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Geschrieben von flower0507 am 02.10.2012, 19:27 Uhr

UVG - Unterhalt - Differenz

Hallo,

hab die Frage im Rechtsforum schon gestellt, aber vllt kennt sich ja von euch jemand aus ;-)

Vater zahlt keinen Unterhalt für 2 Kinder (5 und 6) könnte aber zahlen
Mutter bekommt UVG für beide, Titel besteht, die Differenz kann vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden, alles vorbereitet.
Nun will der Vater die Differenz (inzwischen ca 7000 Euro) monatlich mit 300 Euro zurückzahlen, um der eidesstaatl. Versicherung zu entgehen.

Frage: Werden die 300 Euro auf die 313 UVG angerechnet? (Fällt der UVG also weg?)
Eig. Unterhalt wäre ja 479 Euro...

 
7 Antworten:

Re: UVG - Unterhalt - Differenz

Antwort von Pamo am 02.10.2012, 19:43 Uhr

Sollten nicht angerechnet werden, schliesslich wird da eine Altschuld beglichen.

Kann die Mutter nicht den vollen Unterhalt eintreiben statt nur die Differenz?

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Re: UVG - Unterhalt - Differenz

Antwort von manrique am 02.10.2012, 19:54 Uhr

Hallo, ich kann Dir nur aus eigenem erleben berichten.
Bekomme 360 Euro UVG, 800 Euro sagt mein Unterhaltstitel.
Der findige KV überweist die Differenz von 44o Euro plötzlich an mich , weil sonst eine Pfändung angestanden hätte.
Ich darf jetzt monatlich die 360 Euro UVG wieder auskehren ans JA, solange der KV seine Schulden dort nicht selbst begleicht. so ist die Gesetzeslage.
D.h. mir bleiben die 360 UVG und 80 Euro Überhang vom KV. Sehr verwirrend das ganze...

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Verständnisfragen...

Antwort von Ralph am 02.10.2012, 19:57 Uhr

"Vater zahlt keinen Unterhalt für 2 Kinder (5 und 6) könnte aber zahlen..."

KÖNNTE ABER ZAHLEN... hmmm... es besteht ein Titel, es könnte also sofort vollstreckt sprich lohngepfändet werden...

1. Warum wird überhaupt noch UHV gezahlt?
2. Warum soll nur die Differenz gepfändet werden und nicht der volle Unterhalt?
3. Will der Vater die 300,- € zusätzlich zum aktuell monatlich anfallenden Unterhalt zahlen oder stattdessen? Im ersten Fall wäre eine Pfändung hinfällig, im zweiten Fall ist der Vater ein Witzbold.

Genau weiß ich es nicht, aber ich kann mir nicht denken, daß das Jugendamt sich darauf einläßt, daß unten Altschulden getilgt werden und oben gleichzeitig neue draufgepackt werden. Erstmal sollte der aktuelle Unterhalt sichergestellt sein, und dann kann man (zusätzlich) über Tilgung des Unterhaltsrückstandes sprechen.

Ralph

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Re: UVG - Unterhalt - Differenz

Antwort von Pamo am 02.10.2012, 20:02 Uhr

Verstehe, die aktuelle Unterhaltsschuld geht vor die Altschuld?

Kann es sein, dass es sich hier bei beiden um Fälle handelt, wo eine Beistandschaft existiert, die aber gerichtlich nicht gegen den nichtzahlenden KV vorgeht?

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Re: Verständnisfragen...

Antwort von flower0507 am 02.10.2012, 21:57 Uhr

Also: Der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, weil er einfach nicht zahlt.
Warum? Keine Ahnung... Arbeit hat er, verdient auch genug. Wieviel genau weiss ich leider nicht.

Das mit der Differenz geht vom Anwalt aus, angeblich kann im Mom nur die gepfändet werden.

Die 300 Euro will er ab diesem Monat zahlen (was noch lange nicht heisst, dass er es tun wird) zusätzlich zahlt er den Unterhaltsvorschuss der letzten 2 Jahre in Raten zurück. Mehr Geld hat er angeblich nicht übrig.

Aber das Geld von der Pfändung würde ich ja auch bekommen?

Ist es sinnvoll, das ganze ans Jugendamt weiter zu geben? Also Beistandschaft? Wie würde das laufen?

Sorry wegen der vielen Fragen, aber ich bin leicht überfordert mit der Situation zur Zeit. Neben den beiden Mäusen steck ich mitten in einer Ausbildung, jeder erzählt mir was anderes...

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Re: Verständnisfragen...

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.10.2012, 22:13 Uhr

Da ich gerade in einer ähnlichen Problematik stecke: Ralphs Fragen sind berechtigt.

Der laufende Unterhalt geht vor der Rückzahlung von Schulden. Die Schulden laufen dann halt weiter auf. Soll heißen: Wenn er derzeit nur den laufenden Unterhalt zahlen kann, dann bleiben die Schulden halt stehen - aber es gibt eben keinen UHV mehr.

Nehmen wir mal an - nur um die Rechnung zu vereinfachen - der Unterhaltsanspruch beläuft sich derzeit auf 500,- Euro, und mehr geht auch nicht, weil er genau diese 500,- Euro über der Pfändungsgrenze liegt. Dann muß er den laufenden Unterhalt iHv 500,- Euro zahlen, der UHV fällt weg, die Altschulden bei der Unterhaltskasse (wegen dem UHV, der in der Vergangenheit gezahlt wurde) und bei Dir (wegen der Differenz) bleiben bestehen und wachsen sogar, wegen der Zinsen.

Wenn er - sagen wir mal - 600,- Euro pro Monat zahlen kann, dann werden 500,- Euro für den laufenden Unterhalt angerechnet und 100,- Euro gehen in die Schuldentilgung. Wie die dann zwischen UHV-Kasse und Euch aufgeteilt werden weiß ich nicht - soweit sind wir noch nicht.

Wenigstens für den laufenden Unterhalt muß er zahlungsfähig sein, sonst könnte er ja den Titel ändern lassen - das wäre also unlogisch.

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P.S.

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.10.2012, 22:15 Uhr

Ist das Dein Anwalt oder seiner?
Wenn es seiner ist: Ja, gib das ans Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein. Alternativ beauftrage einen eigenen Anwalt.

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