Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.11.2015, 8:37 Uhr

Mitteilungspflicht bei ABR

Irgendwann geht es nicht mehr um "gut" oder "schlecht", sondern um "schlecht" und "sehr schlecht". Und da finde ich einen Blick auf die langfristigen Folgen sehr hilfreich. Soll heißen: Wenn eine kurzfristige Eskalation - notfalls im Beisein des Kindes - ein langfristiges Hickhack - das vom Kind auf Dauer auch nicht ferngehalten werden kann - verhindert, dann ist das zwar vielleicht nicht die beste, aber die beste mögliche Lösung.

Was ich allerdings nicht machen würde: Im Beisein des Kindes bei der Ärztin über das Verhalten des KV zu reden. Es wäre mMn okay zu sagen: "Sie schläft halt derzeit so schlecht!", aber nicht okay: "Der Vater insistiert auf einem abendlichen Telefonat, deswegen schläft sie derzeit so schlecht!" Das gibt der Ärztin die Möglichkeit, allgemeine Ratschläge zu geben: "Lassen Sie das Kind abends zur Ruhe kommen und lassen Sie Aufregungen nach 19 Uhr weg." Daß das Telefonat mit Papa zu den Aufregungen gehört und daher so spät nicht mehr stattfindet, ist dann Deine pädagogische Maßnahme als Konsequenz des ärztlichen Ratschlags.

Sag Deiner Tochter, daß sie sich nicht rechtfertigen muß. Sie darf Vorwürfe kurz und knapp abbügeln mit einem: "Mama hat es verboten!" Und sie muß Deine Verbote weder erklären noch verteidigen - sie darf sie sogar doof finden. KindGroß fand es erleichternd, daß ich ihr explizit erlaubt habe, mich zur "Bösen" machen zu dürfen - ich bin groß, ich halte das aus.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.