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Geschrieben von Engelchen1986 am 23.10.2012, 10:31 Uhr

unterhalt

hallo,
ich habe eine tochter 4jahre alt. der kindsvater zahlt keinen unterhalt. bekomme vom jugendamt die 133.- unterhaltsvorschuss. wie ist das wenn ich jetzt von meinen ex ein 2 kind bekomme? bekomme arbeitslosengeld 2. mein ex verdient grade mal 1000€. hat jemand änliche erfahrungen? was erwartet jetzt meinen ex?

würde mich freuen wenn mir jemand ratschläge oder änliche erfahrungen geben kann!!!

danke

 
52 Antworten:

Re: unterhalt

Antwort von Port am 23.10.2012, 10:35 Uhr

Deinen Ex erwartet genau das Gleiche wie beim ersten Kind: Er häuft Unterhaltsschulden an, die er hoffentlich irgendwann zurückzahlen muss.

Warum bekommst Du von deinem Ex ein weiteres Kind? Doch nicht Ex?

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Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von chartinael am 23.10.2012, 10:44 Uhr

... lebt ihr etwa auch getrennt, damit keine Bedarfsgemeinschaft etabliert wird?

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Re: Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von Port am 23.10.2012, 10:53 Uhr

Der UHV bringt ihr bei ALG 2 nix zusätzlich, der wird als Einkommen angerechnet.

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Re: Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 11:23 Uhr

ich weiß, ich musste vom cobcenter aus uvg beantragen. es ist mein ex, aber wir haben durch unser erstes kind viel kontakt, naja ...

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Re: Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von Port am 23.10.2012, 11:25 Uhr

Schon mal was von Verhütung gehört? Wie und wann willst Du denn wieder arbeiten gehen?

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Re: Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 11:27 Uhr

ich wolle eh mal ein 2.kind.
ich möchte hier jetzt nicht über arbeit reden und mich rechtvertigen müssen!
meine frage an euch war eine andere!

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Re: Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von Thaga am 23.10.2012, 11:31 Uhr

wer immer alles perfekt macht und noch nie mit dem falschen in die kiste gehüpft ist, kann den ersten stein werfen....

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Re: Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von Port am 23.10.2012, 11:31 Uhr

Was war denn Deine Frage? Was auf Deinen Ex zukommt, oder? In welcher Hinsicht müsstest Du vielleicht noch genauer erkläen, wenn Dir die obige Antwort nicht ausreicht.

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Re: Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 11:34 Uhr

ja er verdient ja 1000€ was ja nicht garde viel ist. was müsste er da für 2 kinder unterhalt zahlen? will ja auch nicht das er sich verschuldet wegen unterhaltvorschuss von jugendamt! wir verstehen uns ja noch gut!

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Re: unterhalt

Antwort von Speedy78 am 23.10.2012, 11:38 Uhr

Irgendwie versteh ich es nicht. Wenn er doch keinen UH bezahlt, warum fragst du dann was er beim 2. Kind bezahlen müsste?

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Re: Oder nur "Ex" damit der UHV weiter gewährt wird?

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 11:39 Uhr

das mit dem verschulden hättest du dir oder ihr euch vor dem zweiten baby überlegen müssen... daran ist nichts mehr zu ändern dass er entweder unterhalt zahlen muss wenn er leistungsfähig ist, oder eben uhv-schulden machen wenn er es nicth ist.

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Re: unterhalt

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 12:01 Uhr

mir geht es auch noch dadrum, die ämter wollen ja dann wissen wer der vater ist. und ich hab ja keine lust mein ganzes privatleben auf den ämtern offen zu legen!

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privatleben

Antwort von kravallie am 23.10.2012, 12:04 Uhr

darfst du für dich behalten.
wenn du dich selbst ernähren kannst.

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Re: unterhalt

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 12:05 Uhr

diese angaben zu machen fällt leider unter die voraussetzung dafür, öffentliche gelder in anspruch nehmen zu können. DU willst was von der arge, also muss die arge wissen wie du lebst.

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Re: unterhalt

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 12:07 Uhr

toll!!!!!!!!!!!

das klingt doch aber totall bescheuert.

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Warum?

Antwort von Port am 23.10.2012, 12:08 Uhr

Wo ist denn Dein Problem?

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Re: unterhalt

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 12:10 Uhr

was klingt total bescheuert?
ich kann grad nicht folgen.
dass du mit deinem ex ein zweites kind bekommst?
dass die arge ein recht drauf hat zu wissen wie du lebst?
sie fragen ja nicht nach deiner körbchengröße...

