Geschrieben von Susi0103 am 01.09.2010, 10:26 Uhr |
@Pinky
hallo!
ob die anrechnung rein rechtlich ok war oder nicht, ist immer noch unter sämtlichen gerichten umstritten soweit ich weiß, die einen urteilen pro, die anderen kontra einkommen.
es wäre vll nicht schlecht, wenn du dir einen beratungshilfeschein beim amtsgericht besorgst und dich bei einem fachanwalt für sozialrecht beraten lässt (kosten mit bhs 10€).
falls du ggf. gegen angehen willst.
das taschengeld ist tatsächlich besser im strumpf aufgehoben, soooo viele zinsen entgehen euch ja nicht, bei den kleinen beträgen.
auch besonders aufgepasst bei geldgeschenken (Geb., weihnachten...), das MÜSSTE angegeben werden und würde bei über 50€ im jahr angerechnet werden.
lg, susy
- Taschengeld und Hartz 4 - Pinky2 31.08.10, 20:17
- Re: Taschengeld und Hartz 4 - susafi 31.08.10, 20:49
- Gesetzlich so geregelt: - Susi0103 01.09.10, 8:57
- Re: @Susi - Pinky2 01.09.10, 10:10
- Re: @Pinky - Susi0103 01.09.10, 10:26
- Re: @Pinky - Pinky2 01.09.10, 15:21
- Re: @Pinky - Susi0103 01.09.10, 15:52
- Re: @Pinky - Pinky2 01.09.10, 15:21
- Re: @Pinky - Susi0103 01.09.10, 10:26
- Re: @Susi - Pinky2 01.09.10, 10:10