Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Susi0103 am 01.09.2010, 10:26 Uhr

@Pinky

hallo!

ob die anrechnung rein rechtlich ok war oder nicht, ist immer noch unter sämtlichen gerichten umstritten soweit ich weiß, die einen urteilen pro, die anderen kontra einkommen.
es wäre vll nicht schlecht, wenn du dir einen beratungshilfeschein beim amtsgericht besorgst und dich bei einem fachanwalt für sozialrecht beraten lässt (kosten mit bhs 10€).
falls du ggf. gegen angehen willst.


das taschengeld ist tatsächlich besser im strumpf aufgehoben, soooo viele zinsen entgehen euch ja nicht, bei den kleinen beträgen.
auch besonders aufgepasst bei geldgeschenken (Geb., weihnachten...), das MÜSSTE angegeben werden und würde bei über 50€ im jahr angerechnet werden.

lg, susy

 
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