geheiratet haben wurde gleich bei ihm die 5 festgelegt, weil er die haben könnte !
Das erhöhte Netto wurde dann für den Unterhalt genommen, dass ich viel weniger habe mit der 5 hat keinen interessiert.

Das Gericht rechnete mit der 3, obwohl wir gleich verdienten und bei 4 / 4 bleiben wollten.

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Tritt Deinem Jugendamt in den Hintern!

Antwort von shinead am 24.01.2013, 9:23 Uhr

Du darfst auf den Unterhalt nicht "verzichten"! Das ist nämlich das Geld Deines Kindes - also sollen die gefälligst ihre Hintern bewegen und ggf. eine Klage anstrengen!

Er darf keine Unterhaltskürzung darauf begründen, dass er in eine schlechtere Lohnsteuerklasse wechselt. Klar darf er wechseln, das wird aber dann nicht bei der Unterhaltsberechnung angerechnet. Die Berechnung beruht dann auf einem sogenannten "fiktiviem" Einkommen.
Also: die Ausrede zählt nicht, und das sollte das JA wissen.

Ich würde Dir raten die Beistandschaft zu kündigen und per Beratungsschein einen Anwalt aufzusuchen.
Der soll gleich im ersten Brief mit Klage und Pfändung drohen. Glaub mir, Dein Ex wird auch diesen Anwalt SEHR schnell ernst nehmen!

Wenn Du das nicht willst, dann wende Dich an den Teamleiter Deiner Sachbearbeiter im JA und kläre, dass Du gerne "durchgreifen" möchtest. Zuckt der auch nicht - dann wende Dich an den Leiter des Jugendamts.
Rechtsbeugung sollte ein AMT nicht unterstützen!

(Warum sollten WIR alle Wohngeld für Frauen zahlen, deren Ex-Männer sich um den Unterhalt drücken möchten??? DAS kann es ja wohl nicht sein...)

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