Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pinky2 am 01.09.2010, 10:10 Uhr

@Susi

Hallo,

ja, so hab ich auch gedacht als ich die Ebschaft gemacht habe. Für mich und meine Kinder waren das 15000 Euro. Mit den Freibeträgen pro Lebensjahr hätten wir das Geld durch vier Personen als Sparguthaben eigentlich behalten können. DACHTE ICH !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Denkste: Wenn es vor dem Leistungsbezug da gewesen wäre, hätten wir es behalten können. So ist das Geld während des Leistungsbezuges eingegangen und es wurde komplett als Einkommen gerechnet. Nichts mit Geld für das Studium der Kinder zurücklegen usw. Ade, neue Küche.

Ich muss jetzt eine festgelegte Zeit mit dem Geld hinkommen. Das wurde genau ausgerechnet. Ich muss auch meine Krankenversicherung und meine Rentenversicherung davon bezahlen. Das wurde mit eingerechnet. Aber Praktisch hab ich jetzt weniger als Hartz 4. Ich hab ja jetzt keine Vergünstigungen mehr wie, Klassenfahrten, Schulessen, GEZ usw. Das Geld rinnt nur so weg. Ich werde nächste Jahr schon Pleite sein. Ich bewahre alle Bons auf und schreibe alles Penibel auf, das ich keine Luxussachen kaufe usw. Allerdings sind ein paar Anschaffungen notwendig gewesen, Neue Schränke für die KInder (mit Fotos belegt, das die Alten kaputt waren). Eine neue Brille für 450 Euro (nur die Gläser aber ich brauchte eine Gleitsichtbrille) Brillen für die Kinder, Klassenfahrten usw.

Deswegen hab ich Angst das das Sparguthaben meines Sohnes auch als Einkommen gewertet wird obwohl er wirklich nur sein Taschengeld spart.

Naja, mach ich halt eine schöne Spardose für Ihn fertig.

Lieben Gruss

Pinky (jetzt kommen noch Kosten für Zähne dazu, keine Ahung wie ich das schaffen soll, grummel)

 
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