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Re: Warum?

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 12:10 Uhr

mein problem ist fremden leuten mein privatleben zu erzählen!

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Re: unterhalt

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 12:12 Uhr

ja aber, die fragen wer der vater ist und da sage ich der der auch der vater meines ersten kindes ist und da sagen die dann von dem sind sie doch getrennt...

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Re: Warum?

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 12:13 Uhr

dein familienstand und ähnliches sind angaben, die nicht unter privatleben fallen.

will ja keiner wissen wann du mit wem sex hast oder ob du lieber oben oder unten bist.

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Re: unterhalt

Antwort von Port am 23.10.2012, 12:14 Uhr

Und dann sagst Du denen genau das, was Du hier auch gesagt hast, nämlich dass Ihr noch miteinander in die Kiste hüpft und Du sowieso noch ein weiteres Kind auf Staatskosten haben wolltest. Ist doch alles in Butter!

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Re: unterhalt

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 12:14 Uhr

ja und, was ist das problem?
ist es dir peinlich?

ganz ehrlich: wie sieht denn eure situation aus? seid ihr getrennt, oder seid ihr eigentlich dohc irgendwie zusammen?

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Re: Warum?

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 12:15 Uhr

ja aber die werden das doch sicher komisch finden das ich noch ein kind bekomme von den mann von den ich getrennt bin. da denken die dann bestimmt ich bin vieleicht nicht von ihn getrennt!

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Re: unterhalt

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 12:16 Uhr

wir verstehen uns gut aber richtig zusammen sein klappt nicht so richtig.

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Re: Warum?

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 12:16 Uhr

das ist eine berechtigte nachfrage.
wenn ihr allerdings wirklich getrennt seid wirst du das mit gutem gewissen sagen und rüberbringen können.

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Re: unterhalt

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 12:18 Uhr

was heißt das konkret?
wer wohnt wo?
sind eure finanzen getrennt, gibt es schnittmengen?
führt ihr eine beziehung, die man durchaus als paarähnlich bezeichnen könnte? (konflikte und schwierigkeiten wo es nicth so läuft oder klappt gibts in x beziehungen auch)

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Re: unterhalt

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 12:20 Uhr

wir wohnen getrennt. er hat sein einkommen und ich habe arbeitslosengeld 2.

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Re: unterhalt

Antwort von Speedy78 am 23.10.2012, 12:20 Uhr

Und du möchstest dann bitte Geld vom Staat für das Kind damit dein Ex nicht zahlen muss, er nicht sauer auf dich ist und weiterhin mit dir in die Kiste hüpft.

Sorry, das ist Schmarotzertum.

Dann bekomme das 2. Kind, wenn es alt genug ist (über das wann kann man streiten) geh wieder arbeiten und dann brauchst du kein Geld vom Staat und kannst dennoch mit deinem "Ex" in die Kiste und Spaß haben.

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Du musst ja gar nichts sagen ,...

Antwort von Sternenschnuppe am 23.10.2012, 12:20 Uhr

dann gibt es aber eben auch keine Kohle.

Sorry, versteh das Problem nicht.

Würde in Deiner Stelle auch nix sagen oder beantragen, soweit ich weiss bekommt man UHV auch nur wenn man getrennt ist. Den Gegenbeweis hast dann ja im Bauch.

Einer Freundin haben sie den Vorschuss eingestellt als sie sagte dass sie und Ex wieder zusammen sind.

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Re: unterhalt

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 12:22 Uhr

er ist der vater. punkt.
das geht die arge was an. ebenfalls punkt.
wie stellst du dir das vor, man geht zur arge, sagt ich brauch geld, und man bekommt es einfach so?
es wird dabei BEDÜRFTIGKEIT geprüft und die kann man nicht prüfen ohne bestimmte angaben.

und was ein arge-mitarbeiter moralisch über dich denken mag oder nicht, dass du mit deinem ex ein zweites kind bekommst kann dir egal sein.

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Re: unterhalt

Antwort von Engelchen1986 am 23.10.2012, 12:24 Uhr

hoffendlich ist es auch so einfach

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Re: unterhalt

Antwort von Pamo am 23.10.2012, 13:00 Uhr

Du musst dein Privatleben nicht offen legen, wenn du keine staatlichen Mittel beantragst. Such dir einen Job, ernähre dich selbst und erkläre dem Kindsvater, dass er ab sofort Kindesunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zahlen soll. Er könnte sich durchaus dafür einen Nebenjob suchen.

