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Geschrieben von Sif am 21.01.2013, 22:27 Uhr

Kindergartenpflicht?

Hallo!

Mein Mittlerer wurde letztes Jahr nicht eingeschult,da er im sozialen Bereich ein Defizit hatte.
Ergo besucht er nun noch den Kindergarten.

Nun haben wir/ich es im letzten KiGa Jahr immer so gehandhabt,dass er ab und an auch mal einen freinen Tag gab,also einen Mama-Asgard-Tag in diesem Fall.
Oder dass das Kind mal eine Woche Urlaub bei den Großeltern macht.

Mein Süßer war im Dez. oft krank.
Nun durfte ich mir letztens anhören,dass er eine Pflicht hätte in den Kiga zu kommen,da er ja zurückgestellt ist.

Davon habe ich noch nie was gehört und hab bei google auch nichts entsprechendes finden können..
Wisst ihr etwas darüber?

Bei uns ist kein Durchkommen auf den Straßen und eben kam die Nachricht,dass der Unterricht im gesamten LK ausfällt.

Ich würden den Stöpsel natürlich auch gern daheim lassen,zumal die Straßen zum KiGa nicht geräumt werden,es bergauf geht und ich heute schon mehr gerutscht als gefahren bin...

Also: KiGa Pflicht Ja/nein?
Soll ich ihn auch ausschlafen lassen?

grübelnde Grüße von Sif ;)

 
19 Antworten:

Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von mf4 am 21.01.2013, 22:35 Uhr

Es gibt so eine Pflicht nicht aber wenn es eine Art "Auflage" ist ihn so fit für die Schule zu machen kann ich das nachvollziehen.

Ich denke in der Schulzeit wird es eher keiner solchen Tage geben außerhalb der Ferien.

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von Sif am 21.01.2013, 22:48 Uhr

Hallo :)

Von einer Auflage weiß ich nichts,habe auch extra noch eimal die Unterlagen durchgesehen.
Fit ist er nun.
Er hat seine Scheu endlich abgelegt,verabredet sich zum Spielen,zählt bis 30,rechnet im 15er Bereich ganz wundervoll,schreib schon viele Wörter nach Gefühl :)

Grade WEIL es diese Zeitoasen ab August nicht mehr geben wird,haben wir das im letzten Jahr immer so gehandhabt...

Hab vielen Dank für deine rasche Antwort!

LG Sif

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von WurmsMama am 22.01.2013, 0:05 Uhr

Hallo Sif,

ich leite eine Kita und habe davon in unserem Bundesland noch nichts gehört.

Wenn ein Kind EXTREM viel abwesend ist, dann gibt es so Klauseln, dass der Platz nicht mehr bezuhschußt wird, aber davon seid ihr ja wohl noch Lichtjahre entfernt.

LG Anne

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von CKEL0410 am 22.01.2013, 6:22 Uhr

Hallo sif
also von einer pflicht habe ich noch nichts gehört, aber hier gibt es kinderlieb extra gefördert werden, ist das bei Euch vielleicht auch so ? Da stehen dann feste Termine im kiga für an. Vielleicht deshalb?

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von susafi am 22.01.2013, 7:31 Uhr

Ach Schmarrn... er wurde zurückgestellt damit er einfach noch ein Jahr länger Zeit hat sich auf die Schule vorzubereiten... Kindergartenpflicht besteht deshalb noch lange nicht...

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Kann es sein....

Antwort von bobfahrer am 22.01.2013, 7:55 Uhr

Wahrscheinlich kommt extra wegen deinem eine Fachkrakt angedüst die dann unverichteter Dinge wieder abziehen muss. Kostet unmengen an Geld und wenn es so ist, schon mal darüber nachgedacht wie die Dame sich dann fühlt? Irgendsowas muss es wohl sein... ?!

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von Möhrchen am 22.01.2013, 7:55 Uhr

Von einer Kindergartenpflicht habe ich auch nichts gehört. Man diskutiert doch noch, ob das letzte Kindergartenjahr verpflichtend sein soll, wobei es da dann auch darum geht, dass das Kind überhaupt einen Kindergarten besucht...es gibt ja auch Kinder, die gar keinen Kindergarten besuchen. Die Pflicht fängt erst mit der Schule an.

