Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Susi0103 am 01.09.2010, 15:52 Uhr

@Pinky

Wenn Dein Widerspruch schon negativ beschieden wurde, kannst Du jetzt klagen.
Ob Du damit durchkommst und Erfolg hat, kommt auch auf Dein Bundesland an, da sind die Gerichte, wie schon gesagt, absolut uneinig.
Wenn Du das googelts bekommst Du vll schon einen Überblick, wie Deine Chancen wären.

Alles Gute,
Susy

 
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