Damit ist deine Privatsphäre geschützt und der Steuerzahler muss die Frucht eures Liebeslebens nicht mehr subventionieren.

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Re: unterhalt

Antwort von MeinSternchen am 23.10.2012, 13:01 Uhr

Warum um Himmels willen bekommt man vom Ex ein 2.Kind ?

Muss ich das verstehen ?

Vielleicht bin ich aber auch zu müde vom arbeiten , um darüber nachzudenken !

Irgendwann werden die betroffenen Institutionen sich das Geld vom KV zurückholen , und das wird nicht lustig , hat der Vater von meinem 1.Kind seit Jahren ,der kommt aus den Schulden nie mehr raus ...

Bleibt bei mir immmer noch die obige Frage .

Bevor ich mit meinem Ex noch mal in die Federn springe , gehe ich lieber ins Kloster !

Lg Heike !

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Re: unterhalt

Antwort von MeinSternchen am 23.10.2012, 13:01 Uhr

Warum um Himmels willen bekommt man vom Ex ein 2.Kind ?

Muss ich das verstehen ?

Vielleicht bin ich aber auch zu müde vom arbeiten , um darüber nachzudenken !

Irgendwann werden die betroffenen Institutionen sich das Geld vom KV zurückholen , und das wird nicht lustig , hat der Vater von meinem 1.Kind seit Jahren ,der kommt aus den Schulden nie mehr raus ...

Bleibt bei mir immmer noch die obige Frage .

Bevor ich mit meinem Ex noch mal in die Federn springe , gehe ich lieber ins Kloster !

Lg Heike !

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Re: unterhalt

Antwort von MeinSternchen am 23.10.2012, 13:01 Uhr

Warum um Himmels willen bekommt man vom Ex ein 2.Kind ?

Muss ich das verstehen ?

Vielleicht bin ich aber auch zu müde vom arbeiten , um darüber nachzudenken !

Irgendwann werden die betroffenen Institutionen sich das Geld vom KV zurückholen , und das wird nicht lustig , hat der Vater von meinem 1.Kind seit Jahren ,der kommt aus den Schulden nie mehr raus ...

Bleibt bei mir immmer noch die obige Frage .

Bevor ich mit meinem Ex noch mal in die Federn springe , gehe ich lieber ins Kloster !

Lg Heike !

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Re: unterhalt

Antwort von MeinSternchen am 23.10.2012, 13:02 Uhr

Ich sollte vielleicht ein Nickerchen machen , bevor ich zur 2. Schicht weg muss.

Sollte nur einmal rein , sorry !

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Uff

Antwort von bobfahrer am 23.10.2012, 13:05 Uhr



Darf ich mir mal den Smiley ausleihen??? War der einzige passende!

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Shitstorm berechtigt... :-)

Antwort von Ralph am 23.10.2012, 13:46 Uhr

Ganz ehrlich, engelchen 1986, ich habe das gewetze Klappmesser in der Hose auf, so eine Wut empfinde ich bei Deinen Beiträgen!

"will ja auch nicht das er sich verschuldet wegen unterhaltvorschuss von jugendamt! wir verstehen uns ja noch gut!"
Das ist echt der Gipfel an Frechheit. Wer denn bitte als Du und er sollen Eure Kinder finanzieren?

"ich wolle eh mal ein 2.kind."
"Auf Kosten der doffen Steuerzahler"... hättest Du noch dazuschreiben müssen.

"ich möchte hier jetzt nicht über arbeit reden und mich rechtvertigen müssen!
meine frage an euch war eine andere!"
Doch, solche Frechheit an den Tag zu legen verlangt nach Rechtfertigungen! Und ja, Deine (versteckte) Frage lautete "Wie kann ich den Staat am besten bescheißen? Habt Ihr Tipps?"

1. Die Arge wird Dir und ihm Beschiß, also Sozialbetrug unterstellen, und zwar zurecht, sonst würdet Ihr nämlich zusammenleben. Ihr lebt m.E. nach getrennt, um Euch auf Kosten der Steuerzahler durchzuschmarotzen. Das aber muß, leider, leider das Amt nachweisen, und da das Amt ja bei Euch nicht mit unter der Bettdecke steckt (gottseidank!), ist das so eine Sache. Wie gesagt leider!

