Geschrieben von monimoni am 21.01.2013, 19:46 Uhr |
neuen namen fürs kind nach der hochzeit
hallo.
ich habe jetzt hier einiges gelesen. ich schildere jetzt einfach mal meinen fall. habe einen sohn (3 jahre). er ist nicht ehelich geboren unter meinem mädchennamen. hat dann aber bei der 1. hochzeit unseren gemeinsamen ehenamen bekommen. (also den namen meines ex-mannes). jetzt steht meine zweite hochzeit an. und ich möchte natürlich auch, dass mein sohn den neuen namen bekommt. da das verhältnis zu meinem ex nicht sehr gut ist und ich auch schon seit der trennung (über 2 jahre her) nix mehr von ihm gehört hat und er sich auch nicht für seinen sohn interessiert, möchte ich eigentlich nicht, dass mein zukünftiger mann diesen namen annimmt und wir alle so heißen, weil ich damit sehr schlechte erinnerungen habe. der leibliche vater meines sohnes hat sich nie um ihn gekümmert und war auch alkoholiker, leider. deswegen werdet ihr verstehn, dass ich mit ihm nix mehr zu tun haben will. auch nicht den namen. habt ihr jetzt für diesen fall eine idee?
wow
Antwort von mf4 am 21.01.2013, 19:51 Uhr
dein Sohn ist 3
Vater ist ein Säufer
und in 3 Jahren maximal heiratest du 2 Typen?
Wow!
Behalten deinen Namen, wird sicher noch mehrfach gewechselt.
Re: neuen namen fürs kind nach der hochzeit
Antwort von shinead am 21.01.2013, 19:54 Uhr
Ob der leibliche Vater ein guter Vater ist, Alkoholiker, oder sich nicht um sein Kind kümmert ist irrelevant.
Der Nachname Deines Sohnes wird sich nur ändern, wenn Dein Ex dem zustimmt.
Re: wow
Antwort von lilly1211 am 21.01.2013, 19:54 Uhr
das hab ich auch erst gedacht.
Aber der Vater von dem Kind und der erste Mann sind er selbe glaub ich. Das macht es nicht viel besser aber ein bisschen :-)
Re: neuen namen fürs kind nach der hochzeit
Antwort von laura86 am 21.01.2013, 19:54 Uhr
soviel ich weiß brauchst du die unterschrift vom leiblichen vater dafür, dass das kind nach eurer hochzeit denselben nachnamen hat. Lg
Re: wow
Antwort von mf4 am 21.01.2013, 19:55 Uhr
nein, der leibl. Vater hat sich nie gekümmert... dann heiratet man den ja nicht
oder doch?
Re: neuen namen fürs kind nach der hochzeit
Antwort von Einstein-Mama am 21.01.2013, 20:07 Uhr
du hast ganz andere probleme als namensgebungen....
Re: wow
Antwort von lilly1211 am 21.01.2013, 20:10 Uhr
"er sich auch nicht für seinen Sohn interessiert" hab ich so gelesen dass es sein Sohn ist. Anders könnt ihm ja auch wurst sein wie das kind heisst.
Re: neuen namen fürs kind nach der hochzeit
Antwort von Sternenschnuppe am 21.01.2013, 20:30 Uhr
Ist der Mann dessen Namen er jetzt trägt der leibliche Vater ?
Dann muss er zustimmen !
Ist er es nicht kann das Kind einbenannt werden, sofern der leibliche kein Sorgerecht hat.
Alternative : Nehmt beide Deinen Mädchennamen wieder an.
Und der Mann auch.
Wenn Deine Männerquote anhält behält das Kind immerhin mal seinen Namen, wenn schon der potentielle Papa wechselt.
Aber vielleicht hält es ja diesmal auch länger, was ich Dir wünsche.
Re: neuen namen fürs kind nach der hochzeit
Antwort von bobfahrer am 21.01.2013, 20:37 Uhr
Alternative : Nehmt beide Deinen Mädchennamen wieder an.
Das geht nicht. also die Muddi schon, das Kind wird den Namen des Vaters behalten ausser er stimmt zu. Haben wir hier doch schon x-mal gehabt.
Die Mutter kann dem Kind nicht ihren Mädchennamen verpassen.
Re: wer hat das sorgerecht??
Antwort von bobfahrer am 21.01.2013, 20:55 Uhr
Ja wennse doch verheiratet waren, wer hat es denn dann? Beide!
Re: wer hat das sorgerecht??
Antwort von mf4 am 21.01.2013, 21:04 Uhr
So weit ich folgen kann hat sie nicht den KV geheiratet sondern einen anderen.
