Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.11.2015, 5:33 Uhr

Mitteilungspflicht bei ABR

Wie alt ist sie denn?

Mein Ex hatte ähnliche Anwandlungen, da war KindGroß 9 oder 10. Aber zu Hause erziehe ich die Kinder und nehme mir heraus, die Medienzeiten zu beschränken. Dazu gehört, daß beim Essen und abends nach X Uhr das Handy aus ist. In der Schule durfte eh kein Handy benutzt werden. Letztendlich lief das Ganze dann darauf hinaus, daß es ein Zeitfenster von vielleicht einer halben Stunde pro Tag gab, in der das Kind erreichbar war - und die hat er selten "getroffen", dazu war/ist er nicht organisiert genug. Insofern war das Thema bald durch. Und für das Kind war es hilfreich, diese Sache an mich "abschieben" zu können: Mama ist die "Böse", die das telefonieren verbietet - ich bin nur das arme, hilflose Kind, das unter Mamas Verboten leidet. Dem KV hätte es natürlich frei gestanden, das dann mit. Ihr auszutragen - aber da er zu der Zeit nicht mit mir kommunizierte, waren ihm die Hände gebunden und er stand doof da *gg*.

Was die Termine angeht: Da bin ich bei Désirée. Lasse ihn in den Email-Verteiler der Schule aufnehmen oder teile ihm die Daten kurz und knapp per Mail mit. Und lasse ihn sich selber zum Deppen machen, wenn er dann auftaucht und keine Ahnung hat.

 
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