2. Als Steuerzahler würde ich Euch beide aus genau diesen Gründen am liebsten wer weiß wo hinpeitschen!!!

3. Als Vater, der zwei Kinder großgezogen hat, habe ich bis zu deren 18. Lebensjahr zusammen 240.000,- € berappen dürfen (Quelle: Statistisches Bundesamt 2010). Danach kommt noch Ausbildung und Studium etc.pp Warum, zum Teufel, soll auf jeden Fall der Steuerzahler und nicht Du und er für diese Summen aufkommen? Wer poppen kann, soll gefälligst auch für die Kinder arbeiten gehen, und wenn er sich einen 400,- €-Job zusätzlich sucht.
Ihr seid beide gesund, also los, frisch beworben und ab an die Arbeit! Dann klappt's auch mit der von Dir eineforderten Privat- und Intimsphäre.

4. Ich empfehle Dir DRINGEND ein Auffrischungsseminar in Sachen Verhütung!

"will ja auch nicht das er sich verschuldet wegen unterhaltvorschuss von jugendamt! wir verstehen uns ja noch gut!"

Baby, Du hast echt die falsche Einstellung!!!



Ralph

P.S.: Weil der Begriff derzeit in den Medien die Runde macht: Du erlebst grade einen Rub-AE-Shitstorm!

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Doch Mama Frosch...

Antwort von Ralph am 23.10.2012, 13:49 Uhr

In Fällen wie diesen interessiert es mich als Sachbearbeiter brennend, mit wem Madame im Bett gelegen hat. Und dem Vater würde ich als JA auf's Dach steigen. Gesund und knusprig? Aber hallo, 400,- €-Job suchen und schön fein für die Kinderlein berappen, andernfalls Strafanzeige! (§ 170 StGB)

LG
Snoopy

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Re: Doch Mama Frosch...

Antwort von mama.frosch am 23.10.2012, 13:54 Uhr

natürlich interessiert, wer der vater ist, das schrieb ich dohc auch.
ich meinte das bzgl. der privatsphären-aussage: dass es eben fakten gibt die genannt werden müssen (wer der vater ist zum beispiel, und ob sie zusammensind oder nicht, also irgendwie "familienstand"), oder eben dinge die eben wirklich unter "privatspähre" fallen.

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Re: Shitstorm berechtigt... :-)

Antwort von Pamo am 23.10.2012, 13:58 Uhr

Ach Ralph, das wird die garantiert nicht verstehen.

Wer es vollkommen normal findet, dass der Steuerzahler den Unterhalt ersetzt und sich noch Sorgen macht, dass der KV Schulden macht... Und sich mit dem Mann dann noch sexuell verlustiert, dem ist nicht zu helfen! Die einzige Lösung wäre, dass solche Leute - und zwar alle beide! - verpflichtend in eine Arbeitsmaßnahme gesteckt werden. Sollense sich den staatlichen Unterhalt bitte ab sofort mit der eigenen Hände Arbeit verdienen.

(Mir fallen da noch eine Reihe anderer möglicher Lösungsansätze ein, aber die sind alle nicht politisch korrekt.)

Leider sind das die negativen Blüten, die der Wohlfahrtsstaat hervorbringt. Wo es Leistungen gibt, dort gibt es auch immer Menschen die Missbrauch betreiben.

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@Pamo: Das eben ist die Kunst ...

Antwort von Ralph am 23.10.2012, 14:25 Uhr

... trotz solcher Ausuferungen die Menschen, die Hílfe suchen, nicht über einen Kamm zu scheren.

Man darf solche Leute trotzdem zurechtweisen und sagen, was man von Ihnen und ihrem Verhalten hält.

Snoopy

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du wolltest doch eh ein2.Kind?

Antwort von Milia80 am 23.10.2012, 15:04 Uhr

oh man...liest sich als würde die arge dir aufs dach steigen zwecks arbeit und schwupps kommt das nächste kind...kein verständniss von mir dafür

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ja, sorry, das IST ja auch total bescheuert

Antwort von Leewja am 23.10.2012, 15:19 Uhr

was soll man da noch zu sagen?

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@sternschnuppe

Antwort von jessy-less am 23.10.2012, 16:20 Uhr

unterhaltsvorschuss bekommt man nicht nur, wenn man getrennt ist und dass sie deiner freundin das gestrichen haben, nur weil sie wieder mit dem ex zusammen ist, ist auch nicht richtig.
uvh bekommt man dann, wenn der vater und die mutter nicht zusammen leben, also getrennt wohnen und jeder sein geld hat.
war bei meinem ex und mir auch so. wir waren ein paar, aber haben getrennt gewohnt und ich habe auch ganz normal unterhaltsvorschuss bekommen. das JA wusste bescheid über die beziehung und getrennte wohnsituation.

ansonsten raff ich den post der AP nicht. entweder angeben und geld bekommen, ex macht noch mehr schulden, oder hat nicht angeben und kein geld, also pech gehabt.