Was ich mir vorstellen kann, ist, dass es dort interne Regeln gibt. Bei uns war es auch so, dass es in der Kita groß geschrieben wurde, dass gerade die Schulkinder den Kindergarten regelmäßig besuchen - also jeden Tag - um sie so auch auf die Schule vorzubereiten und die Kids daran zu gewöhnen...kann man natürlich disskutieren...war bei uns eh wurscht, da meine Tochter schon immer quasi jeden Tag da war, wenn sie nicht krank war. Außerdem gab es bestimmte Aktivitäten, die die Schulkids gemacht haben...die haben sich bei uns z.B. jeden Tag kurz getroffen usw. - das fand dann auch alles extra vormittag statt, damit es für alle Kinder zugänglich war. Da ist es natürlich blöd, wenn ein Kind da regelmäßig fehlt und so können die Erzieher auch nicht vernünftig arbeiten, was sicher bei einem Kind mit Defiziten noch mal kritischer gesehen wird als bei einem gut entwickelten Kind.

Bei spiegelglatten Straßen wird sicher keiner erwarten (können), dass Du ihn in den Kiga bringst.Da würde persönlich ich auch nicht lange drüber nachdenken....

lg heike

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von KKM am 22.01.2013, 7:56 Uhr

Hallo!

Er wurde von der SCHULpflicht für 1 Jahr befreit, indem er zurückgestellt wurde (also IST er nicht schulpflichtig).

Eine Kindergartenpflicht gibt es in Deutschland (zum Glück) noch nicht!

Genießt das letzte, unbeschwerte Kindergartenjahr!!!

Grüße, KKM

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Re: Kann es sein....

Antwort von Möhrchen am 22.01.2013, 7:57 Uhr

Also als Mutter müßte sie doch von solchen Terminen oder Maßnahmen wissen?!

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Re: Kindergartenpflicht - Nachtrag

Antwort von KKM am 22.01.2013, 7:59 Uhr

... es sei denn, es stünden bestimmte Therapien an (z.B. Logopädie, Ergotherapie, die unter Umständen auch mal im Kindergarten durchgeführt werden..)

Dann - so wäre es bei uns - sind die ausgefallenen Stunden privat zu zahlen, da sie nicht fristgerecht abgesagt wurden.

Das steht bei unseren Therapeuten so im Vertrag - finde ich auch völlig legitim1

Mit einer Kindergartenpflicht hat das aber noch lange nichts zu tun!

Grüße, KKM

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Re: Kann es sein....

Antwort von bobfahrer am 22.01.2013, 7:59 Uhr

Täusch dich da nicht....

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von shinead am 22.01.2013, 8:03 Uhr

Kindergartenpflicht habe ich noch nie gehört.

Man sollte m.E. schauen, dass man das Kind nicht ständig an dem Tag zuhause lässt, an dem die Vorschule ist. Das ist aber meine persönliche Meinung und keine Verpflichtung.

Ich handhabe das auch so, dass Junior zuhause bleibt, wenn ich Urlaub habe. Der Kindergarten hat nur zwischen den Jahren zu, also gebe ich den "Ferienrhythmus" durch die Urlaube vor. Die sind logischerweise noch nicht in den Ferien. Ab August gibt dann die Schule meine Urlaube vor.

Lass Dir doch mal die Grundlage für diese Behauptung zeigen.

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von tanja150784 am 22.01.2013, 9:15 Uhr

also kindergarten ist nur das letzte jahr bei uns pflicht also das jahr bevor es in die schule kommt
und wie schon geschreiben wurde, bei untentschuldigten mehrmaligen fehlen kann der platz gekündigt werden

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von celina-23 am 22.01.2013, 10:23 Uhr

Bei uns (Österreich) ist das letzte Kindergarten Jahr Pflicht! Die Kids müssen 20 Std. pro Woche im Kindergarten anwesend sein.
Wobei es da auch auf die jeweilige "Tante" und den KIGA ankommt. Bei meiner Großen in der Gruppe wird das nicht sooo genau genommen. Wenn sie nicht da sind, dann sind sie halt krank!

