Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nicosmama am 23.01.2013, 19:19 Uhr

frage...

hallo zusammen,
wie ist das versicherungstechnisch wenn ich krankgeschrieben bin,darf ich trotzdem arbeiten?
hatte gestern einen autounfall und müsste eigtl. morgen wieder da ich sonst nicht auf meine stunden komme...

 
13 Antworten:

Re: frage...

Antwort von CKEL0410 am 23.01.2013, 19:24 Uhr

Nein denn wenn was passiert bist du nicht versichert! Der Arzt hat dich ja nicht um sonst krank geschrieben, die Stunden bekommst du ja trotzdem bezahlt!

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Re: frage...

Antwort von Aprilscherz2000 am 23.01.2013, 19:28 Uhr

der AG muß die stunden trotz krankschreibung vergüten und anrechnen.Selbst bei nem 400€ Job (wo es gerne nicht gemacht wird).

LG Chrissie

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Re: frage...

Antwort von nicosmama am 23.01.2013, 19:43 Uhr

danke.das problem ist aber das ich keine täglichen festen zeiten habe,mal sind es 5,mal 7 stunden...keine ahnung wie die das dann berechnen sollen.

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Re: frage...

Antwort von Aprilscherz2000 am 23.01.2013, 20:11 Uhr

was steht dem im Arbeitsvertrag mit den zeiten?

LG Chrissie

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Re: frage...

Antwort von susafi am 23.01.2013, 20:36 Uhr

nein... habe auch letzte Woche eine Mitarbeiterin abgewiesen, die trotz Krankschreibung arbeiten wollte...

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Re: frage...

Antwort von susafi am 23.01.2013, 20:37 Uhr

wirst du direkt nach Stunden bezahlt? Oder hast du Festgehalt?

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so ein blödsinn...sicher darfst du gehen

Antwort von Milia80 am 23.01.2013, 20:41 Uhr

versicherungstechnich auch kein problem, der arzt kann nur schätzen wie lange du krank bist, wer entscheidet bist du

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Re: frage...

Antwort von nicosmama am 23.01.2013, 20:43 Uhr

25 die woche und festgehalt

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Re: frage...

Antwort von nicosmama am 23.01.2013, 20:44 Uhr

festgehalt,aber muss die 25 std die woche haben...

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Re: frage...

Antwort von susafi am 23.01.2013, 20:46 Uhr

Festgehalt heißt immer Lohnfortzahlung

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Re: frage...

Antwort von nicosmama am 23.01.2013, 20:48 Uhr

hm,ok...danke.

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Re: frage...

Antwort von betty71 am 23.01.2013, 21:03 Uhr

Hallo,

auf einer Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung bescheinigt der Arzt lediglich, wie lange die Arbeitsunfaehigkeit voraussichtlich besteht. Steht auch so auf der Bescheinigung. Wenn Du vorab schon selbst einschaetzt, wieder arbeitsfaehig zu sein, dann darfst Du auch arbeiten gehen und bist trotzdem versichert. Solltest Du merken, dass Du doch noch nicht fit bist, kannst Du trotzdem wieder zu Hause bleiben, also die Zeit doch weiter in Anspruch nehmen, nur vorher dem Arbeitgeber Bescheid sagen.
Was die Zeiten im Arbeitsvertrag betrifft ist es schwierig, wenn nichts vereinbart ist. Hast Du eine 5-Tage-Woche waeren s 5 Stunden pro Tag, die zu leisten waeren und die von der arbeitgeberseitigen Lohnfortzahlung umfasst sind. Denn zahlen muss er schon. Sonst muesstest Du ja 25 Stunden an einem oder 2 Tagen arbeiten, was 1. nicht geht oder 2. gegen das Arbeitszeitgesetz verstoesst.

Viele Gruess
Betty71

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Re: frage...

Antwort von bobfahrer am 23.01.2013, 21:10 Uhr

Wenn du krank bist bekommst du bei deinem Vertrag vom Personalbüro 5h pro Tag eingetragen..., und auch bezahlt. So ist es bei uns...

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