SR haben dann aber auch beide?
sie hatte doch den kv geheiratet oder??
Antwort von Milia80 am 21.01.2013, 21:09 Uhr
so versteh ichs.
und dann muss er zustimmen
Re: sie hatte doch den kv geheiratet oder??
Antwort von mf4 am 21.01.2013, 21:17 Uhr
sie schreibt doch aber der KV kümmerte sich nie
dann heirate ich den doch nicht noch oder?
Ich hatte es auch so verstanden, dass der KV der 1. Mann ist...
Antwort von shinead am 21.01.2013, 21:25 Uhr
... Kind unehelich geboren und dann den KV geheiratet.
Sie waren laut der Rechnung nur ein Jahr verheiratet.
Es wird vom Ex gesprochen, der seit der Trennung vor zwei Jahren nichts mehr von sich hören lässt und sich auch nicht um seinen Sohn kümmert.
Re: neuen namen fürs kind nach der hochzeit
Antwort von Pamo am 21.01.2013, 21:44 Uhr
Egal ob der KV Sorgerecht hat oder nicht: Wenn das Kind seinen Nachnamen trägt, dann kann dieser nur geändert werden wenn er zustimmt.
Re: Ich hatte es auch so verstanden, dass der KV der 1. Mann ist...
Antwort von mf4 am 21.01.2013, 21:51 Uhr
ich steh wirklich etwas auf dem Schlauch aber ja so kann es sein
wie auch immer, Exens Name also muss er zustimmen
Re: neuen namen fürs kind nach der hochzeit
Antwort von golfer am 21.01.2013, 21:58 Uhr
warum muss man denn immer gleich heiraten.....ich bin auch eher für deinen GEburtsnamen....
Re: wer hat das sorgerecht??
Antwort von Patti1977 am 22.01.2013, 6:03 Uhr
Für mich war nicht eindeutig, das kv auch exmann.
Natürlich geht das wenn er zustimmt
Antwort von Sternenschnuppe am 22.01.2013, 6:58 Uhr
Wenn Ex 1 der Vater ist und auch so.
Passier doch immer wieder, Kind hatte ihren Namen ja auch schon.
Wenn sie ihren Namen wieder annimmt, eh kein Kontakt zum Vater ist, er zustimmt, dann können beide zum Mädchennamen zurück.
Re: Natürlich geht das wenn er zustimmt
Antwort von bobfahrer am 22.01.2013, 7:45 Uhr
Ja wenn er zustimmt, schreiben ja alle hier, aber nur dann.
Du schrubest sie solle Ihren Mädchennamen annehmen und an das Kind übertragen. Das geht nicht.
Re: Natürlich geht das wenn er zustimmt
Antwort von Sternenschnuppe am 22.01.2013, 9:36 Uhr
Hast recht, hatte ich bei der Alternative nicht extra gesagt.
Wenn er zustimmt ( nach 5x lesen gehe ich davon aus dass Mann 1 der KV ist ) kann auch das Kind zum Mädchennamen zurück.
Re: neuen namen fürs kind nach der hochzeit
Antwort von RainerM am 25.01.2013, 14:20 Uhr
Also auch ich habe da mein Problem, zu verstehen, ob ExMann auch Vater ist.
Erstmal allgemein:
Das Kind muss nicht immer den Namen der aktuellen Familie tragen. Stelle lieber in den Vordergrund, dass das Kind einen Namen trägt und behält, mit dem es in einem klaren Verhältnis steht.
Sollte das Kind den Namen des Vaters tragen, egal wie er ist und was du von ihm hältst, spriocht nichts dagegen, wenn das Kind den Namen behält, denn dieser Name steht in Bezug zum Kind.
Sollte der exMann und Namensgeber NICHT der Vater sein, verstehe ich, dass man das Kind von diesem Namen befreit.
Hier wäre die Variante, deinen Mädchennamen zu nehmen, eine gute Idee.
Einen Wechsel zu einem Namen, der wiederum nichts mit der Kindesabstammung zu tun hat, halte ich persönlich für eine recht schlechte Entscheidung.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ist der Namensgeber immer zustimmungspflichtig, wenn ein Kind neu einbenannt werden soll.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, warum das ein Problem sein sollte (ausser dass dieser sich zum Amt begeben muss).
Im Grunde will er euch ja loswerden, diese Zustimmung wäre also in seinem Sinne.
Ab 3 Jahren muss auch das Kind angehört werden 8oder war es ab 5?, ne ich meine ab 3).
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