LG

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Ich gehe davon aus, dass das Kind bereits *schulpflichtig* ist?

Antwort von Mutti69 am 22.01.2013, 10:39 Uhr

In der Tat ist es schwierig ein bereits schulpflichtiges Kind zurück zu stellen. Faktisch gibt es dies kaum noch und wenn, dann aus gesundheitlichen Gründen.

Manche Bundesländer oder Gemeinden sind dann sehr pfiffig und findig im Umgehen der Pflicht zur Einschulung in eine Regelschule und die Kinder besuchen eine sog. Vorklasse oder eine anders geartete vorschulische Maßnahme.

Könnte es sein, dass auf dem Papier dein schulpflichtiges Kind (?) an einer vorschulischen Maßnahme teilnimmt?

Wenn dem so ist, dann hat sie den Status einer Schulveranstalltung und es besteht sowas ähnliches wie eine *Schulpflicht*.

Sicher wird das nicht so eng ausgelegt werden, aber bei wirklich sehr großen Fehlzeiten - und du scheinst ja einiges angesammelt zu haben - könnte es sein, dass es Probleme gibt.

LG

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Re: Ich gehe davon aus, dass das Kind bereits *schulpflichtig* ist?

Antwort von mf4 am 22.01.2013, 11:39 Uhr

So etwas in der Art dachte ich auch...
zurückgestellt um gewissen Dinge zu festigen, die für die Einschulung nötig sind und deshalb quasi die "Auflage" den Kindergarten auch zu besuchen, am Vorschulprogramm teilzunehmen usw.

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Re: Ich gehe davon aus, dass das Kind bereits *schulpflichtig* ist?

Antwort von shinead am 22.01.2013, 11:42 Uhr

Das würde man aber doch dann der Mutter mitteilen? Da müsste sie ja einen wie auch immer gearteten Vertrag zu abgeschlossen haben, in der auch die Anwesenheitspflicht geklärt ist.

Hier gibt es das nicht. Wenn entschieden worden ist, dass das Kind erst ein Jahr später eingeschult wird, bleibt es im Kindergarten wie jedes andere Kind auch.
Alternative wäre die Vorklasse. Die hat tatsächlich eine Anwesenheitspflicht.

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von dhana am 22.01.2013, 19:08 Uhr

Hallo,

mein Sohn war sein Vorschuljahr an der SVE (Schulvorbereitenden Einrichtung) der Sprachheilschule.

Und uns wurde damals mitgeteilt, das die Aufnahme in die SVE einer Einschulung gleichkommt und somit eine "Schulpflicht" besteht - abwesenheit ohne Grund (oder zum Ausschlafen) war dann nicht erlaubt.
Wobei dort in der Gruppe auch schon 3jährige waren - die dann sozusagen der Schulpflicht unterlagen - weil die SVE zur Sprachheilschule gehört.
Er war nicht zurückgestellt.

Kann es sein, das Dein Sohn die Rückstellung mit sonderpädagogischen Förderbedarf bekommen hat - und so in eine Art Schulpflicht hineingerutscht ist? Aber dann hättest du eigentlich deutlich darüber informiert werden müssen.

Meinen jüngsten Sohn hab ich zurückstellen lassen - er blieb ganz normal im Kindergarten (hatte auch eigentlich keinen Förderbedarf, war halt einfach noch recht jung) - der hatte definitv keine Schulpflicht in dem Kindergartenjahr.

Gruß Dhana

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Re: Kindergartenpflicht?

Antwort von Sif am 23.01.2013, 15:31 Uhr

Huhu !

Entschuldigt bitte,dass ich jetzt erst antworte.

Also,er bekommt keine Spezialförderung,nimmt ganz regulär am Vorschulprogramm teil. An den Tagen bringe ich ihn IMMER hin.

Er wurde zurück gestellt,weil er Trennungsängste hatte. Mittlerweile sind diese aber weitestgehend behoben :)

Vielen Dank für eure Antworten

LG Sif

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