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Geschrieben von Pinky2 am 31.08.2010, 20:17 Uhr

Taschengeld und Hartz 4

Hallo,

ich bekomme im Augenblick kein Hartz4 weil ich erst mein Vermögen durch eine Ebschaft aufbrauchen muss.

Allerdings werde ich wohl wieder Hartz 4 beziehen müssen, wenn es mit meinen Jobbemühungen nicht klappt. Nun zu meiner Frage:

Mein Grosser ist total Sparsam. Ich habe ein Sparkonto auf meinem Namen wo im Augenblick sein Geld drauf ist und möchte ihm ein eigenes Konto einrichten. Im Moment hat er noch 200 Euro auf dem Konto aber er hat schon wieder fast 100 Euro zu Hause gespart. Wie sieht es mit Hartz 4 aus. Wird das Geld irgendwann angerechnet. Er hat es sich rein vom Taschengeld abgespart. Bislang hat er 2 Euro pro Woche bekommen. Er gibt nie was aus und wenn er mal 5 Euro von der Tante bekommt (Ostern, Weihnachten, Geburtstag) spart er das auch. Ich ermutige ihn ja auch darin, möchte aber nicht das er dafür bestraft wird und uns später das Geld abgezogen wird.

Meine beiden Jüngsten haben Löcher in den Taschen, so schnell wie sie Taschengeld bekommen ist es auch gleich wieder weg, lach.

Ich hab schon gegooglt aber nichts gefunden. Sonst muss ich ihm halt sagen das er das Geld weiterhin in seiner Sparbüchse aufbewahren muss. Ich finde aber ein Juniokonto gut. Er lernt den Umgang mit der Bank und kann selber über sein Geld verfügen. Wird er aber nicht, er ist ech geizig, grins.

Vielen Dank und lieben Gruss

Pinky

 
6 Antworten:

Re: Taschengeld und Hartz 4

Antwort von susafi am 31.08.2010, 20:49 Uhr

Lass es in der Sparbüchse... ich habe Sarah´s Konto vorsichtshalber gekündigt... hat ihr zwar nicht gefallen, aber ich habe ihr erklärt warum und das es so besser ist... sie hat zwar noch nicht ganz so viel... aber naja, sicher ist sicher...

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Gesetzlich so geregelt:

Antwort von Susi0103 am 01.09.2010, 8:57 Uhr

§ 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen

(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

1.ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,

1a.ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind


Also keine Sorge, ist absolut ok.
Ich PERSÖNLICH versuche aber auch alle unnötigen Konten zu vermeiden, manche SBs versuchen auf gut Glück Geld zu sparen und bei Leuten, die keine Ahnung haben funktionierts...
Aber da gerade diese Grundbeträge so oft vorkommen, sollte es keine Probleme geben.

Lg, Susy

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Re: @Susi

Antwort von Pinky2 am 01.09.2010, 10:10 Uhr

Hallo,

ja, so hab ich auch gedacht als ich die Ebschaft gemacht habe. Für mich und meine Kinder waren das 15000 Euro. Mit den Freibeträgen pro Lebensjahr hätten wir das Geld durch vier Personen als Sparguthaben eigentlich behalten können. DACHTE ICH !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Denkste: Wenn es vor dem Leistungsbezug da gewesen wäre, hätten wir es behalten können. So ist das Geld während des Leistungsbezuges eingegangen und es wurde komplett als Einkommen gerechnet. Nichts mit Geld für das Studium der Kinder zurücklegen usw. Ade, neue Küche.

Ich muss jetzt eine festgelegte Zeit mit dem Geld hinkommen. Das wurde genau ausgerechnet. Ich muss auch meine Krankenversicherung und meine Rentenversicherung davon bezahlen. Das wurde mit eingerechnet. Aber Praktisch hab ich jetzt weniger als Hartz 4. Ich hab ja jetzt keine Vergünstigungen mehr wie, Klassenfahrten, Schulessen, GEZ usw. Das Geld rinnt nur so weg. Ich werde nächste Jahr schon Pleite sein. Ich bewahre alle Bons auf und schreibe alles Penibel auf, das ich keine Luxussachen kaufe usw. Allerdings sind ein paar Anschaffungen notwendig gewesen, Neue Schränke für die KInder (mit Fotos belegt, das die Alten kaputt waren). Eine neue Brille für 450 Euro (nur die Gläser aber ich brauchte eine Gleitsichtbrille) Brillen für die Kinder, Klassenfahrten usw.

Deswegen hab ich Angst das das Sparguthaben meines Sohnes auch als Einkommen gewertet wird obwohl er wirklich nur sein Taschengeld spart.

Naja, mach ich halt eine schöne Spardose für Ihn fertig.

Lieben Gruss

Pinky (jetzt kommen noch Kosten für Zähne dazu, keine Ahung wie ich das schaffen soll, grummel)

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Re: @Pinky

Antwort von Susi0103 am 01.09.2010, 10:26 Uhr

hallo!

ob die anrechnung rein rechtlich ok war oder nicht, ist immer noch unter sämtlichen gerichten umstritten soweit ich weiß, die einen urteilen pro, die anderen kontra einkommen.
es wäre vll nicht schlecht, wenn du dir einen beratungshilfeschein beim amtsgericht besorgst und dich bei einem fachanwalt für sozialrecht beraten lässt (kosten mit bhs 10€).
falls du ggf. gegen angehen willst.


das taschengeld ist tatsächlich besser im strumpf aufgehoben, soooo viele zinsen entgehen euch ja nicht, bei den kleinen beträgen.
auch besonders aufgepasst bei geldgeschenken (Geb., weihnachten...), das MÜSSTE angegeben werden und würde bei über 50€ im jahr angerechnet werden.

lg, susy

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Re: @Pinky

Antwort von Pinky2 am 01.09.2010, 15:21 Uhr

Hallo Susi,

danke. Ich werde wohl das Juniorkonto anlegen aber mein Sohn soll halt nur so ca. 150 Euro drauflassen. Da kann das Amt dann nicht meckern, denk ich.

Und ich habe mit dem Sozialverband Einspruch gegen den Bescheid erhoben, der allerdings abgelehnt wurde. Ich muss da wohl durch. Schade. Das war nicht im Sinne meiner Tante das ihr schwer verdientes Geld einfach nur für den Lebensunterhalt drauf geht sondern das es angeelegt wird.

Lieben Gruss

Pinky

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Re: @Pinky

Antwort von Susi0103 am 01.09.2010, 15:52 Uhr

Wenn Dein Widerspruch schon negativ beschieden wurde, kannst Du jetzt klagen.
Ob Du damit durchkommst und Erfolg hat, kommt auch auf Dein Bundesland an, da sind die Gerichte, wie schon gesagt, absolut uneinig.
Wenn Du das googelts bekommst Du vll schon einen Überblick, wie Deine Chancen wären.

Alles Gute,
Susy

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