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Geschrieben von Dura am 27.11.2012, 20:27 Uhr

Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB)

Hallo,

mal wieder aus dem Untergrund in den Vordergrund.

Meine eigene Geschichte hab ich hier ja noch nie im Ganzen ausgebreitet, deshalb fasse ich für euch kurz zusammen bezüglich des Herrn Vater:

Deutsch-Amerikaner
7 Jahre Beziehung
Trennung entgültig als das Kind 14 Monate war (nach gemeinsamer Reise in die USA - und meine Klarsicht das ICH niemals mit IHM zusammenleben möchte ;) )
Jahrelang kein Kontakt
von Unterhalt ganz zu schweigen
dann ein knappes Jahr im Kontakt mit sehr großzügiger Umgangsregelung meinerseits (Habe meine Wohnung zum Umgang zur Verfügung gestellt, da uns 300 km trennen - und er noch "bei Mutti" wohnt uvm.)
dann hat er die Kleine (inzwischen 7 Jahre) in den Sommerferien eine Woche bei sich gahabt - und als er seine 2. Umgangswoche hatte ende der Sommerferien ist er urplötzlich nicht aufgetaucht - keine Möglichkeit an ihn ranzukommen - Kind so fertig das sogar die Lehrerin 3 Tage nach Sommerferienende anrief um nachzufragen was los ist - sie hätte sich so verändert...

Zu dem Thema brauche ich aber keine Tipps, die Kleine beginnt zur Zeit eine Therapie und wir haben unser Leben wieder einigermaßen unter Kontrolle.

Nun ist es aber so, das der Vater sich seit inzwischen 7 Jahren um den Unterhalt drückt (die USA Reise hat er mir sogar damals noch aus den Rippen geleiert).

Beistandschaft beim JA kümmert sich mehr schlecht als Recht (Großstadt und ständig kranker Sachbearbeiter eben) - und der Werte Herr schickt die Anfragen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen grundsätzlich nicht zurück. Bombe hinzu ist, das ich über Umwege "gehört" habe das der Vater sich wieder in den USA (wo wiederum sein Vater eine Firma hat) aufhält.Wäre nicht das erste mal das er sich aus dem Staub macht. ABER gemeldet ist er in Deutschland.

So kurzum: Mir ist die Hutschnur entgültig geplatzt - ich habe heute (endlich!!!!!!) Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt (§ 170 StGB).

Entweder er hält sich noch in Deutschland auf - dann kann er jetzt der Staatsanwaltschaft einiges erklären - oder er hat ein dickes Problem wenn er noch mal zurück kommt (ich weiß leider nicht ob er inzwischen die doppelte Staatsbürgerschaft hat, war er zur Zeit der Trennung aber mit zugange) - denn wenn er zurückkommt erwartet ihn hier ein Strafbefehl

PUNKT BASTA AUS

Nun meine Frage: Hat jemand von euch die Sache schon mal durchgezogen und kann mir sagen ob es erfolgreich war?

LG
die romanschreibende
Dura

 
4 Antworten:

Re: Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB)

Antwort von Sunny76 am 27.11.2012, 20:55 Uhr

Ja ich hab meinen Ex damals (vor ca. 5 Jahren) auch wg Unterhaltszahlung angezeigt. Wir bekamen eine Beistandschaft. Gebracht hat es jahrelang nix. Er arbeitete damals VZ, war aber nur auf Minijob-Basis angemeldet. Das JA meinte, sie können nix machen, weil sie sich an die Lohnabrechnungen halten müssen.

Seit Anfang des Jahres zahlt er endlich den vollen Unterhalt bzw es wird ihm vom JA abgezweigt.

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Re: Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB)

Antwort von mf4 am 27.11.2012, 21:07 Uhr

Bei Ex1 gabs eine Lohnpfändung durch das Jugendamt. So kam ich zu Unterhalt.
Bei Ex2 eine Strafanzeige und ein Gerichtsverfahren... Unterhalt kommt dennoch nur ca. 20% von dem, was er zahlen müsste.

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Re: Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB)

Antwort von Pamo am 27.11.2012, 21:46 Uhr

Die Unterhaltspflicht gilt auch, wenn er in den USA ist. Kennst du seine SSN und den Wohnort? Dann könntest du dich mit child support enforcement im betreffenden Ort in Verbindung setzen.

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Re: Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB)

Antwort von HeikeB1969 am 28.11.2012, 8:10 Uhr

Hallo,

leider keine positiven Rückmeldungen von mir.
KV ist Schweizer, Unterhalt im Ehevertrag mit sofortiger Zwangsvollstreckung tituliert. KV zahlt bis heute nicht. Läuft alles über den mühsamen, langwierigen und sehr, sehr teuren Weg der ZWangsvollstrekcung in CH.

Strafanzeige 2/2011
Die Polizei hat fertig ermittelt, es liegt beim Staatsanwalt. Tja, und dort liegt es.
KV hat einen festen Wohnsitz in CH, der ist auch bei der Polizei angegeben. Er wohnt in Grenznähe, kauft immer in D ein, holt sich MWST zurück, hat alos auch noch regen Kontakt zum Zoll.

Ich bin darüber sehr frustriert und hatte mir vorher lang Gedanken gemacht, ob ich diesen Schritt gehe. GEbracht hats nix.

Tut mir leid - ich hoffe, dass es bei Dir besser läuft.

LG
Heike

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