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Re: @sternschnuppe

Antwort von Sternenschnuppe am 23.10.2012, 17:41 Uhr

Also bei ihr war es so.
Neulich war es doch auch hier Thema.
Von Erzieherin glaube ich.
Da sollte es keinen UHV geben weil der Vater das Kind zu oft betreut und sieht.

Der Widerspruch meiner Freundin wurde abgelehnt mit der Begründung dass sie zwar getrennt wohnen, aber eine Partnerschaft haben und sie somit nicht in dem Sinne alleinerziehend ist.
Im Gespräch wurde gesagt dass davon auszugehen ist, dass gemeinsam regelmäßig gekocht wird, bei Unternehmungen zusammen gewirtschaftet wird, der Vater mal einkauft Windeln etc.

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ich bin auch der meinung bei partnerschaft steht uhv nicht zu

Antwort von Milia80 am 23.10.2012, 21:07 Uhr

oder würde man von seinem partner unterhalt einfordern?

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Re: unterhalt

Antwort von Sunny76 am 24.10.2012, 11:33 Uhr

Oh Mann Du bist aber schon sehr.......komisch...
Anstatt Dir eine Arbeit zu suchen und Dich wenigstens teilweise ohne ALG2 zu finanzieren, wird lieber gleich das nächste Kind angesetzt. Noch dazu mit dem Ex(?) der auch keine Kohle hat. Da fehlt mir wirklich das Verständnis. Wenn 1986 Dein Geb.jahr ist, dann bist Du grad mal 26. Da tickt die biologische Uhr noch lange nicht für ein 2. Kind.

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Re: unterhalt

Antwort von CKEL0410 am 24.10.2012, 11:48 Uhr

Ich wollte eh immer ein 2 tea Kind.....dann sollte man sich das auch leisten können!!! Und will man seinem Kind nicht eigentlich eine intakte Familie bieten? Das erste wächst schon in angeblicher Trennung auf,will man es beim 2 ten dann nicht besser machen? Klar hat man nie die Garantie,aber mit dem wissen ein zweites Kind zu planen kann ich echt nicht verstehen,zumal es sich dann auch noch schön finanzieren zu lassen. Ich hoffe die arge, reißt dir den hintern auf und der Vater muss dafür aufkommen!!!

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Re: ich bin auch der meinung bei partnerschaft steht uhv nicht zu

Antwort von jessy-less am 24.10.2012, 13:27 Uhr

ja natürlich, habe ich getan. ich hab mit dem kind gewohnt, habe es versorgt usw. der vater konnte nicht zahlen, hat natürlich auch so nix beigesteuert. mir wurde uhv angerechnet vom jobcenter, da ich als alleinerziehend galt, wieso hätte ich das also nicht einfordern sollen? versteh ich nicht.
er ist unerhaltspflichtig gewesen, da wir nicht zusammen wohnen. jeder hat seine kasse und wirtschaftet für sich selbst.
die wollten natürlich wissen, wie oft wir uns ca sehen. das war 1-2 mal die woche für 2-3 stunden und eine übernachtung am wochenende, also auch keine 50-50 betreuung und damit stand mir unterhalt zu und ich war offiziell alleinerziehend.
die können ja nicht einfach von irgendws ausgehen, was nicht der fall ist

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jessy less

Antwort von Milia80 am 24.10.2012, 13:43 Uhr

du hast selbst geschrieben ihr ward ein paar- als paar kommt man für das gemeinsame kind auf- ob man zusammen wohnt oder nicht(warum habt ihr denn nicht?)

das ist meine persönliche meinung, wie es rechtlich aussieht ist wieder etwas anderes, aber da kann ja jeder kommen und sagen wir sind getrennt wohnen und den uhv kassieren und wahrscheinlich kann er nie zurück bezahlt werden sonst könnte man als paar ja direkt gemeinsam für das kind aufkommen statt schulden zu machen

ich kannte auch eine die haben getrennt gewohnt weil es da mehr geld gab...

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Re: unterhalt

Antwort von Blondie86 am 24.10.2012, 20:43 Uhr

wie ihr hier über leute urteilt ist ja auch nicht mehr normal!

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